COVID-19-Therapieoptionen
Corona-Pandemie
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Tixagevimab/Cilgavimab: COVID-19-Prävention mit Antikörper-Duo

Grafische Darstellung einzelner Viren
Evusheld® könnte zu einer Option für Menschen werden, die sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen können. | Bild: Siarhei / AdobeStock

AstraZeneca prüft Tixagevimab/Cilgavimab (AZD7442) derzeit sowohl an gesunden Menschen zur Vorbeugung von COVID-19 (Präexpositionsprophylaxe) wie auch an bereits mit SARS-CoV-2 infizierten Menschen. In letzterem Fall sollen die beiden Antikörper schwere Verläufe oder gar Tod durch COVID-19 verhindern.

Evusheld® beugt COVID-19 bei Nicht-Infizierten vor

Erste Studienergebnisse zur Präexpositionsprophylaxe (Phase 3, randomisiert, doppelblind, Placebo-kontrolliert, multizentrisch) gab AstraZeneca bereits im August bekannt. In der PROVENT-Studie reduzierte Evusheld® das Risiko, an symptomatischem COVID-19 zu erkranken, signifikant um 77 Prozent. Verglichen wurde mit Placebo. Die Studienteilnehmer waren nicht geimpft und nicht mit SARS-CoV-2 infiziert, hatten aber aufgrund von Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für schweres COVID-19, wenn sie sich mit SARS-CoV-2 infizierten. Positiv war außerdem, dass keiner der Studienteilnehmer, der Evusheld® (300 mg, i.m.) erhalten hatte, schwer an COVID-19 erkrankte oder verstarb. In der Placebogruppe, in der die Teilnehmer statt der beiden Antikörper einfache Kochsalzlösung verabreicht bekommen hatten, starben hingegen zwei Probanden, drei erkrankten schwer.

Tixagevimab/Cilgavimab schützt vor schwerem COVID-19 und Tod

Nun gab es weitere Daten zu Evusheld®. Dieses Mal ging es um die Wirksamkeit von Tixagevimab plus Cilgavimab in der Behandlung von bereits an COVID-19 erkrankten Patienten. In der TACKLE-Studie (Phase 3, randomisiert, doppelblind, Placebo-kontrolliert, multizentrisch) profitierten leicht bis mittelschwer erkrankte COVID-19-Patienten von einer Behandlung mit 600 mg Evusheld®. Die Antikörper verringerten – wenn sie innerhalb von sieben Tagen nach Symptombeginn verabreicht wurden – das Risiko für einen schweren Verlauf oder gar Tod um 50 Prozent. Verglichen wurde mit wirkstofffreien Injektionen, also Placebo. Begann man die Evusheld®-Therapie früher – höchstens fünf Tage nach Symptombeginn –, wirkte sich das zusätzlich positiv für die Patienten aus und das Risiko für schweres COVID-19 reduzierte sich um 67 Prozent. Die meisten Studienteilnehmer waren vorerkrankt.

FDA und EMA prüfen Evusheld® bereits – in unterschiedlichen Indikationen

Die Studienergebnisse haben AstraZeneca dazu veranlasst, bei der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde (FDA) bereits Anfang Oktober einen Antrag auf Notfallzulassung zu stellen. Entscheidet die FDA im Sinne von AstraZeneca, darf Evusheld® bei Patienten mit symptomatischem COVID-19 eingesetzt werden, um sodann schwere Verläufe oder Tod zu verhindern. Daneben hat AstraZeneca nun auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) mit ersten Daten zu Evusheld® versorgt. Diese leitete am 14. Oktober das Rolling-Review-Verfahren zu Tixagevimab/Cilgavimab ein und prüft Evusheld® nun zur Prävention von COVID-19 bei Erwachsenen.

Evusheld® verhindert Ansteckung nicht besser als Placebo

Allerdings schnitt das Antikörper-Duo nicht in allen Studien gut ab: Die STORM-CHASER-Studie, in der Evusheld® nach Kontakt mit SARS-CoV-2-Infizierten symptomatisches COVID-19 verhindern sollte (Postexpositionsprophylaxe), erreichte ihren primären Endpunkt nicht. Das heißt: Evusheld® verhinderte eine Ansteckung und Erkrankung nicht besser als Placebo.

Wie funktionieren Tixagevimab und Cilgavimab?

Die beiden Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab binden beide an das Spikeprotein von SARS-CoV-2, wenn auch an unterschiedlichen Stellen. Dadurch „fangen“ sie das Virus ab und verhindern, dass dieses in menschliche Zellen eindringt, sich vermehrt und verbreitet. Die Kombination der beiden Antikörper mit unterschiedlichen Angriffspunkten am Spikeprotein soll die Wirksamkeit verbessern.

Längere Wirkdauer – genügt eine einmal jährliche Prävention?

Gewonnen wurden die Antikörper erstmals aus B-Zellen von genesenen COVID-19-Patienten, AstraZeneca hat sie jedoch weiterentwickelt. Herausgekommen sind die beiden Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab mit einer verlängerten Halbwertszeit und damit längeren Wirkdauer. Laut AstraZeneca soll diese – verglichen mit natürlichen Antikörpern – mehr als verdreifacht sein. Die lange Wirkdauer von Evusheld® hat Tixagevimab und Cilgavimab auch die Bezeichnung „Long acting Antibodies“ (LAABs) eingebracht. So soll eine einmalige Verabreichung bis zu zwölf Monate vor COVID-19 schützen. Bestätigen sich diese Daten und überzeugen sie die Zulassungsbehörden, könnte Evusheld® zu einer Option für Menschen werden, die sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen können. Eine lediglich einmal jährliche Injektion dürfte sicher im Sinne von Patienten und Ärzten sein.

Intramuskuläre Gabe vereinfacht Verabreichung

Vorteilhaft ist zudem, dass Evusheld® als intramuskuläre Injektion verabreicht wird. Das ermöglicht eine niederschwellige Gabe auch im ambulanten Bereich. Hingegen müssen die Antikörper Casirivimab/Imdevimab, die nach WHO-Empfehlung bei COVID-19-Erkrankten mit leichtem oder schwerem oder kritischem Verlauf eingesetzt werden können, meist intravenös gegeben werden. Nur für leicht Erkrankte mit Risiko für einen schweren Verlauf besteht auch alternativ die Möglichkeit einer subkutanen Gabe. Die WHO empfahl mit Casirivimab plus Imdevimab erstmals ein Arzneimittel zur Prophylaxe von schwerem COVID-19 und nicht nur zur direkten Behandlung der Erkrankung.

Casirivimab plus Imdevimab: ein weiteres Antikörper-Duo

Casirivimab plus Imdevimab (Ronapreve® von Roche und Regeneron) ist auch eine Antikörperkombination, die sich gegen das Spikeprotein von SARS-CoV-2 richtet. Die EMA prüft das Duo ebenfalls bereits, das Rolling-Review-Verfahren läuft sogar schon seit Februar. Nun hat Roche die Zulassung beantragt, und zwar für die Behandlung von ab zwölfjährigen COVID-19-Patienten ohne zusätzlichen Sauerstoff, aber mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf. Zusätzlich sollen Casirivimab/Imdevimab auch zur Prävention von COVID-19 ab einem Alter von zwölf Jahren zugelassen werden.

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