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Gegenwind für geplante PTA-Reform

Die Länderausschüsse üben Kritik an Spahns Plänen zur PTA-Ausbildungsreform. Sie fordern unter anderem eine Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre. | Bild: Volker Witt / Adobe Stock

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich vorgenommen, die in die Jahre gekommenen Regelungen zur PTA-Ausbildung zu reformieren und das Berufsbild dieses wichtigen Gesundheitsberufs weiterzuentwickeln. So soll der Beruf in Zeiten des Fachkräftemangels attraktiver werden. Der mittlerweile von der Regierung beschlossene Gesetzentwurf ist umfangreich – und steht doch massiv in der Kritik. Sowohl die ABDA als auch die Apothekengewerkschaft Adexa und der Bundesverband PTA (BVpta) können den Reformvorhaben nicht viel abgewinnen. Im Zentrum der ABDA-Kritik steht vor allem die geplante Erweiterung der Kompetenzen von PTA und die damit einhergehende Lockerung der Aufsicht. Der Adexa und dem BVpta missfällt insbesondere, dass an der zweieinhalbjährigen Ausbildungszeit festgehalten werden soll.

Votum der Länder von Bedeutung

Am 11. Oktober steht das PTA-Reformgesetz nun auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, ist das Votum der Länder von besonderer Bedeutung. Und diese sehen offensichtlich erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das zeigen die Empfehlungen, die der federführende Gesundheitsausschuss sowie die Ausschüsse Kulturfragen und für Arbeit, Integration und Sozialpolitik für das Plenum erarbeitet haben. Sie umfassen 40 Seiten und schon im ersten Punkt – „Zum Gesetzentwurf allgemein“ – wird klar, wohin die Reise geht. Dort heißt es:

Der Bundesrat begrüßt Zweck und Zielstellung neuer Bundesvorgaben für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sowohl im Berufsbild als auch in der Ausbildung. Der Beruf soll attraktiver gestaltet sein. Auch einem Fachkräftemangel in Apotheken soll damit entgegengewirkt werden. Aus Sicht des Bundesrates wird der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung den gestellten Ansprüchen nicht gerecht. Der Gesetzentwurf wird in seiner jetzigen Fassung sehr kritisch gesehen. Der Bundesrat bittet, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend zu überarbeiten.“

Empfehlungen der Ausschüsse zum PTA-Reformgesetz

Und dann folgen die aus Sicht der Bundesratsausschüsse bestehenden Defizite.

Mindestens 3.000 Stunden Schule

Der Gesundheitsausschuss ist beispielsweise überzeugt, dass zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes eine Erweiterung der Kompetenzen der PTA notwendig ist. Diese müsse mit einer entsprechend ausgestalteten Ausbildung einhergehen. Und das heißt für den Ausschuss nicht zuletzt: eine mindestens dreijährige Ausbildung mit einem Stundenumfang von mindestens 4.200 Stunden (schulische Ausbildung mindestens 3.000 Stunden, praktische Ausbildung mindestens 1.200 Stunden). Damit gibt der Ausschuss Adexa und dem BVpta Rückendeckung und stellt sich der ABDA, die an der Schulzeit nichts ändern will, entgegen.

Mehr Kompetenz für alle PTA – und nicht nur im Einzelfall

Was die beabsichtigte Erweiterung der Kompetenzen der PTA betrifft, so sind die Länder ebenfalls nicht von Spahns Ideen überzeugt: Die hier vorgesehenen Regelungen müssten „vor dem Hintergrund der Patientensicherheit und des Patientenschutzes auf der einen Seite und der Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes auf der anderen Seite kritisch überprüft werden“. Grundsätzlich, so heißt es in der Begründung der Ausschüsse für Gesundheit sowie Arbeit, Integration und Sozialpolitik, sei eine Kompetenzerweiterung für Angehörige der Gesundheitsberufe zu begrüßen. Allerdings müsse diese mit einer entsprechenden Anpassung und Erweiterung der Ausbildung einhergehen, so dass sie für alle Berufsangehörigen gilt und nicht nur im Einzelfall.

Kompetenzerweiterung bedarf Anpassung der Ausbildung

Dass die im Gesetzentwurf vorgenommene Anpassung der Ausbildung ausreicht, um eine Kompetenzerweiterung zu begründen, sei zu bezweifeln. Dies ist aus Sicht der Ausschüsse wohl auch der Grund, warum eine Kompetenzerweiterung nur im Einzelfall und nur unter bestimmten Voraussetzungen (Abschlussnote mindestens „gut“, drei Jahre Berufserfahrung, Fortbildungen etc.) vorgesehen ist. Die Ländervertreter finden: „Dies kann mit Blick auf die Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung des PTA-Berufs und der Ausbildung nur ein erster Schritt sein.“

Regelung zur Schulgeldfreiheit

Ferner muss angehenden PTA nach Ansicht des Gesundheitsausschusses von Beginn an eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden – schon um den Beruf gegenüber anderen Gesundheitsfachberufen konkurrenzfähig zu machen. Er empfiehlt überdies, die Anrechnung der Sachbezüge auf die Ausbildungsvergütung auf 50 Prozent zu begrenzen – derzeit sind 75 Prozent vorgesehen. Auch sei eine Regelung zur Schulgeldfreiheit zu schaffen. Und: Es müsse eine Übereinstimmung mit dem „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ des Bundesministeriums für Gesundheit bezüglich der Regelungen für Schulgeldfreiheit, Anpassungsmaßnahmen, Schulleitung und Lehrkräfte sowie der Finanzierung hergestellt werden. Sowohl der Kultur- als auch der Gesundheitsausschuss meinen nämlich, dass der neu konzipierten Ausbildung jegliche Ausrichtung auf zukünftige Entwicklungen im Gesundheitswesen fehle. Es gebe dafür schlicht keinen Freiraum, etwa über Modellversuchsklauseln, wie sie für andere Gesundheitsfachberufe normiert seien.

Schulen sollen gesamte Ausbildung koordinieren

Der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfehlen überdies, der Schule die Gesamtverantwortung für die Koordinierung des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung zu übertragen. Bislang fehle eine Regelung, die eine für die gesamte Ausbildung verantwortliche Stelle bestimmt – und eine Aufgabe für die Apothekerkammern sei dies nicht. Gesundheits- und Kulturausschuss plädieren zudem dafür, dass Einzelheiten zur praktischen Ausbildung der PTA von den Ländern und nicht von den Apothekerkammern festzulegen sind. 

Die Möglichkeit einer zweimaligen Wiederholung der Prüfung lehnen die Ländervertreter aus Qualitätsgründen ab – das wiederum hatte Adexa begrüßt. Zudem kritisieren sie, dass Regelungen zu Fort- und Weiterbildungen fehlen.

Inkrafttreten um zwei Jahre verschieben

Nicht zuletzt empfiehlt der Kulturausschuss das Inkrafttreten des Gesetzes um zwei Jahre, auf den 1. Januar 2023, zu verschieben. Die in den Ländern zu treffenden Vorbereitungen ließen ein früheres Inkrafttreten nicht zu, heißt es. 

Nun muss sich zeigen, welche der Empfehlungen das Plenum annehmen wird. Klar ist: Am Reformgesetz muss noch erheblich gefeilt werden.