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Erhöhung in fünf Festbetragsgruppen: Ab Januar 2023: höherer Fest­betrag auch für Paracetamol

1 Schachtel Paracetamol Ratiopharm 500 mg
Der Verkaufspreis für Paracetamol-Tabletten steigt zum 1. Januar 2023. | Bild: Pixelot / AdobeStock 

Der GKV-Spitzenverband hat am 7. November einige Änderungen zu Festbeträgen beschlossen, die am 1. Januar 2023 wirksam werden. In fünf Festbetragsgruppen werden die Festbeträge erhöht, in zwei Gruppen werden sie aufgehoben. Der GKV-Spitzenverband ist damit seiner eigenen Ankündigung vom August gefolgt.

In den folgenden Festbetragsgruppen der Stufe 1 werden die Festbeträge erhöht:

  • Butylscopolamin zur parenteralen Anwendung, Gruppe 3,
  • Verapamil zur parenteralen Anwendung, Gruppe 3,
  • Folsäure zur parenteralen Anwendung, Gruppe 2,
  • Paracetamol zur oralen Anwendung, Gruppe 1B.
  • Der Festbetrag in der Gruppe 9B der Stufe 3 für Antihistaminika zur topischen Anwendung wird ebenfalls erhöht.

Außerdem werden die Festbeträge für Choriongonadotropin zur parenteralen Anwendung (Gruppe 1) und zu Lithium in festen oralen Darreichungsformen mit verzögerter Freisetzung aufgehoben.

Zur Erinnerung: Was ist ein Festbetrag?

Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für dieses Arzneimittel bezahlen. Ist sein Verkaufspreis höher als dieser Festbetrag, tragen Patienten in der Regel die Differenz zum Festbetrag entweder selbst oder sie erhalten ein anderes – therapeutisch gleichwertiges – Arzneimittel ohne Aufzahlung.

Zunächst bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Wirkstoffgruppen, für die Festbeträge festgelegt werden können. Sogenannte Festbetragsgruppen enthalten nur Wirkstoffe und keine Namen von Fertigarzneimitteln. Bei den Festbetragsgruppen gibt es verschiedene Stufen:

  • Stufe 1: Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen
  • Stufe 2: Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen
  • Stufe 3: Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen

Der G-BA ermittelt daraufhin die notwendigen rechnerischen mittleren Tages- oder Einzeldosen oder andere geeignete Vergleichsgrößen, die in die spätere konkrete Errechnung der Festbeträge mit einfließen.

Paracetamol: Festbetragserhöhung aufgrund von Lieferengpässen

Die viel beachtete Anpassung bei Paracetamol ist offensichtlich eine Reaktion auf die Lieferengpässe bei Paracetamol-Saft. Auf der Ebene der Apothekenverkaufspreise einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer steigt der Festbetrag für 20 Paracetamol-Tabletten à 500 mg von 1,50 Euro auf 3,47 Euro. Dabei bleibt das wesentliche strukturelle Problem jedoch bestehen. Es entsteht keine neue Festbetragsgruppe.

Für alle Darreichungsformen von Paracetamol zur oralen Anwendung gilt weiterhin ein einheitlicher Festbetrag, der sich nur am Wirkstoffgehalt orientiert. Technologische Unterschiede zwischen relativ kostengünstig herstellbaren Tabletten und aufwendigeren Säften mit Paracetamol bleiben im Festbetragssystem auch künftig unbeachtet. 

In der Logik der Festbeträge sind diese Darreichungsformen austauschbar, obwohl sie für verschiedene Patientengruppen, nämlich Kinder oder Erwachsene, vorgesehen sind.