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PTAheute-Pinnwand KW 20/2025: Digitale Apotheken, die AMK und Krankenkassen

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche:
Digitale Apotheken-Angebote müssen barrierefrei werden
Die Offizin einer Apotheke soll barrierefrei erreichbar sein. Diese Anforderung in § 4 Abs. 2a Satz 1 ApBetrO ist für Pharmazeuten nichts Neues. Ebenfalls nicht neu ist, dass diese Sollvorschrift von Behörden mitunter als Mussvorschrift ausgelegt wird.
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit beschränken sich in Zukunft aber nicht mehr auf die Offizin, sondern umfassen auch bestimmte Online-Auftritte, insbesondere Webshops und Apps.
Solche digitalen Dienstleistungen dürfen zukünftig nur angeboten oder erbracht werden, wenn sie barrierefrei sind. Barrierefrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind für Menschen mit Behinderungen.
Das BFSG vermutet eine solche barrierefreie Gestaltung, wenn bestimmte harmonisierte Normen eingehalten werden. Eine solche harmonisierte Norm ist der Standard „EN 301 549“, der als wichtige Sammlung von Barrierefreiheitsanforderungen speziell für Webseiten und Webinhalte somit eine gute Orientierung bietet.
Darüber hinaus treffen die Anbieter umfangreiche Informationspflichten über die Funktionsweise der Dienstleistung, die betreffenden Barrierefreiheitsanforderungen und deren Umsetzung. Weiter muss die angebotene Dienstleistung stetig auf Konformität geprüft werden, und bei Veränderungen des Angebots oder der rechtlichen Anforderungen müssen die erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden.
Schoenenberger Weißdornsaft im HV-Display

Der Schoenenberger Weißdornsaft enthält Presssaft aus frischen Weißdornblättern mit Blüten und das Mark der Beeren. Die enthaltenen Flavonoide und oligomeren Procyanidine können die Herzkranzgefäße erweitern, die Sauerstoffversorgung des Herzmuskels verbessern und sollen so zur Stärkung der Herzleistung beitragen.
Für die Apothekenoffizin steht nun ein kompaktes Thekendisplay zur Verfügung. Weitere Informationen zur Aktion und Bestellmöglichkeiten sind beim Salus-Außendienst, per Mail oder telefonisch bei Salus erhältlich. Quelle: PM Salus
AMK: Amoxi 1000 – 1 A Pharma Filmtabletten (Amoxicillin): vereinzelt unterschiedlich stark gefärbte Tabletten möglich
Die Firma 1 A Pharma GmbH informiert zu möglicherweise abweichender Farbintensität einzelner Tabletten mehrerer Chargen von Amoxi 1000 – 1 A Pharma Filmtabletten (Amoxicillin), 20 Stück bzw. 30 Stück. Das Farbspektrum reicht von weiß bis cremefarben. Auch innerhalb eines Blisters kann sich das farbliche Erscheinungsbild der Filmtabletten unterscheiden.
Laut 1 A Pharma können die Farbabweichungen im Rahmen der Befilmung der Tabletten entstehen. Die betroffenen Filmtabletten können weiter eingenommen werden. Die Qualität des Produktes sei nicht beeinträchtigt, Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels seien gewährleistet.
Apotheken werden gebeten, verunsicherte Patienten zum vorliegenden Sachverhalt angemessen zu informieren. Betroffene Packungen können auch an die Firma retourniert werden. Weitere Informationen, wie die betroffenen Chargen, sind dem Informationsschreiben zu entnehmen. Quelle: AMK
DAV will Grundkostenzuschlag für alle
Das Vorhaben im Koalitionsvertrag, besonders versorgungsrelevante Apotheken finanziell fördern zu wollen, sorgt für Unruhe in der Branche. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) präsentiert jetzt seine Idee dazu: Alle Apotheken sollen für die ersten 20.000 abgegebenen Packungen im Jahr ein Fixum in Höhe von 11 Euro erhalten, alle weiteren sollen mit 9,50 Euro Festzuschlag vergütet werden. Der Finanzierungsbedarf sprengt die vorgesehenen 75 Millionen Euro im Jahr jedoch deutlich. Quelle: daz.online
UK-Zulassung für Inhalator ohne Norfluran
In ein paar Monaten wird in Großbritannien und Nordirland eine neue Variante von Trixeo Aerosphere® auf den Markt kommen. Das neue Präparat verzichtet auf das klimaschädliche Norfluran als Treibgas. Stattdessen kommt (E)-1,3,3,3-Tetrafluorpropen (auch HFO-1234ze(E)) zum Einsatz.
