Dermokosmetik

Für ein ebenmäßiges und gesund aussehendes Hautbild ist eine auf die Haut angepasste individuelle Hautpflege mit entscheidend. Häufig werden viele Stoffe sowohl als kosmetische als auch dermatologische Wirkstoffe verwendet und die Prävention, Pflege und Heilung der Haut sind ineinander fließende Abläufe. In unserer Serie „Dermokosmetik“ erfahren Sie alles Wichtige über die Bereiche der Dermatologie und Kosmetik.
Titelbild: DAV / Schelbert

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Was steckt drin? Die INCI-Liste lesen und bewerten

Nahaufnahme einer Inhaltsstoffliste eines Kosmetikproduktes
Die Inhaltsstoffliste eines Kosmetikproduktes gibt Aufschluss über allergenes Potenzial. | Bild: Sophie Animes / AdobeStock

Auf jedem kosmetischen Produkt ist wie bei Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben, aus welchen Inhaltsstoffen das Produkt zusammengesetzt ist. Diese auf den ersten Blick kryptisch wirkende Aneinanderreihung chemischer und botanischer Begriffe erfordert etwas Übung, um sie zu lesen und zu interpretieren. Sie schafft aber wichtige Transparenz.

Die Inhaltsstoffliste, auch INCI (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients)-Liste genannt, folgt einer gewissen Systematik. Wer diese versteht, kann Qualität, Wirksamkeit und individuelle Risiken eines Produkts besser einordnen. 

Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, wie Allergiker, ist sie eine essenzielle Entscheidungshilfe für oder gegen ein Produkt, Fachpersonen liefert sie wertvolle Informationen für eine kompetente Beratung.

Welchen Regeln folgt die INCI-Deklaration?

Die INCI-Deklaration sorgt dafür, dass Kosmetikinhaltsstoffe weltweit einheitlich lesbar sind. Die verwendeten Bezeichnungen und Regeln sind für Hersteller und Behörden bindend – unabhängig davon, in welchem Land das Produkt hergestellt wurde.

Grundprinzipien der Schreibweise:

  • Pflanzliche Bestandteile: Kombination aus Latein und Englisch wie Aloe Barbadensis Leaf Juice
  • Chemische Stoffe: englische oder chemische Bezeichnungen wie Tocopherol, Aqua, Glycerin
  • Farbstoffe: Colour-Index-Kennzeichnung (CI + Nummer) wie CI 77491 für Eisenoxidrot
  • Einzelne Kennzeichnungen können zwischen den USA und der EU variieren, z. B. Water (USA) und Aqua (EU).

Alle Inhaltsstoffe, die im fertigen Produkt enthalten sind, müssen deklariert werden. Auch solche, die während der Herstellung als Lösungsmittel eingesetzt wurden und nicht vollständig entfernt werden. Das betrifft z. B. Alkohol in enthaltenen Pflanzenextrakten.  

Lösungsmittel wie Hexan oder CO₂, die bei der Herstellung bestimmter ätherischer Öle zum Einsatz kommen und anschließend vollständig abgedampft werden, müssen dagegen nicht deklariert werden.

Die Reihenfolge der Inhaltsstoffe erfolgt nach ihrem Gewichtsanteil im Produkt. An erster Stelle stehen die Substanzen mit dem höchsten Anteil. In abnehmender Konzentration wird die Liste fortgesetzt. Diese Regel gilt für alle Stoffe mit einem Gehalt ab 1 Prozent. Stoffe mit einem Anteil von weniger als 1 Prozent dürfen in beliebiger Reihenfolge aufgeführt werden.

Duftstoffe in Kosmetik: Einzeldeklaration abhängig von Konzentration

Duftstoffe und Aromen werden in der INCI-Liste oft zusammengefasst und als „Parfum“, „Fragrance“ oder „Aroma“ deklariert. Duftstoffe, die besonders im Verdacht stehen, allergen zu wirken, müssen ab einer bestimmten Konzentration einzeln aufgeführt werden.  

Durch die EU-Verordnung 2023/1545 wird die Liste dieser deklarationspflichtigen Duftstoffe bald erweitert. Ab dem 31. Juli 2026 müssen 81 statt wie bisher 26 Duftstoffe namentlich deklariert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob z. B. Citral als natürlicher Bestandteil eines ätherischen Öls oder als isolierter, synthetischer Duftstoff zugesetzt ist – entscheidend ist allein die Konzentration.  

Ziel der Verordnung ist ein besserer Schutz empfindlicher Verbraucher und Allergiker. Für die Beratung bedeutet es mehr Transparenz, aber auch mehr Aufklärungsbedarf. Kunden sollten darauf hingewiesen werden, dass eine längere Liste nicht automatisch ein „schlechteres“ Produkt bedeutet, sondern schlicht eine präzisere Deklaration.

Farbstoffe in INCI-Liste in keiner Reihenfolge vorgegeben

Farbstoffe werden mit dem Colour Index (CI) gekennzeichnet. Auf das Kürzel CI folgt eine fünfstellige Zahlenkombination. Farbstoffe dürfen in beliebiger Reihenfolge in der INCI-Liste aufgeführt werden und stehen meist am Ende der Inhaltsstoffliste.  

