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Warnung vor Lugolscher Lösung: Nicht trinken!

Die Lugolsche Lösung ist eine Erfindung des französischen Arztes Jean Guillaume Auguste Lugol (1786 bis 1851), die früher in der (Notfall-)Medizin als Desinfektionsmittel zur äußeren Anwendung genutzt wurde und heute fast nur noch in Laboren zum Einsatz kommt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat nun festgestellt, dass Lugolsche Lösung, auch Lugol-Lösung oder Iod-Kaliumiodid-Lösung genannt, vermehrt im Internet angeboten wird – und zwar mit ähnlichen Beschreibungen wie Nahrungsergänzungsmittel, die die Jodversorgung verbessern sollen.
Deutschland hat tatsächlich mit einer Jodunterversorgung der Bevölkerung zu kämpfen. In den online kursierenden Angeboten der Lugolschen Lösung liegt jedoch eine große Gefahr. Die Lugolsche Lösung enthält so hohe Konzentrationen an Jod, dass die Einnahme gesundheitsgefährdend ist.
„Es besteht keinerlei Anlass für derart drastische Überversorgungen. Für die Behandlung von nachgewiesenem Jodmangel sind angemessen dosierte Arzneimittel zugelassen“, betont Angela Clausen, Expertin für Nahrungsergänzungsmittel bei der Verbraucherzentrale NRW.
Zu hoch konzentriertes Jod ist gefährlich
Schon ein kleiner Tropfen von 0,05 Millilitern einer fünfprozentigen Lugolschen Lösung enthält mit rund 6,3 Milligramm mehr als das 40-Fache der maximalen Zufuhrempfehlung für Erwachsene von 150 Mikrogramm Jod am Tag.
„Behauptungen, dass man mit Hilfe dieser Lösung ganz unproblematisch das Immunsystem stärken und selbst etwas gegen Schilddrüsenerkrankungen oder gar Brustkrebs unternehmen könne, entbehren jeder Grundlage“, so Clausen.
„Stattdessen kann der sehr hohe Jodgehalt laut Fachleuten zu massiven Funktionsstörungen der Schilddrüse führen – bis hin zu einer Schilddrüsenunterfunktion oder einem Kropf.“
Lugolsche Lösung: Lebensmitteltypische Kennzeichnungen sind irreführend
Die Verbraucherzentrale NRW hat 14 Online-Angebote zu Varianten der Lugolschen Lösung untersucht und darin verschiedene Beschreibungen gefunden, die typischerweise für Lebensmittel verwendet werden und damit irreführend sind. Darunter zählen folgende Angaben:
- Kennzeichnungen und Werbeaussagen wie „100 % vegan“, „laktosefrei“ oder „glutenfrei“
- Dosierempfehlungen
- Angaben zu einer (angeblichen) Bio-Produktion
- für Nahrungsergänzungsmittel vorgeschriebene Hinweise, z. B. dass sie keinen Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise darstellen oder dass die angegebene tägliche Verzehrmenge nicht überschritten werden darf
Außerdem warnt Angela Clausen: „Die vielfach gefundene Aussage, die Lösung sei ‚geprüft nach dem europäischen Arzneibuch (Ph.Eur.)‘ bedeutet nichts anderes, als dass die Herstellungskriterien eingehalten wurden. Mit Sicherheit und Wirkung hat das nichts zu tun. Den Hinweis, dass das Produkt nur für Laborzwecke bestimmt ist, sollte man hingegen unbedingt ernst nehmen.“
Auf vielen Internetseiten stehen zusätzlich Käuferbewertungen, die auf eine Behandlung von Krankheiten hinweisen. „Das sind Aussagen, die von Nutzerseite aus als Meinungsäußerung zulässig sind, aber von Verkäuferseite als nicht bestimmungsgemäß zurückgewiesen werden müssten“, so Clausen.
Wie viel Jod ist gesund?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel für Personen ab 15 Jahren nicht mehr als 100 Mikrogramm und für Schwangere und Stillende nicht mehr als 150 Mikrogramm Jod pro Tag enthalten sollten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht die langfristige Aufnahme von maximal 600 Mikrogramm Jod pro Tag – aus allen Quellen inklusive Lebensmittel, Salz und Wasser – als unproblematisch für Erwachsene. Quellen:
- https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/lebensmittel/desinfektionsmittel-nicht-geeignet-fuer-die-jodversorgung-118192
- https://www.pharmawiki.ch/wiki/index.php?wiki=Lugolsche%20Lösung
- https://de.wikipedia.org/wiki/Iodprobe