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E-Rezept via eGK: Das müssen PTA beachten

Patient steckt Gesundheitskarte in Lesegerät der Apotheke
Damit beim neuen Verfahren ein E-Rezept abgerufen werden kann, muss die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in das Lesegerät eingesteckt werden. | Bild: ABDA

Mit PIN, ohne PIN, muss die Praxis etwas Besonderes machen oder brauchen die Apotheken spezielle Terminals? Rund um den E-Rezept-Abruf via eGK ist noch vieles unklar. So kommunizieren selbst Kassenärztliche Vereinigungen, dass Arztpraxen technisch nicht in der Lage seien, ein E-Rezept über die Versichertenkarte der Krankenkasse auszustellen. 

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Brauchen Versicherte für den E-Rezept-Abruf via eGK eine PIN?

Das Einlösen von E-Rezepten per Gesundheitskarte funktioniert ohne Eingabe einer PIN. Versicherte benötigen nur ihre Karte, die auch nicht NFC-fähig sein muss. Eine PIN und eine NFC-fähige Gesundheitskarte benötigt man nur für die Nutzung der E-Rezept-App in vollem Umfang.

Gut zu wissen: So lässt sich die E-Rezept-App aktivieren

Ohne Anmeldung kann die E-Rezept-App nur eingeschränkt genutzt werden. So können lediglich Rezeptcodes eingescannt und in Apotheken vorgezeigt werden. Für alle weiteren Angebote ist eine Authentifizierung über folgende Wege nötig.

Anmeldung mit elektronischer Gesundheitskarte:

  1. E-Rezept-App im App-Store herunterladen und installieren.
  2. NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte inklusive PIN bei der jeweiligen Krankenkasse beantragen. 
    Hinweis: NFC-fähige Karten erkennt man an der sechsstelligen Zugangsnummer auf der Vorderseite der Karte. 
  3. Zugangsnummer und PIN eingeben.
  4. Um die App zu aktivieren, Gesundheitskarte hinter NFC-fähiges Smartphone halten.

Anmeldung mit der Krankenkassen-App

  1. Sofern noch nicht geschehen, App der Krankenversicherung installieren und freischalten.
  2. E-Rezept-App im App-Store herunterladen und installieren.
  3. Krankenkasse auswählen.
  4. In der App der Krankenkasse die Autorisierung für die E-Rezept-App erlauben.

Die letzte Variante wird z. B. von der Mobil Krankenkasse angeboten. Weitere Kassen sollen folgen. /sn

Ist es in diesem Verfahren auch möglich, E-Rezepte für andere Personen einzulösen?

Ja, das ist explizit so vorgesehen. Mit aus diesem Grund wurde auf die PIN-Eingabe verzichtet.

Können bereits alle Apotheken E-Rezepte per Gesundheitskarte einlösen?

Damit eine Apotheke E-Rezepte über die eGK abrufen kann, sind ein Update der Apothekensoftware und ein Kartenterminal zum Stecken der Karte am Handverkaufstisch nötig. Eine Reihe von Apotheken erfüllt dies bereits – je nach Softwareanbieter. 

Bis Ende Juli 2023 soll ein Großteil der Apotheken in Deutschland bereit sein. Bereits seit September 2022 sind jedoch bundesweit alle Apotheken in der Lage, E-Rezepte über die E-Rezept-App oder den Papierausdruck des Token einzulösen.

Braucht die Apotheke ein spezielles Kartenlesegerät für das E-Rezept?

Die üblichen E-Health-Terminals sind auch zum Lesen der eGK geeignet. Wenn Kunden die Karte selbst stecken sollen, müssen diese entsprechend platziert sein. Aus Arztpraxen sind Kunden es aber  gewohnt, die Karte aus der Hand zu geben.

Muss die Karte für den E-Rezept-Abruf physisch im Kartenleser stecken oder ist auch ein Abruf über die Versichertennummer möglich?

Die Karte muss im Leser stecken. Bei der ersten geplanten Variante des E-Rezept-Abrufs via eGK wäre ein E-Rezept-Abruf auch möglich gewesen, ohne dass die Karte nachweisbar in der Apotheke ist. Dies wurde aber vom Bundesdatenschützer gekippt.

Ändert sich für die Apotheken etwas am Verfahren des E-Rezept-Abrufs durch den neuen Einlöseweg?

Das Verfahren ändert sich nur ganz zu Beginn, weil die Karte gesteckt werden muss, um das E-Rezept abzurufen. Wie das bei den jeweiligen Anbietern gelöst wird, lesen Sie hier. Alle weiteren Schritte laufen wie bei den anderen Einlöseverfahren ab.

Können alle Arztpraxen über die Versichertenkarte E-Rezepte ausstellen?

Für die Arztpraxen spielt der Einlöseweg keine Rolle. Das heißt, wenn Arztpraxen grundsätzlich in der Lage sind, E-Rezepte auszustellen, können diese auch mittels eGK eingelöst werden, ebenso wie über die App oder den Papierausdruck, den die Praxis erstellt.

Sind die Rezepte auf der Karte gespeichert?

Nein. Die E-Rezepte werden unabhängig vom Einlöseverfahren in den Fachdienst hochgeladen. Die Karte dient als Schlüssel, um sie dort abzurufen.

Einem aktuellen Gesetzentwurf zufolge sollen auch Daten, die aktuell noch auf der Karte sind, wie der Medikationsplan, dort nicht mehr sein, sondern in die elektronische Patientenakte überführt werden.

Die Karte geht verloren – kann der Finder damit E-Rezepte einlösen?

Ja, kann er. Ebenso wie ein verlorenes Rezept problemlos eingelöst werden kann. Während ein verlorenes Papierrezept weg ist, kann das E-Rezept über andere Wege eingelöst werden. Es befindet sich ja nicht auf der Karte. Die Karte sollte allerdings so schnell wie möglich gesperrt werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Muss die Karte in der (Zahn-)Arztpraxis gesteckt sein, damit ein E-Rezept erstellt werden kann?

Muss sie nicht. E-Rezepte können auch aus der Ferne (z. B. in einer Videosprechstunde) ausgestellt werden, weil sie nicht auf der Gesundheitskarte, sondern im Fachdienst gespeichert werden.