In der zugehörigen Pressemeldung schreibt die MHRA von einem „fluorierte(n) Gas mit einem Treibhauspotenzial von nahezu Null“, andere Quellen geben das Treibhauspotenzial mit 7 an.
Wie auch bei Norfluran handelt es sich bei HFO-1234ze(E) um eine perfluorierte Alkylverbindung (PFAS) – eine auch als „Ewigkeitschemikalie“ bekannte Verbindung –, bei der an mindestens einem Kohlenstoffatom die Wasserstoffatome vollständig durch Fluoratome ersetzt worden sind. Quelle: daz.online
pDL-Award 2025: Bewerbungsphase für die Vor-Ort-Apotheken gestartet
Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr beginnt nun die neue Bewerbungsphase für den Award, mit dem das DeutscheApothekenPortal (DAP) Vor-Ort-Apotheken aus ganz Deutschland für ihr außergewöhnliches Engagement im Bereich der pharmazeutischen Dienstleistungen auszeichnet.
Ab sofort können sich Apothekenteams, die mit Herzblut, Ideenreichtum und Teamgeist pharmazeutische Dienstleistungen umsetzen, für den diesjährigen pDL-Award bewerben.
Die Bewerbungsphase läuft bis zum 31. Juli 2025. Hier können sich Apotheken anmelden: https://dap-awards.deutschesapothekenportal.de/pdl-award/bewerbung/
Chargenrückruf: Baclofen-neuraxpharm® 25 mg Tabletten, 20, 50 und 100 Stück
Die Firma neuraxpharm Arzneimittel GmbH, 40764 Langenfeld, ruft folgendes Arzneimittel zurück:
Baclofen-neuraxpharm® 25 mg Tabletten, 20, 50 und 100 Stück (PZN 06707249, 06707255 und 06707261), Ch.-B.: 221018, 221019, 221312, 221313, 230011, 230012, 230463, 230464, 231143, 231144
Im Rahmen einer Routine-Stabilitätsuntersuchung wurde bei Baclofen-neuraxpharm® 25 mg Tabletten mit einer Haltbarkeit von 36 Monaten eine geringfügige Abweichung von der Spezifikation am Ende der Haltbarkeit festgestellt.
Die Lagerbestände sollen kontrolliert werden. Mithilfe einer Vernichtungserklärung soll bis zum 09. Juni 2025 mitgeteilt werden, wie viele Packungen sich am Lager befinden. Die vorhandenen Packungen sollen sodann vernichtet werden, die Apotheken erhalten eine entsprechende Gutschrift. Quelle: AMK
Bund zieht Millionenspritze für Krankenkassen vor
Angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zieht der Bund eine Millionenspritze vor. Das Gesundheitsministerium einigte sich mit dem Finanzministerium, 800 Millionen Euro Bundeszuschuss bereits Mitte Mai zum Auffüllen der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung zu stellen.
Die neue Gesundheitsministerin Nina Warken sagt: „Die Lage der GKV ist dramatischer als ohnehin angenommen.“ Dass die vorgeschriebene Schwelle bei der Liquiditätsreserve bereits unterschritten sei, sei ein „erster Warnschuss“.
