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Gewebespende: weniger bekannt, aber häufiger als Organspende

Gewebespenden sind in Deutschland deutlich häufiger als Organspenden. Dennoch wird das Thema Gewebespende in der Öffentlichkeit nur wenig wahrgenommen. Meist findet es Erwähnung im Zusammenhang mit der Organspende, zum Beispiel in den Formulierungen auf der Rückseite des Organspendeausweises.
Hier können Spender unter anderem ankreuzen, dass ihrem Körper nach der Feststellung des Todes „Organe und Gewebe entnommen werden“ dürfen oder dass sie die Entnahme „nur für die folgenden Organe/Gewebe“ gestatten.
Was ist eine Gewebespende?
Eine Gewebespende ist die Bereitstellung von Körpergewebe für Transplantationen. Da es nur wenige Möglichkeiten der Lebendspende gibt (siehe unten), stammt sie in der Regel von Verstorbenen.
Rund 80 Prozent aller im Krankenhaus Verstorbenen kommen aus medizinischer Sicht für eine Gewebespende in Frage.
Zu den transplantierbaren Geweben gehören unter anderem:
Augenhornhäute: Sie werden weltweit am häufigsten transplantiert, zum Beispiel bei Patienten, deren Hornhäute durch Infektionen, Verätzungen, Eintrübungen oder Verformungen geschädigt wurden.
Herzklappen: Sie werden oft bei Kindern mit angeborenen Herzklappenfehlern eingesetzt, sind normalerweise lange haltbar und die Patienten benötigen nach der Transplantation in der Regel keine Gerinnungshemmer.
Blutgefäße: Sie werden bei Patienten mit infizierten Gefäßprothesen transplantiert und verhindern oft Sterbefälle oder Amputationen von Gliedmaßen.
Knochen und Weichteilgewebe: Sie kommen häufig in der Tumorchirurgie bei großen Knochendefekten zum Einsatz und verleihen den Patienten wieder Mobilität. Sehnen oder Bänder werden beispielsweise nach (wiederholten) Sportverletzungen transplantiert. Knochen in Verbindung mit Weichteilgewebe verbessern die Aussichten bei schweren Gelenkdefekten.
Haut: Mit ihr werden zerstörte Hautareale nach Verbrennungen oder anderen Verletzungen ersetzt.
Amnion: Die Eihaut der Fruchtblase bietet vielseitige Möglichkeiten, zum Beispiel in der Gynäkologie (Uterus und Vagina), der Mund-Kiefer-Chirurgie und der Behandlung chronischer Wunden (zum Beispiel bei diabetischem Fuß) sowie als temporärer Hautersatz bei Verbrennungen.
Wer darf Gewebe spenden?
Grundsätzlich kann jeder Mensch in seinem Organspendeausweis oder – seit 2024 – unter www.organspende-register.de seine Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende dokumentieren.
Ergänzend sollte mit Angehörigen über die persönliche Einstellung und Entscheidung hinsichtlich einer Gewebe- und Organspende gesprochen werden, um nach dem Eintreten des Todes etwaige Vorbehalte oder Unsicherheiten seitens der Verwandten zu vermeiden.
Liegt bei einem Verstorbenen keine dokumentierte Entscheidung zu einer Organ- beziehungsweise Gewebespende vor, so müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.
Jeder tatsächlichen Gewebespende, also meist nach dem Todesfall, geht eine umfassende Prüfung des Spenders voraus, denn der Schutz potenzieller Empfänger vor übertragbaren Krankheiten erfordert eine strenge Risikoabwägung.
Eine grundsätzliche Höchstaltersgrenze für die Gewebespende existiert nicht. Hornhaut und Knochen können bis ins hohe Alter gespendet werden, Herzklappenspenden in der Regel bis zum 80. Lebensjahr, Haut bis zum 75. und Sehnen oder Bindegewebe ungefähr bis zum 65. Lebensjahr. Entscheidend ist immer der Zustand des jeweiligen Gewebes.
Organspende geht vor Gewebespende
Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass die Organspende Vorrang vor der Entnahme von Geweben hat. Schließlich lassen sich Organe nur kurze Zeit aufbewahren und stellen weitaus größere Anforderungen an die Kompatibilität zwischen Spender und Empfänger.
Da eine Gewebespende auch bei Organspendern möglich ist, wird diese erst durchgeführt, wenn feststeht, dass eine Organspende nicht möglich ist oder diese durch die Gewebeentnahme nicht beeinträchtigt wird.
Gut zu wissen: Gewebespende am Leichnam nicht zu erkennen
Eine Gewebespende sieht man dem Leichnam ebenso wenig an wie eine Organspende, denn der Körper des Verstorbenen wird nach der Entnahme in würdevoller Weise und unter Achtung der Ethik und Pietät rekonstruiert.
