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Neue Leitlinie für Menschen mit Psychose und Sucht

Die neue Leitlinie wurde unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) als S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erarbeitet.
Sie ergänzt bestehende S3-Leitlinien, wie die für Schizophrenie, indem sie den besonderen Versorgungsbedarf von Menschen mit Psychosen und gleichzeitig auftretenden Suchtstörungen in den Fokus rückt.
Das zugrundeliegende, von 2022 bis 2025 laufende Projekt unter der Gesamtleitung von Prof. Dr. med. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, wurde vom Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefördert. Die Version 1.0 der neuen Leitlinie soll für fünf Jahre, bis zum 1. August 2030, gültig sein.
Zur Erinnerung: Was ist eine Leitlinie?
Medizinische Leitlinien sind systematisch entwickelte Aussagen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung von Ärzten, anderen im Gesundheitssystem tätigen Personen und Patienten. Das Ziel ist eine angemessene gesundheitsbezogene Versorgung in spezifischen klinischen Situationen.
Leitlinien werden in vier Qualitätsstufen bezüglich ihrer Entwicklungsmethodik eingeteilt:
- S1: Die Leitlinie wurde von einer Expertengruppe im informellen Konsens erarbeitet.
- S2k: Eine formale Konsensfindung hat stattgefunden.
- S2e: Eine systematische Evidenz-Recherche hat stattgefunden.
- S3: Die Leitlinie hat alle Elemente einer systematischen Entwicklung durchlaufen (verschiedene Analysen, Bewertung klinischer Studien und regelmäßige Überprüfung).
Leitlinie beleuchtet Menschen mit Psychose und Suchterkrankung
Wie die operative Projektleiterin Dr. Isabell Lehmann erklärt, haben Menschen mit Psychosen (z. B. einer manisch-depressiven Erkrankung oder Schizophrenie) im Vergleich zu Menschen mit anderen psychischen Erkrankungen deutlich häufiger eine zusätzliche Suchterkrankung.
In diesem Fall verschlechtert sich der Krankheitsverlauf meist erheblich: Therapien werden häufiger abgebrochen, Rückfälle treten öfter auf und stationäre Aufenthalte sind wahrscheinlicher.
In der klinischen Versorgung von Menschen mit dieser Komorbidität entstehen häufig komplexe Fragen, zum Beispiel welche Medikamente, die gegen eine Psychose wirksam sind, bei Menschen mit zusätzlicher Suchterkrankung am besten geeignet sind.
Die Leitlinie konzentriert sich auf die stoffgebundenen Suchterkrankungen, unter denen die Alkohol- und Cannabis-Sucht besonders häufig sind.
Da diese häufig schon im Jugendalter beginnen, beziehen sich die Behandlungsempfehlungen auch auf Jugendliche, weshalb Kinder- und Jugendlichenpsychiater und -psychotherapeuten an der Leitlinie mitwirkten.
Psychose und Sucht als Gesamtkomplex behandeln
Eine zentrale Empfehlung der neuen Leitlinie ist, dass die Behandlung beider Erkrankungen idealerweise integriert erfolgen sollte.
„Menschen mit Psychose und Suchterkrankung profitieren besonders von einer gemeinsamen Behandlung durch ein multiprofessionelles Team. Eine solche integrierte Versorgung senkt die Abbruchraten und reduziert die Zahl stationärer Behandlungen“, erklärt Prof. Gouzoulis-Mayfrank.
Sei eine integrierte Behandlung nicht möglich, sollten Psychose- und Suchttherapie zumindest eng miteinander verzahnt werden. Wichtig sei dabei, beide Erkrankungen konsequent zusammenzudenken und ihren Zusammenhang offen zu thematisieren.
Psychose und Sucht: Besonderheiten bei der Behandlung der Doppeldiagnose
Im Vergleich zu den Behandlungsempfehlungen für die jeweiligen Einzelerkrankungen gibt es bei den Empfehlungen für Betroffene mit der Doppeldiagnose Besonderheiten.
So empfiehlt die neue Leitlinie beispielsweise, Psychosen medikamentös mit atypischen Antipsychotika zu behandeln, da diese nicht nur psychotische Symptome lindern, sondern auch das Risiko für weiteren Substanzkonsum senken können.
Für die Suchtbehandlung rät die Leitlinie, Abstinenz oder zumindest eine deutliche Reduktion des Konsums anzustreben. Prof. Dr. Falk Kiefer von der DG-Sucht erläutert: „Gerade im stationären Bereich sollte eine integrierte Behandlung von Psychose und Sucht erfolgen. Abstinenz ist dabei nicht die Voraussetzung für die Behandlung, sondern eines der Therapieziele.“
Die Leitlinie widerspricht außerdem ausdrücklich der weit verbreiteten Annahme, dass Therapien von Menschen mit der Komorbidität Psychose und Sucht kaum Erfolg versprächen. „Mit einer integrierten, leitliniengerechten Versorgung lassen sich Krankheitslast und Rückfallrisiken senken und die Lebensqualität der Betroffenen spürbar verbessern. Der Einbezug von Angehörigen kann die Behandlung zusätzlich unterstützen und auch deren Leidensdruck reduzieren“, so Prof. Gouzoulis-Mayfrank.
Insgesamt umfasst die neue S3-Leitlinie „Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung“ 44 Empfehlungen zu Diagnostik und Behandlung. 27 Empfehlungen basieren auf wissenschaftlicher Evidenz, 17 wurden im strukturierten Expertenkonsens von 32 Fachgesellschaften und Verbänden sowie Betroffenen- und Angehörigenorganisationen erarbeitet. Quellen:
- https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-027
- https://ifub.lvr.de/de/nav_main/wissenschaft/wissenschaftliche_projekte/laufende_projekte/forschungsprojekte_mit_drittmittelfoerderung/ll_kopss/inhaltsseite_2.htm
- https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2026/neue-s3-leitlinie-staerkt-versorgung-von-menschen-mit-psychose-und-sucht.html