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ABDA hält nichts von Ausschussempfehlungen zur PTA-Reform

Die ABDA vertritt bezüglich des PTA-Reformgesetzes eine andere Auffassung als der Bundesrat. Sie regt daher an die Vorschläge der Ausschüsse zu überprüfen. | Bild: Westend61 / imago images

Die PTA-Ausbildung soll modernisiert werden, ebenso das Berufsbild der PTA. So soll der Beruf attraktiver und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Dieses Ziel können wohl alle unterschreiben, denen das Thema wichtig ist. Weniger einig ist man sich über den Weg, auf dem dieses Ziel zu erreichen ist. Das Bundesgesundheitsministerium hat jedenfalls einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt, den das Kabinett Ende August in einer nachgebesserten Version auch beschlossen hat. Doch dieser ist Kritik von allen Seiten ausgesetzt.

Bunderatsausschüsse schlagen zahlreiche Änderungen vor

So haben zuletzt die zuständigen Bundesratsausschüsse dem – zustimmungspflichtigen – Gesetzesentwurf zahlreiche Defizite attestiert. Entsprechend umfangreich sind ihre Empfehlungen für die erste Stellungnahme des Bundesrats, über die das Plenum am 11. Oktober abstimmen wird. Allerdings sind ihre Vorschläge für Nachbesserungen auch nicht auf einer Linie mit den Änderungswünschen der ABDA.

ABDA teilt diese Auffassung nicht

Und so wundert es nicht, dass die ABDA sich kurz vor der Abstimmung im Bundesratsplenum mit einer weiteren Stellungnahme zu Wort meldet. Darin stellt die Standesorganisation klar, dass sie ‒ ungeachtet der aus ihrer Sicht noch zu ändernden Regelungen ‒ nicht die Auffassung der Ausschüsse teilt, der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf werde den gestellten Ansprüchen nicht gerecht. Insbesondere stimmt sie nicht mit ihnen überein, dass er im Hinblick auf Ausbildungsdauer, -struktur und -inhalte sowie die Regelungen zur Verantwortung der Ausbildung und der Erweiterung der Kompetenzen einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. In der Stellungnahme heißt es:

Aus unserer Sicht führen die Empfehlungen der Ausschüsse nicht zu einer Steigerung der Attraktivität der Ausbildung und des Berufs der PTA. Wir haben vielmehr die Sorge, dass die Ausbildung der PTA an Stringenz verliert, sie unnötig kompliziert wird und damit für alle Beteiligten aufwändig gemacht wird, ohne dass daraus ein adäquater Zugewinn resultiert. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die PTA schon heute ‒ außer der Bewertung der Medikationsanalyse und der Beratung im Rahmen des Medikationsmanagements ‒ alle pharmazeutischen Tätigkeiten durchführen darf. Wir regen daher dringend an, die Vorschläge der Ausschüsse zu überprüfen.“

Stellungnahme der ABDA zu den Empfehlungen der Ausschüsse

Knackpunkt Ausbildungsdauer

Dann geht es ins Detail – und gleich zu einem der umstrittensten Punkte: die Ausbildungsdauer. Die ABDA will an den bisherigen 2,5 Jahren nicht rütteln, während die Apothekengewerkschaft ADEXA und der Bundesverband PTA schon seit geraumer Zeit eine Verlängerung auf drei Jahre fordern. Auch in den Ausschussempfehlungen wird für eine solche Ausweitung plädiert: Der Stundenumfang der schulischen Ausbildung soll demnach von derzeit 2.600 auf mindestens 3.000 Stunden sowie der Umfang der praktischen Ausbildung von derzeit etwa 1.000 auf mindestens 1.200 Stunden erhöht werden. Außerdem soll die Struktur der Ausbildung geändert werden und einen Wechsel von Abschnitten der schulischen und praktischen Ausbildung vorsehen – so wie bei anderen Gesundheitsberufen. Doch die ABDA findet den Vergleich unpassend und die Empfehlung der Ausschüsse weder sachgerecht noch erforderlich. „Wir bitten daher den Bundesrat dringend, seine Position zu Struktur und Dauer der Ausbildung zu überdenken“, heißt es in der Stellungnahme.

ABDA hadert mit Kompetenzerweiterung

Auch um die Kompetenzerweiterungen für PTA wird hart gerungen. Der Vorschlag der Länderausschüsse, dass Apothekenleiter ihren PTA ohne weitere Voraussetzungen Tätigkeiten übertragen dürfen sollen, für die die Pflicht zur Beaufsichtigung entfällt, kommt bei der ABDA gar nicht gut an. Die Ausschüsse plädieren für eine solche Kompetenzerweiterung, die sich nicht nur auf Einzelfälle beschränkt – vorausgesetzt die Ausbildung ist umfassend genug und folglich weitgehender als im jetzigen Entwurf geplant.