So werden beispielsweise nach einer Augenhornhautspende eine Prothese oder eine Kontaktlinse eingesetzt. Die durchgeführte Gewebeentnahme ist also äußerlich nicht erkennbar und der Leichnam kann ohne entstellende Veränderungen beispielsweise offen aufgebahrt werden.
Medizinische Unterschiede zwischen Gewebe- und Organspende
Die Gewebespende unterscheidet sich in vielfacher Hinsicht von der Organspende, allen voran in medizinischer.
So kann bei der Gewebespende die Entnahme auch nach dem tatsächlichen, endgültigen Tod erfolgen. Da Gewebe deutlich weniger durchblutet sind als Organe, gelingt die erfolgreiche Gewebeentnahme normalerweise noch bis zu 72 Stunden nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand (bei Organen maximal drei Stunden).
Es ist also im Gegensatz zur Organspende nicht nötig, bei noch lebendem Organismus den Hirntod festzustellen. Dadurch ist die Spenderbasis um ein Vielfaches größer.
Gut zu wissen: Welche Gewebe können lebend gespendet werden?
Nur in wenigen Fällen ist eine Lebendgewebespende möglich: Frauen können jedoch im Rahmen geplanter Kaiserschnitte Plazenta spenden, oder Patienten, die ein künstliches Hüftgelenk erhalten, geben die entnommenen Hüftköpfe ab.
Außerdem kann ein Patient, der ein Spenderherz transplantiert bekommt, das erkrankte Herz spenden, denn trotz schwerer Herzerkrankungen sind Aorten- oder Pulmonalklappen häufig noch intakt.
Bei allen Lebendspenden ist eine schriftliche Einwilligung des Patienten erforderlich, der volljährig und einwilligungsfähig sein muss.
Gewebetransplantate werden in der Regel nicht direkt auf einen Empfänger übertragen, sondern in einer Gewebebank nach vorab definierten Qualitätskriterien umfassend untersucht, aufbereitet, aufbewahrt und auf Anfrage an Kliniken abgegeben.
Durch die Möglichkeit, Gewebe deutlich länger aufbewahren zu können als Organe, werden Transplantationen besser planbar.
Gewebespenden sind in der Regel weniger mit medizinischen Komplikationen verbunden als Organspenden, da für den Empfänger oft keine immunsuppressive Therapie erforderlich ist.
Organisation und Rechtsgrundlage von Gewebespenden
Neben medizinischen Aspekten unterscheiden sich Gewebe- und Organspende auch in weiteren Punkten wie der Organisation und der rechtlichen Basis.
Organisation: Im Gegensatz zur Organspende, bei der eine zentrale Koordinierungsstelle (Deutsche Stiftung Organtransplantation) zuständig ist, gibt es für die Gewebespende verschiedene gemeinnützige und kommerzielle Einrichtungen, die sich um die Aufbereitung und Verteilung der gespendeten Gewebe kümmern.
Diese Einrichtungen – beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) in Hannover oder das Deutsche Institut für Zell- und Gewebeersatz (DIZG) in Berlin – können sich stark hinsichtlich ihrer Ausrichtung auf eine lokale, regionale oder überregionale Versorgung und hinsichtlich der jeweils einbezogenen Gewebearten unterscheiden.
Rechtsgrundlage: Das Transplantationsgesetz (TPG) bildet seit 1997 die rechtliche Grundlage für die Spende, Vermittlung und Transplantation von Organen und Geweben, einschließlich Lebendspenden.
Für Gewebespenden kam in Deutschland 2007 jedoch das „Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen“, kurz Gewebegesetz, hinzu. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Artikelgesetz, das heißt, es setzt Änderungen an mehreren Gesetzen gleichzeitig durch, in diesem Fall unter anderem am Transplantationsgesetz (TPG) und dem Arzneimittelgesetz (AMG).
Alle an der Gewebespende beteiligten Institutionen handeln strikt auf diesem rechtlichen Fundament und werden von Bundes- und Landesbehörden kontrolliert.
Gewebespenden retten und verbessern Leben
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Gewebespenden eine entscheidende Rolle in der Transplantationsmedizin spielen und dabei helfen, die Lebensqualität von Patienten erheblich zu verbessern.
Sie sind ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung und tragen zur Behandlung sowohl von Erkrankungen als auch von Verletzungen bei.
Für die Einwilligung zur Gewebespende sind die Hürden erfreulicherweise gering, denn diese erfolgt wie beschrieben zusammen mit der Organspende auf dem zugehörigen Ausweis oder unter www.organspende-register.de. Quellen:
https://www.organspende-info.de/gewebespende/
https://dizg.de/gewebespende/
https://gewebenetzwerk.de/gewebespende/
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewebespende