Sonderregeln im Apothekenalltag
Corona-Pandemie
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Corona-Impfnachweise: Impfausweis: Chargenprüfung im Verbände-Portal

Nahaufnahme der Impfeinträge zur Covid-Impfung
Stimmt die Charge, stimmt das Impfdatum? Künftig können Apotheken dies mit einer neuen Funktion im DAV-Portal überprüfen. | Bild: IMAGO / Eibner

Die Apotheken waren bislang bei der Überprüfung der Echtheit von Impfnachweisen ziemlich allein gelassen. Daher tauschte man sich in Facebookgruppen aus oder nutzte behelfsweise die SafeVac-App zur Chargenprüfung, die dazu aber gar nicht geeignet ist. 

Die Bundespolizei hingegen verfügt offenbar über ein entsprechendes Tool. Auch sammelten einzelne Verbände auf lokaler Ebene Bilder von nachweislich gefälschten gelben Impfpässen. 

Alles in allem ist die Situation bislang unbefriedigend. Einige Apotheken entschlossen sich auch, keine digitalen Impfnachweise mehr auszustellen, weil sie deren Echtheit nicht gewährleisten können und sie außerdem ihre Mitarbeiter in Gefahr sehen – nicht alle Kunden reagieren gelassen, wenn ihnen das Zertifikat aufgrund von Zweifeln an der Echtheit ihres Impfnachweises verweigert wird. 

Neue Funktion im Verbände-Portal

Vor knapp zwei Wochen erklärte ein DAV-Sprecher, dass aus Apothekensicht die Hinterlegung von Chargen im Verbände-Portal „im Kontext von Prüfungs- und Sicherungsmaßnahmen“ einen Lösungsansatz gegen Fälschungen der Impfdokumentation bieten könnte. Man habe aber hierzu noch keine abschließenden Festlegungen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) getroffen.

Das ist nun offensichtlich geschehen. Wie der DAV mitteilt, soll ab heute im Verbände-Portal „mein-apothekenmanager.de“ eine neue Prüffunktion zu Verfügung stehen. Entwickelt wurde sie demnach gemeinsam mit dem PEI.

Chargennummer überprüfen

Apotheken haben dann nicht nur die Möglichkeit zu prüfen, ob die Charge im Impfpass zu den in Deutschland verimpften Dosen der COVID-19-Impfstoffe passt, sondern auch, ob die angebliche Impfung in dem Zeitraum zwischen der Zulassung durch das PEI beziehungsweise der Auslieferung bis zum Verfallsdatum erfolgt ist. 

Letzteres ist essenziell, da viele Fälschungen mit real existierenden Chargennummern kursieren. Damit könnte zumindest ein Teil der Fälschungen bei Impfausweisen erkannt werden.

So können Sie die Charge im Verbände-Portal überprüfen

Die Chargenprüfung im Portal kann dann auf zwei Ebenen erfolgen: 

Einmal kann unabhängig von der Zertifikatsausstellung die Charge überprüft werden. Dazu soll es eine weitere Kachel im Menüpunkt „COVID-19-ZERTIFIKATE > ZUM ZERTIFIZIERUNGSPORTAL“ geben: Dort können ohne Angabe von Patientendaten Chargennummern und Gültigkeitszeiträume geprüft werden.

Außerdem wird die Prüffunktion in das Modul zum Erstellen von Impfzertifikaten integriert: Nach Auswahl des Impfstoffes wird künftig ein neues Feld „Chargennummer“ eingeblendet. Wenn alle notwendigen Informationen eingegeben sind, wird nach Bedienung des Buttons „Hinzufügen“ die Charge überprüft. Auf dem fertigen Zertifikat befindet sich die Chargennummer übrigens nicht.

Im Zweifel kein Zertifikat ausstellen

Existiert die Charge nicht oder liegt das Impfdatum außerhalb des Zeitraums zwischen Zulassung und Verfall, werden die Nutzer darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung notwendig ist. Aus welchem Grund das System anschlägt, wird zudem in einer Box angezeigt. 

Ganz aus der Verantwortung sind die Apotheken allerdings nicht: Die Kammern weisen noch einmal extra darauf hin, dass, wenn es trotz positiver Prüfung Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Impfnachweises gibt, die Ausstellung eines digitalen Zertifikats abgelehnt werden muss.

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