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Teil 6: Röteln-Impfung

Das Röteln-Virus wird durch Tröpfcheninfektionen übertragen. | Bild: Dr. med. J.P. Müller / Picture Alliance

Meist harmlos, oft symptomlos

Erkrankt ein Kleinkind an Röteln, wird das oft gar nicht bemerkt. In diesem Alter verlaufen etwa 50 Prozent der Fälle ohne sichtbare Krankheitszeichen. Entwickelt sich jedoch das typische Röteln-Exanthem, dann zeigen sich kleine hellrote, etwas erhabene Flecken oder Knötchen. Der Ausschlag beginnt meist im Gesicht, von wo er sich über Körper und Extremitäten ausbreitet. Nach ein bis drei Tagen verschwindet er wieder. Zusätzlich können Lymphknotenschwellungen, erkältungsähnliche Symptome und Fieber auftreten.

Dramatisch in der Frühschwangerschaft

Mit zunehmendem Erkrankungsalter treten häufiger Komplikationen auf. So kann es vor allem bei Erwachsenen zu Gelenkschmerzen, Bronchitis, Mittelohrentzündung sowie Herzmuskelentzündung kommen. Dramatische Folgen hat eine Röteln-Infektion in der Frühschwangerschaft, wenn beim werdenden Kind die Organe angelegt werden. Das Röteln-Virus verursacht dann mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit Fehlbildungen: Herzschäden, Augendefekte, Taubheit und geistige Beeinträchtigungen. Je weiter fortgeschritten die Schwangerschaft ist, desto geringer ist das Risiko für solche Röteln-Schäden (= Röteln-Embryopathie, kongenitales Röteln-Syndrom).

Hohe Ansteckungsgefahr

Das Röteln-Virus wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Die Inkubationszeit beträgt
14 bis 21 Tage. Auch wer die Infektion unbemerkt durchmacht, kann andere anstecken. Bereits eine Woche vor dem Ausschlag besteht Ansteckungsgefahr. Nur die vollständige Impfung schützt zuverlässig vor einer Röteln-Infektion. Sie sollte möglichst bis Ende des zweiten Lebensjahres erfolgt sein. Damit soll erreicht werden, dass sich das Röteln-Virus gar nicht mehr ausbreiten und Schwangere infizieren kann. Hierfür müssten über 90 Prozent aller Kinder vollständig geimpft sein. Das ist bisher noch nicht erreicht.

Junge Frauen: Impfschutz überprüfen

Die Impfung kann auch im Erwachsenenalter nachgeholt werden. Vor allem Frauen mit Kinderwunsch sollten ihren Impfschutz frühzeitig überprüfen. Nach einer Röteln-Impfung wird Frauen empfohlen, mit dem Schwangerschaftseintritt sicherheitshalber einen Monat zu warten.

Impfung mit MMR-Kombinationsimpfstoff

Da für die Röteln-Impfung in Deutschland kein Einzelimpfstoff mehr zur Verfügung steht, erfolgt die Impfung mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff, der auch vor Masern und Mumps schützt, bzw. mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff, der zusätzlich vor Windpocken schützt. Da der MMR-Impfstoff abgeschwächte Röteln-Viren enthält, können neben allgemeinen Impfreaktionen auch milde Röteln-ähnliche Symptome auftreten, vor allem bei Erwachsenen.

STIKO-Impfempfehlungen

Standardimpfempfehlung:

  • alle Kleinkinder ab 11 Monaten bis zum Ende des 2. Lebensjahres

Indikationsimpfempfehlung:

  • Frauen im gebärfähigen Alter mit fehlender oder nur einfacher Impfung oder unklarem Impfstatus
  • nicht oder unzureichend geimpfte Personen, die in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung oder in Gemeinschaftseinrichtungen beschäftigt sind

Impfschema und Impfstoffe

  • Es handelt sich um Lebendimpfstoffe (MMR-Vakzine, z. B. MMR VaxPro®, Priorix®, oder MMR-V, z. B. Priorix-Tetra®, ProQuad®).
  • Bei der Standardimpfung im Kleinkindalter sollte die erste Impfung zwischen 11 und 14 Monaten, die zweite zwischen 15 und 23 Monaten erfolgen. Fehlende Impfungen sollten im Jugendalter nachgeholt werden.
  • Zwischen den einzelnen Impfstoffgaben soll ein Mindestabstand von 4 Wochen liegen.
  • Zur Sicherstellung der Impfimmunität sind zwei Impfstoffgaben erforderlich. (Lediglich bei der beruflichen Impfindikation erfolgt nur eine einmalige Impfung.)
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