Rezeptur
Praxiswissen
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Sind Gelnägel in der Rezeptur erlaubt?

Hand mit Gelnägeln
Manikürte, gepflegte Fingenägel sind für viele Frauen wichtig. Doch wie weit darf die Nagelverschönerung im Apothekenalltag gehen? Sind Gelnägel in der Rezeptur erlaubt? | Bild: kseniia_barlit / AdobeStock

Gemäß § 4a der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) muss ein Apothekenleiter festlegen, welche Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz zu treffen sind. Die Herstellung von Rezepturen – insbesondere von mikrobiologisch anfälligen Rezepturen – erfordert besondere Hygienemaßnahmen. 

TRBA250 – Hygienische Händedesinfektion

Um diese festzulegen, hilft ein Blick in die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250, Ausgabe März 2014). Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen z. B. keine

  • Schmuckstücke,
  • Ringe, einschließlich Eheringe,
  • Armbanduhren,
  • Piercings,
  • künstlichen Fingernägel oder
  • sogenannten Freundschaftsbänder

getragen werden.

Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppen nicht überragen. Hinweis: Lackierte Fingernägel können den Erfolg einer Händedesinfektion gefährden. Deswegen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob auf Nagellack verzichtet werden muss. Zu dem in dieser Vorschrift verwendeten Begriff der „hygienischen Händedesinfektion“ ist  anzumerken, dass seit über 100 Jahren zwischen einer die hautfremden Erreger beseitigenden sowie die Zahl der hauteigenen Erreger reduzierenden hygienischen Händedesinfektion und der  gründlicheren, vor Operationen oder invasiven Eingriffen erforderlichen chirurgischen Händedesinfektion unterschieden wird.

Der Apothekenleiter entscheidet

In der Apothekenbetriebsordnung findet sich keine Spezialregelungen für pharmazeutisches Personal mit Gelnägeln. Letztendlich muss der Apothekenleiter schriftlich festlegen, welche Rezepturen eine hygienische Händedesinfektion erfordern – und was bei diesen Rezepturen in Bezug auf die Fingernägel zu beachten ist. Beispielsweise kann er spitzgefeilte Fingernägel in der Rezeptur untersagen, wenn zu befürchten ist, dass diese im Zweifel Einmalhandschuhe zerstören und eine hygienische Herstellung nicht mehr ermöglichen könnten.

Frage aus der Rezeptur?

Sie hatten eine schwer oder gar nicht herstellbare Rezeptur? Die Inhaltsstoffe waren beispielsweise nicht kompatibel? Die Phasen haben sich getrennt oder Ähnliches? Dann schicken Sie uns gerne eine Kopie des Rezepts. Wir greifen interessante Rezepturthemen in unserer Rubrik „Fragen aus der Rezeptur“ auf. Die Anfragen werden von unserer erfahrenen Rezeptur-Expertin Dr. Annina Bergner oder einem anderen kompetenten Ansprechpartner bearbeitet. Hierfür wird Ihre Anfrage per E-Mail weitergeleitet. Ihre persönlichen Daten werden nach der Bearbeitung gelöscht. Bitte beachten Sie, dass wir keine akute Hilfestellung vor der Abgabe leisten können.

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