Aktuelles
3 min merken gemerkt Artikel drucken

Neue Impfquoten veröffentlicht: gute Trends und spezielle Defizite

Bild: skynesher - iStockphoto.com

Für die Masern-Ausrottung zu wenig

Erstmals haben im Jahr 2016 alle 16 Bundesländer bei der ersten Masern-Impfung die Impfquote von 95 Prozent bei den Schulanfängern erreicht. Im Bundesdurchschnitt beträgt sie 97,1 Prozent. Die bundesweite Impfquote für die entscheidende zweite Masern-Impfung ist bei den Schulanfängern ebenfalls angestiegen. Allerdings liegt sie mit 92,9 Prozent immer noch unter der 95-Prozent-Marke. Diese gilt als notwendig, um die Masern auszurotten.

Impfung oft zu spät

Oft wird zu spät gegen Masern geimpft. Bis zum Alter von 24 Monaten sollten laut STIKO-Impfempfehlung beide Masern-Teilimpfungen erfolgt sein. Doch waren vom Geburtsjahrgang 2014 nur 73,9 Prozent der Kinder in einem Alter von 24 Monaten tatsächlich zweimal geimpft. Häufig, aber immer noch nicht oft genug, werden Impfungen bis zum Schulanfang nachgeholt.

Masern – von wegen harmlos 

Dem Robert Koch-Institut wurden für 2017 insgesamt 929 Masern-Erkrankungen gemeldet. Das waren fast dreimal mehr als im Jahr 2016 (325 Fälle). Für die ersten zwölf Wochen des laufenden Jahres wurden 92 Krankheitsfälle gemeldet. Das Robert Koch-Institut macht erneut darauf aufmerksam, dass die Masern keinesfalls eine harmlose Infektion sind. So müsste im Durchschnitt etwa ein Viertel der gemeldeten Fälle im Krankenhaus behandelt werden. Pro Jahr komme es zu drei bis sieben Masern-bedingten Todesfällen.

Mitnahmeeffekt bei Mumps und Röteln

Da fast immer Kombinationsimpfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln verwendet werden, bewegen sich auch die Impfquoten gegen Mumps und Röteln auf ähnlichem Niveau wie die gegen Masern. Auch die Impfquoten für Windpocken und Meningokokken sind leicht gestiegen. Alle anderen Impfquoten, etwa für Diphtherie und Tetanus, sind dagegen geringfügig gesunken.

Bessere Akzeptanz

Die Einstellung der Bevölkerung zum Impfen hat sich erkennbar gebessert. Dies berichtet Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). So haben laut einer Repräsentativbefragung nur noch fünf Prozent der 16- bis 85-Jährigen eine (eher) ablehnende Haltung. Anlässlich der Europäischen Impfwoche hat die BZgA ein neues Erklärvideo mit Tipps zum stress- und schmerzarmen Impfen auf ihre Internetseite gestellt: www.impfen-info.de/mediathek/filme. Darin werden zum Beispiel Tipps gegeben, wie Eltern ihr Kind aufs Impfen vorbereiten können, dass man die Impfstelle kurz vorher mit etwas Eisspray kühlen kann oder dass eine aufrechte Sitzhaltung empfehlenswert ist.

Geänderte gesetzliche Regelungen

Seit Mitte 2015 gelten in Deutschland strengere Regelungen, um den Impfschutz zu verbessern. Sie sehen beispielsweise vor, dass bei allen Gesundheits-Routineuntersuchungen sowohl bei Kindern wie bei Erwachsenen auch der Impfstatus überprüft wird. Ungeimpfte Kinder und Jugendliche können vorübergehend vom Besuch einer Kita oder Schule ausgeschlossen werden, um einen Krankheitsausbruch zu verhindern. Außerdem müssen Eltern vor dem Kita-Eintritt ihres Kindes eine verpflichtende ärztliche Impfberatung nachweisen. Quellen: Robert Koch-Institut (RKI); Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)