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Pestizide in Importkaffe: Besteht ein Gesundheitsrisiko?

Kaffeebohnen purzeln aus einer Tüte raus, daneben steht eine Person die Kaffee zubereitet
Importierter Kaffee wird regelmäßig auf Pestizide untersucht. | Bild: CanBorg/peopleimages.com / AdobeStock

In einer aktuellen Stellungnahme nimmt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Bezug auf die Warnungen von pestizidkritischen Nichtregierungsorganisationen vor „verbotenen“ und „giftigen“ Pflanzenschutzmitteln in Importkaffee.  

Immer wieder werde darauf hingewiesen, dass in der Europäischen Union nicht zugelassene Pestizide über Einfuhren dennoch auf dem Teller oder in der Tasse landeten und die Gesundheit von Konsumenten gefährdeten.

Das mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz beauftragte BfR – eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums – stellt diese Warnungen auf den Prüfstand und hilft Verbrauchern bei der Einordnung.  

Was ist dran an den Hiobsbotschaften über pestizidbelasteten Kaffee, und wie groß ist die Gefahr für Konsumenten tatsächlich?

Pestizide: Gründe für nicht genehmigte Wirkstoffe

Zunächst einmal gibt es neben dem toxikologischen Risikoprofil („Giftigkeit“) weitere, nicht gesundheitsbasierte Gründe, warum ein Pflanzenschutzmittelwirkstoff in der EU nicht genehmigt wird.

So kann es sein, dass ein Wirkstoff in Europa wenig praktischen Nutzen hat, da sich die klimatischen Verhältnisse und damit die Art der Schädlinge unterscheiden. In vielen Fällen wurde eine Genehmigung in der EU gar nicht erst beantragt, weil eine Vermarktung für den Hersteller nicht rentabel ist.

In diesen Fällen bedeutet „nicht genehmigt“ häufig nicht dasselbe wie „giftig“. Oftmals sind die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in den Anbauländern legal, und die so erzeugten Lebensmittel halten die international festgelegten Höchstkonzentrationen ein.  

Um den Handel mit solchen Lebensmitteln zu ermöglichen, übernimmt die Europäische Union die weltweit geltenden „Codex-Höchstmengen“ in ihre Gesetzgebung – falls auch nach EU-Maßstäben keine gesundheitlichen Risiken bestehen.

Pestizide in Lebensmitteln: Importtoleranzen ermöglichen internationalen Handel

Zudem können Lebensmittelunternehmer im Anbauland einen Antrag auf „Importtoleranz“ stellen. Wird dieser positiv beschieden, dürfen sie auch Lebensmittel in die Europäische Union liefern, die Spuren eines hier nicht genehmigten Wirkstoffs enthalten. Dies ist auch für europäische Hersteller, die in Nicht-EU-Länder exportieren, gängige Praxis.  

Importtoleranzen werden wie sogenannte Rückstandshöchstgehalte festgesetzt. Dabei handelt es sich um gesetzlich festgelegte Höchstwerte von Wirkstoffen in oder auf Lebensmitteln.  

Wissenschaftliche Grundlage für Rückstandshöchstgehalte ist eine gesundheitliche Risikobewertung. Sie stellt sicher, dass bei Einhaltung des Höchstgehalts eine gesundheitliche Beeinträchtigung unwahrscheinlich ist.  

Die Rückstandshöchstgehalte halten so hohe Sicherheitsabstände zu gesundheitsgefährdenden Werten ein, dass auch eine Überschreitung die Gesundheit der Konsumenten in der Regel nicht gefährdet.

Rückstände in Kaffee: Zurzeit keine gesundheitlichen Risiken bekannt

Die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer überprüft die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte in Monitoring- und Überwachungsprogrammen sowie bei risikobasierten Kontrollen und übermittelt die Ergebnisse zur regelmäßigen Veröffentlichung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

In aktuellen Tests überschritten nur etwa zwei bis drei Prozent der Rohkaffee-Proben den jeweiligen Rückstandshöchstgehalt – und das nicht in bedenklichem Maße. Daraus folgert das BfR, dass derzeit keine gesundheitlichen Risiken durch den Konsum von Kaffee zu erwarten sind.  

Das schließt explizit auch die gelegentlich vorkommenden – und wissenschaftlich gut untersuchten – Mehrfachrückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Importkaffee ein. Quelle:
- https://www.bfr.bund.de/mitteilung/pestizide-in-kaffee-verboten-und-hochgiftig/