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Mutterschutz nach Fehlgeburt: Neue Regelung ab 1. Juni

Am kommenden Sonntag, dem 1. Juni 2025, tritt der gestaffelte Mutterschutz in Kraft. Erstmals orientiert sich der Mutterschutz damit alleine an der Schwangerschaft der Frau und nicht an der Lebensfähigkeit des Kindes. Anspruch haben abhängig beschäftigte Frauen.
Bisher kein Mutterschutz für Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche
Grundsätzlich gilt nach der Entbindung für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen.
Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, steht dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu. Leistungen sind nur für Totgeburten vorgesehen, also Fehlgeburten, die nach der 24. Woche erfolgen oder wenn das Kind mindestens 500 Gramm wiegt.
Betroffene mussten sich daher bislang von ihrem behandelnden Arzt krankschreiben lassen, wenn sie Zeit brauchten, um das Ereignis zu verarbeiten.
Neu: Gestaffelter Mutterschutz abhängig von der Schwangerschaftsdauer
Doch das ändert sich nun. Die neue Staffelregelung bedeutet: Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger dauert auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt.
Künftig ergeben sich folgende Ansprüche:
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf bis zu zwei Wochen Mutterschutz
- Ab der 17. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf bis zu sechs Wochen Mutterschutz
- Ab der 20. Schwangerschaftswoche: Anspruch auf bis zu acht Wochen Mutterschutz
Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.
Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Dauer der Leistungen richtet sich nach der Schutzfrist.
Weitere Regelungen zum Mutterschutz geplant
Die neue schwarz-rote Regierungskoalition hat sich noch mehr Mutterschutz vorgenommen. In ihrem Koalitionsvertrag kündigt sie an, einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einzuführen. Dafür sollen zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle geprüft werden.
Zusammen mit der Versicherungswirtschaft sollen überdies Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe erarbeitet werden. Auch eine Aufklärungskampagne zum Mutterschutz ist geplant.