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Teilmengenabgaben: neues Kürzel für Rezepte

Drei Blister und Packungsbeilage von aristelle
Für die Abrechnung muss eine Teilmengenabgabe mit dem Kürzel TMA auf einem Rezept angegeben werden. | Bild: Schelbert

Das Arzneimittellieferengpassgesetz (ALBVVG) ist zwar schon vor fast einem halben Jahr in Kraft getreten – einige der Neuerungen schleifen sich aber jetzt erst ein. Beispielsweise gab es zunächst einige Wirrungen um die neue Teilmengenregelung: Wie ist bei der Abrechnung vorzugehen, wenn die benötigte Teilmenge einer größeren Packung entnommen wird? Ist dann etwa immer nur die kleinste Packungsgröße abrechenbar – auch wenn tatsächlich eine größere verordnet und abgegeben wurde? 

Der mit dem ALBVVG neu eingefügte Satz 2 in der einschlägigen Regelung des § 3 Absatz 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) lässt eine solche Lesart durchaus zu.  

TMA für Teilmengenabgabe

Mittlerweile ist klar, dass dies nicht so ist: Wenn eine N2-Packung verordnet wurde und diese einer N3-Packung entnommen wurde, ist auch die N2 abrechenbar. Zu dokumentieren ist dies über die Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit 02567024 und Faktor 2, 3 bzw. 4.

Nunmehr haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband weiter abgesprochen. Laut einer Information des Apothekerverbands Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2024 konnten beide Seiten „ein gemeinsames Verständnis zur Abrechnung der Teilmengen entwickeln, welches fortan Gültigkeit besitzt“. Insbesondere hat man sich auf ein Kürzel verständigt, das in diesen Fällen zu nutzen ist: TMA für Teilmengenabgabe.

Kennzeichnung einer Teilmengenabgabe auf Rezepten

Ist also ein verordnetes Arzneimittel in einer bestimmten Größe nicht verfügbar und auch von der nach Rahmenvertrag abzugebenden Packung mit gleicher Packungsgröße nur eine größere Packung verfügbar, ist wie folgt vorzugehen:

Bei Muster-16-Verordnungen wird das Sonderkennzeichen für die Nichtverfügbarkeit 02567024 mit dem zutreffenden Faktor aufgedruckt. Darüber hinaus werden allerdings keine Z-Daten und kein Hashcode geliefert.

Um die Teilmengenabgabe nach § 3 Absatz 5 AMPreisV für die Kassenseite kenntlich zu machen, ist auf dem Muster 16 das Kürzel „TMA“ handschriftlich aufzutragen.

Beim E-Rezept wird für eine Übergangszeit auf Z-Daten verzichtet, allerdings ist im Schlüssel 12 zu den Rezeptänderungen (Freitext) ebenfalls das Kürzel „TMA“ für die Kennzeichnung der Teilmengenabgabe zu hinterlegen und qualifiziert elektronisch zu signieren.

Der neue Ablauf bei Teilmengenabgabe

Darüber hinaus gibt es einen neuen Prozess für beide Verordnungstypen, den der Apothekerverband Schleswig-Holstein wie folgt beschreibt:

Schritt 1: Es ist eine kleine Packung (z. B. N1 oder N2) verordnet.

Beispiel: Amoxicillin Heumann 750 mg 10 Tabletten N1

Schritt 2: Eventuelle Rabattverträge sind in dieser Packungsgröße nicht verfügbar.

Schritt 3: Eventuelle preisgünstige Packungen sind in dieser Packungsgröße nicht verfügbar.

Schritt 4: Es sind aber Großpackungen verfügbar.

Beispiel: Amoxi 750-1A Pharma 20 St. N2, Amoxicillin Aristo 750 mg 20 St. N2

Schritt 5: Hier kann die Apotheke eine Packung auswählen, ausfüllen und die zugehörige Kleinpackung gleicher Packungsgröße wie der des verordneten Mittels abrechnen. Dabei ist eine Packung des gleichen Herstellers zu wählen.

Beispiel: 10 Tabletten aus Amoxi 750-1A Pharma 20 St. N2 ausfüllen und Amoxi 750-1A Pharma 10 St. N1 abrechnen, folgende Variante geht nicht: 10 Tabletten aus Amoxi 750-1A Pharma 20 St. N2 ausfüllen, jedoch Amoxicillin Aristo 750 mg 10 St. N1 abrechnen.

Dann folgen die bereits bekannten Schritte:

Schritt 6: Auseinzelung der verschriebenen Menge aus der ermittelten Großpackung, da keine nach Rahmenvertrag abzugebende Kleinpackungen verfügbar, siehe Schritte 1–3.

Beispiel: aus Großpackung Amoxi 750-1A Pharma 20 St. N2 werden 10 Tabletten entnommen.

Schritt 7: Abscannen der Großpackung bei der ersten Abgabe und nur hier eine Warenausbuchung, bei jeder weiteren Abgabe Aufforderung, die Charge von der Großpackung händisch einzugeben (Charge nur bei E-Rezept).

Beispiel: Amoxi 750-1A Pharma 20 St. N2 wird abgescannt.

Schritt 8: Aufdruck des Nichtverfügbarkeits-SOK 02567024 und von PZN und Preis der unter Schritt 5 beschriebenen Packung plus deren Zuzahlung.

Beispiel: Amoxi 750-1A Pharma 10 St. N1

Nicht zuletzt weist der Verband darauf hin, dass Teilmengenabgaben unterhalb der N1-Packungsgröße nicht Gegenstand dieser Regelung sind. Ebenso bleiben BtM-Verordnungen von ihr unberührt.

Fehlendes Kürzel kein Retax-Grund

Fehlt das Kürzel „TMA“ auf dem (E-)Rezept, soll dies nicht zu Retaxationen führen, sofern die Retaxation nur aufgrund des Fehlens dieses Kürzels ausgesprochen wird. Rückfragen von Kassen kann es jedoch bei Unklarheiten geben.

Die Softwarehäuser und Apothekenrechenzentren wurden entsprechend informiert.

Am Ende betont der Verband zudem, dass Apotheken zur Teilmengenabgabe nicht verpflichtet seien: Sie können es tun, müssen es aber nicht. Es bestehe kein Kontrahierungszwang. Das wirtschaftliche Risiko müsse nicht getragen werden.