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BfArM: Nahrungs­ergänzungs­mittel mit Kratom nicht sicher

Blätter des Kratombaums in einer Bambusschalte

Es soll viele Beschwerden lindern – Ängste, Depressionen, Durchfall, Entzündungen, Fieber und Schmerzen: Kratom. Gewonnen aus dem in Südostasien heimischen Kratombaum (Mitragyna speciosa) wird es dort volksmedizinisch eingesetzt und findet sich mittlerweile in Form von Pulver oder Kapseln (pulverisierte Blätter) in Nahrungsergänzungsmitteln. 

Nun warnt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor Kratom zu medizinischen Zwecken. 

BfArM: Kratom könnte neurologische Schäden verursachen

Die Sicherheit und Wirksamkeit von Kratom seien „bisher nicht ausreichend belegt“, so das BfArM. Kratom sei in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht belegt. 

Im Gegensatz: Tier- und Humanstudien deuteten darauf hin, dass Kratom möglicherweise zu schädlichen neurologischen Wirkungen, einschließlich Abhängigkeit und Entzugssyndrom, führen und insbesondere Leber und Niere schädigen könnte, erklärt das BfArM. 

Gut zu wissen: Wie wirkt Kratom?

Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe in Kratom sind Mitragynin und 7-OH-Mitragynin. Beide binden an den μ-Opioidrezeptor und somit an den gleichen Rezeptor wie Opioide. Zusätzlich beeinflussen Mitragyn und 7-OH-Mitragyn das Serotonin-, Dopamin- und Noradrenalin-System des Gehirns und Opioidrezeptoren vom κ-Subtyp.

Bereits Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom bekannt

Zudem seien Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom beschrieben, deren Ursachen derzeit noch „wissenschaftlich untersucht“ würden. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA warnte bereits 2024 vor Kratom-haltigen Produkten und informierte, dass Kratom in den USA rechtmäßig weder als Nahrungsergänzungsmittel noch als Lebensmittelzusatz vermarktet werden dürfe.

BfArM prüft Einstufung von Kratom

Mit der Frage, wie Kratom einzustufen ist – als Lebensmittel oder Arzneimittel –, beschäftigt sich das BfArM eigenen Angaben zufolge in der Gemeinsamen Expertenkommission. 

Derzeit gilt Kratom als neuartiges Lebensmittel. Auch die Überlegung, Kratom als Betäubungsmittel einzustufen, stand bereits im Raum, eine Beschlussfassung gab es jedoch nicht. Quellen:
Pressemitteilung des BfArM: BfArM warnt vor der Anwendung von Kratom (1.07.2025)

Mitteilung der FDA: FDA and Kratom (8.05.2024)

„Nahrungsergänzung“ Kratom kann abhängig machen und gefährliche Nebenwirkungen haben; Ernährungsumschau (10.02.2025)