COVID-19-Impfung
Corona-Pandemie
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Entwurf zur STIKO-Empfehlung: Corona-Impfung: Wer braucht sie eigentlich noch?

Vial Biontech-Impfstoff in Nahaufnahme
Die COVID-19-Impfung wird Teil der allgemeinen Impfempfehlungen der STIKO. | Bild: IMAGO / ZUMA Wire

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat in einem Beschlussentwurf neue Empfehlungen zur COVID-19-Impfung festgehalten. Mit den geplanten Neuerungen nimmt die STIKO die COVID-19-Impfung in ihre allgemeinen Impfempfehlungen 2023 auf. Bisher hatte das Gremium COVID-19 gesondert behandelt und mehr als 20 Aktualisierungen vorgenommen, etwa wenn neue Vakzinen oder Erkenntnisse hinzukamen. 

Der jetzige Schritt ist quasi als Übergang vom Pandemie- in den Normalmodus zu werten. Das fertige Papier wird in etwa zwei Wochen erwartet. Erst einmal sollen Bundesländer und Fachkreise noch Rückmeldung geben können. Doch was steht in dem Beschlussentwurf?

Für Risikogruppen noch wichtig

Mehr als drei Jahre nach dem Corona-Ausbruch sind weitere SARS-CoV-2-Impfungen aus Sicht der STIKO in erster Linie noch für Risikogruppen wichtig. Außerdem schreibt die STIKO:

„Gesunden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird aufgrund der Seltenheit schwerer Verläufe jetzt keine COVID-19-Impfung mehr empfohlen.“

Beschlussentwurf der STIKO

Wer zählt zu den Risikogruppen und was gilt für sie?

Für Menschen ab 60, Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ab einem Alter von sechs Monaten sieht die STIKO in der geplanten Empfehlung jährliche Auffrischimpfungen vor, bevorzugt vor möglichen Wellen im Herbst und Winter. 

Genutzt werden soll ein an Varianten angepasster Impfstoff. Mindestens zwölf Monate sollen in der Regel seit der letzten Impfung oder Infektion vergangen sein. Ziel ist es, schweren Krankheitsverläufen vorzubeugen. Geboostert werden sollten laut STIKO zudem Menschen, die in Medizin und Pflege arbeiten. 

In Zukunft könnte sich auch noch eine längere Schutzdauer herausstellen, sodass es nicht zwangsläufig beim jährlichen Booster bleiben müsse, erläuterte STIKO-Mitglied Christian Bogdan.

Was gilt für gesunde Erwachsene unter 60 Jahren?

Wer in dieser Gruppe entweder zweimal gegen SARS-CoV-2 geimpft sowie geboostert oder infiziert wurde, hat aus STIKO-Sicht eine Basisimmunität aufgebaut und muss erst einmal keinen weiteren Booster einplanen. 

Harmlose Atemwegsinfektionen – wie sie in der Gruppe in der Regel auftreten – seien durch die Impfung nicht zu verhindern, machte STIKO-Mitglied Christian Bogdan deutlich.

Brauchen gesunde Kinder und Jugendliche eine Corona-Impfung?

Für Minderjährige spricht sich die STIKO angesichts „in aller Regel“ problemloser Verläufe nicht mehr für routinemäßige Corona-Impfungen aus. Die bisherige Empfehlung riet für gesunde Fünf- bis Elfjährige zu einer Corona-Impfstoffdosis, für Zwölf- bis 17-Jährige zu einer Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung. 

Auch potenzielle Langzeitfolgen der Infektion (Long COVID) sind für die Fachleute kein Argument, da das Risiko mittlerweile noch weiter gesunken sei und auch durch die Impfung nicht komplett verschwinde. 

„Es bestehen jedoch keine Sicherheitsbedenken bei der Impfung von gesunden Kindern und Jugendlichen“, betont die STIKO. Dieser Zusatz sei wichtig, sagte der Immunologe Carsten Watzl: Manche Ärzte legten fehlende Impfempfehlungen fälschlicherweise so aus, dass nicht geimpft werden dürfe.

Kann man sich auch ohne STIKO-Empfehlung impfen lassen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Nach dem Ende der lange geltenden Krisenregeln sind Corona-Impfungen aber noch nicht in allen Bundesländern direkt auf Kassenkosten zu bekommen. In Ländern, in denen die Vergütung noch nicht geregelt ist, bekommen Patienten laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung vorerst eine Privatrechnung und können sie dann zur Erstattung bei der gesetzlichen Kasse einreichen.

Rahmen für den Anspruch auf kostenlose Impfungen ist nun eine Richtlinie, die sich an den STIKO-Empfehlungen orientiert. Laut einer Bundesverordnung sind Impfungen auf Kassenkosten aber weiterhin auch darüber hinaus möglich, wenn ein Arzt es für medizinisch erforderlich hält. Quelle: dpa / mia 

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