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Apothekenreform: Reformpläne: PTA-Vertretung bleibt umstritten

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält an der geplanten Vertretungsbefugnis fest: Pharmazeutisch-technische Assistenten sollen künftig in Ausnahmefällen und befristet die Apothekenleitung übernehmen dürfen – allerdings nur, wenn sie zuvor eine zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung absolviert haben.
20 Tage Vertretung – nur nach Weiterbildung
Die Vertretung darf höchstens 20 Kalendertage pro Jahr dauern, davon maximal zehn Tage am Stück. Außerdem gilt sie nur für Apotheken, in denen die PTA bereits eigenverantwortlich ohne Aufsicht arbeitet. Spezialisierte Betriebe – etwa mit Zytostatikaherstellung oder Sterilproduktion – sind ausdrücklich ausgenommen.
Das Curriculum für die neue Zusatzqualifikation soll die Bundesapothekerkammer (BAK) entwickeln. Ziel ist es laut BMG, Apotheken bei kurzfristigen Personalengpässen – etwa durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung – zu entlasten, ohne die pharmazeutische Qualität zu gefährden.
ABDA spricht von „rotem Tuch“
Für die ABDA ist die vom Bundesgesundheitsministerium geplante PTA-Vertretung ein „rotes Tuch“. Auch innerhalb der Apothekerschaft stößt das Vorhaben auf Kritik: Viele Kammern und Verbände warnen vor einer schleichenden Aushöhlung der Apothekenleitungspflicht durch approbierte Fachkräfte.
Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) hat in ihrer Delegiertenversammlung beispielsweise eine Resolution verabschiedet, in der sie die geplante PTA-Vertretungsregelung ersatzlos streichen will. Präsidentin Franziska Scharpf sprach von einem „Systembruch“, der die heilberufliche Verantwortung der Apothekenleitung aushöhle. Eine Apotheke ohne Apothekerin oder Apotheker – auch nur zeitweise – sei „ein gefährlicher Irrweg“, der das Fundament des bestehenden Apothekensystems infrage stelle.
Auch andere Kammern äußern Bedenken: Die Delegierten der Apothekerkammer Nordrhein und der Landesapothekerkammer Hessen betonen, dass die Leitung durch approbierte Fachkräfte zentraler Bestandteil der Arzneimittelsicherheit sei. Eine zeitweise Vertretung durch PTA könne dieses Prinzip „nicht ersetzen, sondern höchstens flankieren“.
BVpta begrüßt mehr Verantwortung – mit Einschränkungen
Der Bundesverband PTA (BVpta) wiederum begrüßt, dass das BMG den PTA mehr Verantwortung übertragen will. Gleichzeitig fordert der Verband Nachbesserungen:
• Die Vertretung solle nur innerhalb eines Angestelltenverhältnisses und nicht auf Honorarbasis möglich sein.
• Eine PTA solle frühestens nach einer längeren Berufserfahrung – nicht bereits mit 21 Jahren – vertretungsbefugt sein.
• Die im Entwurf genannten 20 Tage sollten auf 24 Tage erweitert werden, damit jeweils zwei volle Wochen Vertretung möglich sind.
Der BVpta schlägt zudem vor, das Berufsbild langfristig um eine neue Qualifikationsstufe zu ergänzen – etwa in Form einer „Pharmazie-Assistenz“ mit staatlichem Titel. Das könne eine moderne Fortführung des früheren Pharmazieingenieur-Berufs darstellen. Allerdings müsse das wirtschaftliche Umfeld stimmen: Nur wirtschaftlich stabile Apotheken könnten qualifiziertes Personal halten und fair entlohnen. „Eine angemessene Honoraranpassung ist zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Apotheken“, heißt es in der BVpta-Stellungnahme.
Honoraranpassung weiter offen
Eine Erhöhung des Fixhonorars sieht der Gesetzentwurf weiterhin nicht vor. Stattdessen sollen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband künftige Vergütungsanpassungen eigenständig aushandeln – innerhalb gesetzlicher Leitplanken.
Der im Koalitionsvertrag angekündigte Betrag von 9,50 Euro pro abgegebener Rx-Packung bleibt damit weiter offen. Sowohl die ABDA als auch der BVpta fordern, die wirtschaftliche Lage der Apotheken endlich zu stabilisieren. Ohne eine Honoraranpassung laufe die Reform ins Leere.
Weitere Reformpunkte: Landapotheken, Skonti, Filialregelungen
Das Reformpaket sieht außerdem vor, Zuschläge für Landapotheken zu ermöglichen, Skonti im Einkauf wieder freizugeben und die Gründung von Zweigapotheken zu erleichtern.
Filialverbünde sollen künftig ein gemeinsames Labor nutzen dürfen, und Apothekenleitungen sollen Öffnungszeiten flexibler gestalten können.
Auch beim Personaleinsatz sind Anpassungen geplant – etwa der erleichterte Einsatz von Fachkräften mit ausländischem Abschluss im Anerkennungsverfahren.
Es bleibt abzuwarten, ob es bei diesen Plänen bleibt – oder ob sie im parlamentarischen Verfahren geändert werden.
Ob die Vertretungsregelung und andere Reformpunkte in dieser Form Bestand haben, wird sich erst im parlamentarischen Verfahren zeigen.