ABDA: Eigenverantwortlichkeit muss an weitergehende Voraussetzungen gebunden sein

Der ABDA behagten bereits die im Regierungsentwurf vorgesehenen Voraussetzungen (Abschlussnote mindestens „gut“, drei Jahre Berufserfahrung, Fortbildungen etc.) nicht – doch die Ideen der Länder gehen ihr viel zu weit. Zur Begründung führt die ABDA aus, dass der PTA-Beruf 1968 als Assistenzberuf geschaffen wurde. Auch wenn sich das Berufsbild der PTA seit damals unzweifelhaft weiterentwickelt habe und dem auch die Ausbildung Rechnung tragen müsse, so handele es sich doch noch immer um eine Ausbildung, die „nicht für das eigenverantwortliche Arbeiten qualifiziert und auch nicht zwingend qualifizieren muss“. 

Sollte der Gesetzgeber den PTA gleichwohl die Möglichkeit eröffnen wollen, bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten eigenverantwortlich auszuüben, so müsse dies an Voraussetzungen gebunden sein, die über die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des PTA-Berufs hinausgehen. Ausdrücklich geht die ABDA an dieser Stelle auch nochmals auf den Regierungsentwurf ein, der eine Regelung zum Verzicht auf die Vorlage von Verschreibungen vorsieht, was die Standesorganisation als „ausgesprochen bedenklich“ ablehnt.

Durchgehende Ausbildungsvergütung nicht realisierbar

Doch zurück zur Ausbildung an sich. Die Ausschüsse empfehlen ferner eine Ausbildungsvergütung von Beginn an. In einer Ausbildungsstruktur, wie sie den Ländervertretern vorschwebt, sei dies nicht realisierbar, meint die ABDA. Und bleibe man bei der bewährten Struktur, stelle sich die Frage, wer die Ausbildungsvergütung während der schulischen Ausbildung bezahlen soll. Die ABDA räumt aber ein: „Mit Blick auf die geforderte Steigerung der Attraktivität der Ausbildung sehen wir es jedoch als essenziell an, dass die PTA-Schüler kein Schulgeld mehr bezahlen müssen.“

Kürzungen der Chemiestunden laut ABDA vertretbar

Was die Gewichtung der Unterrichtsfächer betrifft, ist die ABDA ebenfalls nicht einverstanden mit den Empfehlungen der Ausschüsse. Diese halten die Kürzungen in den Fächern „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“ sowie „Chemisch-pharmazeutische Übungen“ für nicht vertretbar. Die ABDA steht dagegen zu der im Regierungsentwurf geplanten Kürzung zugunsten praktisch relevanterer Fächer. Die Prüfung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln spiele im Vergleich zu der Zeit, als der PTA-Beruf geschaffen wurde, eine deutlich geringere Rolle. Auch die Analysenmethoden hätten sich weiterentwickelt und seien einfacher geworden.

Ausbildung soll unter Verantwortung des Apothekeninhabers bleiben

Aus Sicht der ABDA sollte der Bundesrat auch nicht der Empfehlung seiner Ausschüsse folgen, dass die Schule die Gesamtverantwortung für die Koordination des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung tragen soll. In der Apotheke unterliege die Ausbildung allein der Verantwortung des Inhabers der Apothekenbetriebserlaubnis – das folge aus dem Apothekengesetz. „Eine Aufspaltung der Verantwortung oder gar die Übertragung der Verantwortung für die in der Apotheke beschäftigten PTA-Praktikanten auf die Schule steht aus unserer Sicht mit diesen Grundsätzen im Widerspruch“, heißt es in der Stellungnahme.

Bundesapothekerkammer soll weiterhin Ausbildung regeln

Auch was die Mindestanforderungen an die Schulen betrifft, appelliert die ABDA an das Bundesratsplenum, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelungen beizubehalten. Unter anderem kann sie der Idee der Länderausschüsse nichts abgewinnen, dass die Länder selbst das Nähere zur PTA-Ausbildung regeln sollen – und nicht die Bundesapothekerkammer in Richtlinien. So könnte es nämlich 16 unterschiedliche Regelungen zur praktischen Ausbildung geben.

Entwurf im Wandel

Am 11. Oktober wird das Bundesratsplenum seine eigene Entscheidung treffen: Welche Empfehlungen der Ausschüsse wird es annehmen, welche nicht? Wie auch immer die Stellungnahme des Bundesrates ausfallen wird: Im parlamentarischen Verfahren wird der Entwurf für das PTA-Reformgesetz wohl noch einige Wandlungen durchmachen.