Für den Fall, dass die Reserve die Marke von 20 Prozent der Monatsausgaben des Fonds zu unterschreiten droht, gibt es Mechanismen zum Sichern der Zahlungsfähigkeit der Kassen, wie das Gesundheitsministerium erläutert. Möglich ist demnach unter anderem, Teile des üblichen Bundeszuschusses von zuletzt 14,5 Milliarden Euro pro Jahr vorzuziehen. Quelle: dpa / mia
Zwei neue Produkte von Deumavan®

Die Kaymogyn GmbH hat ihr Portfolio um zwei neue Produkte erweitert: Deumavan® Vaginalovula bieten befeuchtenden Schutz bei Scheidentrockenheit und die Deumavan® Pflegecreme ist eine feuchtigkeitsspendende Pflege für sensible und oder zu Trockenheit neigende Intimhaut.
Die Vaginalovula enthalten die feuchtigkeitsspendenden Inhaltsstoffe Hyaluron und Aloe vera sowie rückfettende Lipide. Nach dem Einführen in die Vagina schmelzen sie und bilden einen Film, der vor weiteren äußeren Einflüssen schützt. Die Ovula kommen ohne Hormone, Alkohol, Farbstoffe, Emulgatoren, ätherische Öle und Konservierungsmittel aus.
Die Pflegecreme enthält Hyaluron, Aloe vera und Mandelöl. Darüber hinaus ist sie mit einem Präbiotikum angereichert und auf den natürlichen pH-Wert des Intimbereichs abgestimmt (pH-Wert 4,2–4,5). Ohne Zusatz von Konservierungsmitteln, Farbstoffen und Parfüm, ist sie außerdem frei von Mikroplastik.
Die neuen Produkte sind ab Juni verfügbar. Deumavan® stellt Apotheken hierzu kostenfreies Servicematerial zur Verfügung. Quelle: PM Kaymogyn GmbH
Chargenrückruf: Azedil 1 mg/ml Nasenspray, Lösung, 5 ml und 10 ml
Die Firma Dermapharm AG, 82031 Grünwald, ruft alle Packungen von
Azedil (Azelastin) 1 mg/ml Nasenspray, 5 ml (PZN 14270884), Ch.-B.: 220907, und 10 ml (PZN 15869011), Ch.-B.: 220908
zurück. Bei diesen Chargen kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Flaschen nicht fest verschlossen sind und die enthaltene Flüssigkeit deswegen verdunsten kann. Weitere Chargen sind von diesem Rückruf nicht betroffen.
Betroffene Packungen sind mittels OTC-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zur Gutschrift zurückzusenden. Quelle: AMK
Noventi feiert 125-jähriges Bestehen
Der Apothekendienstleister Noventi feiert in diesem Jahr Jubiläum, 125 Jahre wird das Unternehmen alt. Das Motto des Jubiläumsjahres lautet „Gemeinsam Gesundheit gestalten“. Es soll das Engagement von Noventi im Gesundheitswesen widerspiegeln, heißt es in einer zum Auftakt versendeten Pressemitteilung.
Als Highlight lädt das Unternehmen im November – dem Monat der Vereinsgründung vor 125 Jahren – alle Angestellten aus allen 14 Standorten zu einem gemeinsamen Fest in München ein. Interne Aktivitäten an allen Standorten und PR-Kampagnen rund um die Historie runden das ganzjährige Programm ab. Quelle: daz.online
Schottland geht Schritt zur Legalisierung von Sterbehilfe
Die Abgeordneten im Regionalparlament von Schottland stimmten in einer ersten Abstimmung grundsätzlich für einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Sterbehilfe.
Der Entwurf sieht vor, dass todkranke Menschen in Schottland unter bestimmten Voraussetzungen medizinische Hilfe bekommen können, um ihr Leben zu beenden. Zwei Ärzte sollen dabei zum Beispiel bestätigen müssen, dass eine Person die Entscheidung freiwillig trifft.
Kritiker befürchten, dass Menschen unter Druck geraten könnten, ihr Leben zu beenden. Die Schauspielerin Liz Carr etwa hatte nach Angaben von PA dazu aufgerufen, gegen die Vorlage zu stimmen, weil ihr die Definition tödlicher Krankheiten zu weit gefasst war. Quelle: dpa / mia