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Ab Januar 2023: Tarifvertrag für Sachsen kommt

Vorsitzende des Sächsischen Tarifverbands und von Adexa
Ab Januar erhält auch der Kammerbezirk Sachsen einen Rahmentarifvertrag. Dieser wurde am 12. Dezember 2022 von den Tarifkommissionen des Sächsischen Apothekerverbandes und der Apothekengewerkschaft ADEXA unterzeichnet. | Bild: ADEXA

Seit über 20 Jahren gibt es für die Apothekenangestellten in Sachsen keinen unmittelbar geltenden Tarifvertrag, der die Rechte und Pflichten der Parteien im Arbeitsverhältnis verbindlich regelt. Dies wird sich zum 1. Januar 2023 wieder ändern: Die Tarifkommissionen des Sächsischen Apothekerverbandes e. V. (SAV) und der Apothekengewerkschaft ADEXA haben heute einen Rahmentarifvertrag und einen Gehaltstarifvertrag für die öffentlichen Apotheken im Kammerbezirk Sachsen unterzeichnet. 

Zur Vorbereitung möglicher Tarifverhandlungen hatte der Sächsische Apothekerverband bereits im März 2019 eine Tarifkommission gewählt.

Werkzeug gegen den Fachkräftemangel

„Es ist ein großer Erfolg, dass wir künftig wieder Tarifverträge im ganzen Bundesgebiet haben. Die sächsischen ADEXA-Mitglieder haben lange auf diesen Augenblick gehofft und gewartet. Und obwohl die Verhandlungen aufgrund der Pandemie länger als geplant gedauert haben: Der Abschluss in Sachsen setzt jetzt auch Maßstäbe für die anderen Tarifbereiche“, verkündet Tanja Kratt, Leiterin der ADEXA-Tarifkommission.

Dr. Sebastian Michael, Verhandlungsführer für den SAV, berichtet: „Es gab für die neuen Tarifverträge ein einstimmiges Votum in der Mitgliederversammlung. Das werte ich als Zeichen, dass wir zusammen mit ADEXA ein zukunftsfähiges Verhandlungsergebnis erzielt haben, mit dem wir auch ein Werkzeug gegen den Fachkräftemangel in Sachsen in der Hand halten.“

Fort- und Weiterbildung wird honoriert

Der neu geschaffene Rahmentarifvertrag für Sachsen orientiert sich zwar an vielen Stellen an den bereits geltenden Rahmenverträgen (BRTV und RTV Nordrhein). „Er unterscheidet sich aber durch eine innovative Vereinbarung zur Honorierung von eigenverantwortlicher Fort- und Weiterbildung“, betont Michael. „Auch werden Berufsanfänger innerhalb der ersten Jahre kontinuierliche Gehaltssteigerungen erfahren, da wir vor allem jungen Kolleginnen und Kollegen einen zusätzlichen Anreiz für die Arbeit in der öffentlichen Apotheke bieten wollen.“

Rufbereitschaft zur Mitarbeit im Notdienst

Der Stellvertretende SAV-Vorsitzende und Leiter der Tarifkommission, Dr. Reinhard Groß, ergänzt: „Neu – im Gegensatz zu den bereits geltenden Tarifverträgen – sind auch Vereinbarungen zur Rufbereitschaft und zur Tätigkeit von zwei Mitarbeitenden im Notdienst.“ Außerdem wurden Regelungen getroffen, die Engagement und besondere Leistungen im Berufsalltag auch entlohnen. Urlaub wird in Höhe von 34 Tagen gewährt. Dazu kommt ein weiterer Urlaubstag nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit.

Das verdienen PTA in Sachsen ab 2023*

 Gehaltstarif ab 01.01.2023Ge­­­haltstarif ab 01.01.2024
1. – 2. Berufsjahr2.370 Euro2.441 Euro
3. – 5. Berufsjahr2.585 Euro2.663 Euro
ab 6. Berufsjahr2.895 Euro2.982 Euro

* Auszug aus der Gehaltstabelle Stand 12.12.2022, 15:18 Uhr

Nächste Gehaltserhöhung schon 2024

Zum Gehaltstarif erläutert Tanja Kratt: „Der Vertrag für 2023 hat eine Laufzeit bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2024 ist bereits ein weiterer Tarifvertrag mit einer Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent vereinbart.“ Die Gehaltstabellen sehen kontinuierliche Steigerungen bis zum sechsten Berufsjahr vor. 

Auch die Filialleitungen sind im Gehaltstarif berücksichtigt worden. „Wichtig war der ADEXA-Tarifkommission, dass die sogenannte 13-Prozent-Regelung aus dem Bundesrahmentarifvertrag, wonach Notdienste abgegolten sind, wenn das Gehalt mindestens 13 Prozent über dem Tarifgehalt liegt, im Tarifvertrag für Sachsen nicht enthalten ist.“ 

ADEXA-Bundesvorstand Andreas May kommentiert: „Von unseren Mitgliedern wissen wir, dass Tarifbindung einen wichtigen Aspekt bei der Wahl des Arbeitsplatzes darstellt. Und auch, dass die Tarifverträge Sicherheit für beide Seiten – Beschäftigte und Arbeitgeber – bieten und damit auch helfen, arbeitsrechtlichen Problemen vorzubeugen.“

Für wen gilt die Tarifbindung? 

Der neue Tarifvertrag ist für den Arbeitgeber nur dann verpflichtend, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Angestellte einer öffentlichen Apotheke müssen also Mitglied bei der Apothekengewerkschaft ADEXA sein, ihr Arbeitgeber Mitglied im Sächsischen Arbeitgeberverband (SAV).