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Neue Impfempfehlung der STIKO: Vierfachimpfung gegen Grippe wird Standard

Bild: miss_mafalda / AdobeStock

Die Frage, welcher Grippeschutz der bessere ist, ist relativ jung. Auch der gleichzeitig mit ihr „aufploppende“ Vorwurf der GKV-Patienten an die gesetzlichen Krankenkassen, sie würden im Vergleich zu privat versicherten Patienten benachteiligt, erhielten sie doch lediglich die „Dreifach-Sparvariante“ der Grippeschutzimpfung – und die Privatpatienten die Vierfachimpfung gegen Grippe. Jung ist die Diskussion deshalb, da die Geschichte der Vierfachimpfung (tetravalent oder quadrivalent) selbst noch nicht viele Jahre fasst. Bis zur Saison 2012/2013 gab es nämlich ausschließlich dreifache (trivalente) Grippevakzine. Und erst mit der Grippesaison 2013/2014 wurden somit – durch das erstmalige Inverkehrbringen von quadrivalenten Impfstoffen in den deutschen Arzneimittelmarkt – die beiden Streitpunkte aufgeworfen. Diese hat die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) nun wohl beendet.

Dreifach- oder Vierfachimpfung, was ist denn besser?

Die trivalente Influenza-Impfung schützt vor zwei A-Stämmen des Influenzavirus und einem B-Stamm. Der für die Grippesaison 2017/2018 angepasste Grippeimpfstoff setzt sich entsprechend der WHO-Empfehlungen (Weltgesundheits-Organisation) aus

  • A/Michigan/45/2015 (H1N1) – ähnlicher Stamm
  • A/Hong Kong/4801/2014 (H3N2) – ähnlicher Stamm
  • B/Brisbane/60/2008 – ähnlicher Stamm

zusammen. Der tetravalente Impfstoff bietet einen zusätzlichen Schutz vor einem weiteren B-Stamm, dem

  • Influenzaviren B/Phuket/3073/2013 – ähnlicher Stamm.

Die Frage, welcher Grippeschutz der bessere sei, beantwortete das RKI – sinngemäß zumindest wohl – mit: Es kommt darauf an. Die Erklärung der STIKO lautete seither: „In Saisons, in denen der B-Stamm in nennenswertem Umfang zirkuliert, der nicht im trivalenten Impfstoff enthalten ist, erscheint es plausibel, dass der quadrivalente Impfstoff einen umfassenderen Schutz bietet“. Allerding – und das ist die Crux an der Grippeimpfstoff-Geschichte: Die anteilmäßige Zusammensetzung der kursierenden Viren wisse man nun eben nicht im Voraus.

Falls jedoch die B-Viren dominieren, ist es ja eigentlich sinnvoll, vor diesem Fall standardmäßig zu schützen. Zu diesem Schluss kam nun auch die Ständige Impfkommission. Die STIKO empfiehlt die tetravalente Influenzaimpfung für die Saison 2018/2019 standardmäßig. Die Sächsische Impfkommission (SIKO) war hier schneller: Sie bevorzugt bereits für die aktuelle Grippesaison 2017/2018 die Vierfach-Grippeimpfung zugunsten der dreifachen.

Welche Grippeimpfung zahlt die Krankenkasse?

Die meisten Menschen in Deutschland erhalten – sofern sie sich gegen Influenza impfen lassen – einen Dreifach-Impfstoff zum Schutz vor Grippe. Und das hat zunehmend für Unmut gesorgt. Warum? Die Frage „Was schützt besser gegen Grippe, die Dreifach- oder Vierfachimpfung?“ hat nicht nur die STIKO jüngst wissenschaftlich beschäftigt. Sie wurde auch in den Medien stark diskutiert und hat viele Bundesbürger umgetrieben. Der Grund ist nachvollziehbar: Vor allem bei Fragen um die Gesundheit möchte jeder Patient die beste Therapie, die besten Arzneimittel und – bei der Grippeimpfung: den bestmöglichen Schutz. Feuer bekam diese Diskussion zusätzlich, da die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) ihren Versicherten als Pflichtleistung lediglich die Dreifach-Impfung erstattete. Und manche privaten Krankenkassen ihren Versicherten jedoch auch den vierfachen Grippeschutz bezahlten. Nun ist es nicht einmal so, dass die vierfachen Impfstoffe (Fluad tetra: nasal, für Kinder ab 2 bis 17 Jahren; Influsplit tetra und Vaxigrip tetra: ab 3 Jahren; Influvac tetra und Xanaflu tetra: ab 18 Jahren) mittlerweile alle noch exorbitant teurer sind als Dreifachimpfungen. Nur: Dass die GKV-Patienten standardmäßig Dreierkombinationen erhielten, war zu großen Teilen exklusiven Rabattverträge über Grippeimpfstoffe geschuldet – und die berücksichtigten nur Dreifachimpfungen gegen Influenza. Zwar ist mit Inkrafttreten des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AmVSG) den Rabattverträgen bei Grippe ein Riegel vorgeschoben, allerdings gilt „Bestandsschutz“. Das heißt: Die Krankenkassen dürfen Apotheken bei Grippeimpfstoffen hinsichtlich Rabattverträgen nicht retaxieren, sie halten aber die Ärzte an, auch weiterhin die noch bestehenden Rabattverträge zu beherzigen. Aus wirtschaftlichen Gründen – es ist günstiger für die Krankenkassen.

Nun war es jedoch nicht so, dass eine Vierfach-Grippeimpfung von der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen absolut ausgeschlossen war. Welche Impfstoffe Leistung der GKV sind, regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Diese Richtlinie legt fest, welche Impfungen die Krankenkassen für welche Personen unter welchen Voraussetzungen bezahlen. Und: Die Grundlage für diese Richtlinie über Schutzimpfungen bilden die Impfempfehlungen der STIKO.

Im Fall der Grippeschutzimpfung trifft das als Standardimpfung unter anderem Personen über 60 Jahren, als Indikationsimpfung Schwangere sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung aufgrund einer Vorerkrankung: Welcher Impfstoff – ob trivalente Grippeschutzimpfung oder tetravalente – diese Information findet sich in der Schutzimpfungs-Richtlinie nicht. Bei der Auswahl der Impfstoffzusammensetzung verlässt und beruft sich der G-BA auf die fachliche Einschätzung der STIKO. Da diese bislang keinen zusätzlichen präventiven Nutzen in der flächendeckenden Anwendung von quadrivalenten Influenza-Vakzinen gesehen hatte, fielen diese zwar indirekt in den Leistungskatalog der GKV, waren jedoch aufgrund der Rabattverträge unbeachtet. Wie sieht das denn künftig aus?

Ändert die STIKO-Empfehlung die GKV-Erstattung?

Ob GKV-Patienten künftig standardmäßig mit tetravalenten Grippeimpfstoffen jährlich geschützt werden – beziehungsweise, ob die GKV diesen Vierfach-Impfstoff erstattet – ist derzeit noch nicht klar. Allerdings wird der G-BA genau dies diskutieren. Er entscheidet innerhalb von drei Monaten nachdem die neuen STIKO-Empfehlungen zur saisonalen Grippeimpfung in Kraft getreten sind, ob die Schutz­impfungs-Richtlinie aktualisiert wird und folglich der Vierfach-Impfstofftyp als Pflichtleistung der GKV aufgenommen wird.