Am 13. Mai ist das bereits im März vom Bundestag verabschiedete Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) in Kraft getreten. Dadurch verbessert sich für die Apotheken die Vergütung sowohl für die Herstellung von Rezepturen als auch für die Dokumentation bei der Abgabe von Betäubungsmitteln. Auch für Arzneimittel auf einem T-Rezept kann in Zukunft eine Dokumentationsgebühr erhoben werden.