Sonderregeln im Apothekenalltag
Corona-Pandemie
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Technische Spezifikationen und Datensätze fehlen: Vorerst keine Zertifikate für angepasste Corona-Impfstoffe

QR-Codes des digitalen Impfzertifikat auf Smartphonedisplay
Für die an Omikron angepassten COVID-19-Impfstoffe können vorerst keine digitalen Impfzertifikate ausgestellt werden. | Bild: MB.Photostock / AdobeStock

Seit Anfang September können Arztpraxen die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna für Auffrischimpfungen bestellen. Die Auslieferung hat bereits begonnen, allerdings laut einem Rundschreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nicht im zugesagten Umfang. Nichtsdestotrotz können die Impfungen also beginnen. 

Technische Spezifikation und Datensätze der EU fehlen

Wie bisher haben die geimpften Personen einen Anspruch auf Ausstellung eines digitalen COVID-19-Impfzertifikats. Allerdings werden sie sich in dieser Hinsicht erst einmal gedulden müssen. Denn laut einem Verbandsrundschreiben ist die Erstellung von Zertifikaten für Impfungen mit den angepassten Impfstoffen Comirnaty® Original/Omicron BA.1 (15/15 μg)/Dosis Injektionsdispersion von Biontech/Pfizer und Spikevax® bivalent Original/Omicron BA.1 (50 μg/50 μg)/ml Injektionsdispersion von Moderna aktuell nicht möglich. Das Gleiche gilt für Impfungen mit der COVID-19 Vakzine-Valneva.

Der Grund: Es fehlen die technischen Spezifikationen und die Datensätze der Europäischen Union. Laut dem Rundschreiben wird die Bekanntgabe Mitte des Monats erwartet. Somit bleibe vorerst auch unklar, ob die neuen bivalenten COVID-19-Impfstoffe eine neue Produktkodierung benötigen oder diese unter den bestehenden Produktbezeichnungen „Comirnaty“ bzw. „Spikevax“ zertifiziert werden müssen, heißt es weiter. Die Verbände versprechen, die Apotheken zu informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

Bislang keine STIKO-Empfehlung für angepasste Impfstoffe

Für die Patienten dürfte sich durch die verzögerte Ausstellung der Zertifikate kein Nachteil ergeben, da es aktuell ohnehin nahezu keine Corona-Auflagen gibt. Laut den europäischen Gesundheitsbehörden EMA und ECDC sollen 

  • Menschen ab 60 Jahren,
  • immungeschwächte Personen,
  • Vorerkrankte ab zwölf Jahren – mit dem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf –,
  • Schwangere sowie
  • Bewohner und Personal von Langzeitpflegeeinrichtungen

bevorzugt mit den neuen an Omikron angepassten Corona-Impfstoffen in Europa geimpft werden. Eine STIKO-Empfehlung gibt es bislang dazu nicht.

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