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Infos über Sicherheit und Dosierung: NEM: Wo können sich PTA informieren?

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sollten bei gesunden Menschen die Ernährung ergänzen und als Zusatz zu einer gesundheitserhaltenden Lebensweise gesehen werden.
Sie werden in dosierter Form in Verkehr gebracht und stellen ein Konzentrat aus Mineralstoffen, Mikronährstoffen oder anderen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder sonstiger Wirkung (z. B. Pflanzenextrakte, Phytosterine, Aminosäuren) dar.
Zur Erinnerung: Was ist ein Nahrungsergänzungsmittel?
Nach § 1 der deutschen Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) sind NEM Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen.
Tatsächlich ist es so, dass die NEMV in Deutschland bislang nur Vitamine und Mineralstoffe regelt – alle „sonstigen Stoffe wie Aminosäuren, Fettsäuren oder Pflanzenextrakte“ nicht.
Nach § 2 dürfen NEM gewerbsmäßig auch nur in „Fertigpackungen“ in den Verkehr gebracht werden – was rein von der Packung eine enge Nähe zu Arzneimitteln schafft. Zudem erschwert die Darreichungsform in „dosierter Form“ – seien es Tabletten, Kapseln, Dragees, Portionsbeutel, Flüssigampullen – die klare Abgrenzung zum Arzneimittel.
Nahrungsergänzungsmittel unterliegen wenig Regularien
Supplemente wie NEM benötigen keine Zulassung, sie müssen lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden.
Das heißt, die Tatsache, dass ein Nahrungsergänzungsmittel im Handel ist, ist noch keine Garantie für die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Produktes. Es gibt keine gesetzlichen Höchstdosen („alle Dosierungen sind erlaubt“) und keine Positivliste („alles darf rein, was nicht verboten ist“).
Seriöse Quellen für Dosierangaben von NEM
In der Apotheke fragen Kunden regelmäßig nach Nahrungsergänzungsmitteln. Daher zählt die Prüfung von Supplementen auf die gesundheitliche Wirkung und Dosierung zu den regelmäßigen Aufgaben des pharmazeutischen Personals.
Seriöse Informationsquellen, um die Dosierung von Nahrungsergänzungsmitteln zu bewerten, gibt es auf europäischer und nationaler Ebene: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liefert eine Höchstmengenempfehlung für bestimmte Nährstoffe. Die European Food Safety Authorisation (EFSA) verweist auf die tägliche Höchstzufuhr von Mikronährstoffen, Spuren- und Mengenelementen als „tolerable upper intake level“.
Eine Höchstdosierung sollte nicht überschritten werden, da es (gerade bei längerfristiger Einnahme) zu gesundheitlichen Einschränkungen, z. B. Intoxikationen, kommen kann.
Wirksamkeit von Nahrungsergänzungsmitteln überprüfen
Wie sieht es mit der Wirksamkeit von NEM aus? Um dies in Erfahrung zu bringen, kann die Liste der „Health Claims“ der Europäischen Kommission (auf Englisch) helfen.
„Health Claims“ und „Nutrition Claims“ sind für bestimmte, zumeist zugefügte, Nähr- und Pflanzenstoffe zugelassene nährwertbezogene Angaben. Sie basieren auf wissenschaftlichen Grundlagen oder Studien und dürfen auf Packungen von Lebensmitteln (also auch Nahrungsergänzungsmitteln) unter gewissen Voraussetzungen abgedruckt werden.
Beispielsweise darf auf einem Calcium-reichen Mineralwasser die nährwertbezogene Angabe „Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt“ stehen. Damit wird ein im Lebensmittel enthaltener Nährstoff mit einer physiologischen Funktion verknüpft. Angaben, die sich auf Gesundheit oder Krankheit beziehen, sind auf Lebensmitteln verboten.
Die Webseite Klartext-nahrungsergaenzung.de ist ein Angebot der Verbraucherzentrale. Hier werden Nahrungsergänzungsmittel oder auch einzelne darin enthaltene Nährstoffe für Laien verständlich bewertet sowie über Nutzen und Risiken aufgeklärt.
Ein weiterer Weg, die Wirksamkeit und Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln zu prüfen, ist die österreichische Webseite medizin-transparent.at der Donau-Universität Krems und von Cochrane Österreich. Hier werden Gesundheitsinformationen verständlich und faktenbasiert aufbereitet.