Bei dekorativer Kosmetik kommt die „may contain“ (könnte enthalten)-Regel zum Einsatz. Hier steht vor dem CI eine „+/–“-Kennzeichnung in eckigen Klammern. Das bedeutet, dass alle Farbstoffe deklariert sind, die der Hersteller in der gesamten Produktpalette verwendet. Sie können im jeweiligen Produkt enthalten sein, müssen es aber nicht.

Gut zu wissen: Ausnahmen von der CI-Deklaration

Folgende Stoffe folgen nicht den Regeln der CI-Deklaration:

  • pflanzliche Farbstoffe: Sie sind mit ihrem lateinischen Namen aufgeführt.
  • Inhaltsstoffe mit färbenden Eigenschaften wie Titandioxid:
    • Dient es als UV-Filter, wird es deklariert als Titanium Dioxide.
    • Wurde es als Pigment eingesetzt, wird es gekennzeichnet mit CI 77891.

Nano-Deklarationspflicht in der INCI-Liste

Seit Juli 2013 müssen Inhaltsstoffe, die eine Partikelgröße von 100 Nanometern unterschreiten, in der INCI-Liste mit Zusatz „(Nano)“ direkt hinter dem Stoffnamen gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung soll darüber informieren, dass der Stoff in einer Partikelgröße vorliegt, die Hautpenetration, Lichtreflexion oder Wirksamkeit verändern kann.  

So kann beispielsweise Titandioxid in dieser kleinen Partikelgröße UV-Schutz gewährleisten, ohne einen weißen Film auf der Haut zu hinterlassen. Da jedoch Nanopartikel beim Einatmen bis in die Lunge vordringen können, darf Titandioxid (Nano) nicht in aerosolbildenden Sonnenschutz-Sprays eingesetzt werden.

Gut zu wissen: Verbotene Stoffe in Nanogröße

Aufgrund ihrer potenziell gesundheitsschädlichen Wirkung in Nanogröße ist die Verwendung von folgenden Stoffen grundsätzlich verboten:

  • Styrene/Acrylates Copolymer (Nano), 
  • Kupfer (Nano), 
  • kolloidales Silber (Nano), 
  • Gold (Nano) und 
  • Platin (Nano).

Mikroplastik in Kosmetik: So erkennt man es in der INCI-Liste

Seit Oktober 2023 ist Mikroplastik als Schleifstoff in Kosmetikprodukten (z. B. Peelings) und Waschmitteln verboten. Bis Oktober 2035 folgen schrittweise weitere Verbote zum Einsatz von Mikroplastik in Kosmetika und anderen Produkten des täglichen Bedarfs. Kunststoffe in gelöster, gelartiger oder flüssiger Form sind von diesem Verbot nicht betroffen.  

Kunststoffe in Kosmetika können verschiedene Vorteile für das Produkt und den Verbraucher haben. Beispielsweise fungieren Silikone nicht nur als Hilfsstoff, sondern auch als Wirkstoff (z. B. Nyda Läusespray), in Hautschutzsalben unterstützen sie die Hautschutzbarriere. In dekorativer Kosmetik sorgen sie unter anderem für ein ebenmäßiges Finish.

Die negativen Auswirkungen von Mikroplastik und Flüssigplastik auf die Umwelt sind unbestritten, die Risiken für die Gesundheit der Verbraucher sind noch nicht gänzlich geklärt. Mit Fachwissen über Nutzen, Gefahren und Alternativen können PTA einen Beitrag für die Umwelt leisten und Ihren Kunden einen echten Mehrwert bieten.

Identifizieren lassen sich Mikro- und Flüssigplastik anhand von Endungen wie -cone, -xane, -polymer oder -acrylate.

 

Beispiele für feste Mikroplastikverbindungen in Kosmetika

INCI-KennzeichnungAbkürzungFunktion
PolyethylenePESchleifmittel, Viskositätsregulator, Filmbildner
Poly(methyl methacrylate)PMMASchleifmittel, Filmbildner, Mattierung
Polyethylene terephtalatePETFilmbildner
PolypropylenePPViskositätsregulator
PolyurethanPUBindemittel, Filmbildner, Haarfestigung
PolytetraflouroethylenePTEEHoch wasserfest: Produkte tragen Kennzeichnungen wie „waterproof“ oder „long lasting“

 

Beispiele für flüssige oder gelartige Polymere in Kosmetika

INCI-KennzeichnungAbkürzung/EndungFunktion
Acrylates/C10-30 alkyl acrylate crosspolymerACSViskositätsregulator, Filmbildner, Stabilisator, schwer abbaubar
Dimethicone (Polydimthylsiloxan)-coneGeschmeidigkeit, Hautschutz, okklusiv je nach Dosierung 
Polyquaternium-7Poly-; -quaterniumFilmbildner, antistatisch, häufig in Nagel- und Haarpflegeprodukten, schwer abbaubar

INCI-Liste entschlüsseln mit Apps und Webseiten

Es gibt verschiedene Apps und Webseiten, mit denen sich Kosmetikprodukte auf potenziell kritische Inhaltsstoffe prüfen lassen. Die bekanntesten sind CodeCheck und ToxFox. Weitere Beispiele sind INCI Beauty, Cosmile Europe oder Hautschutzengel und haut.de als browserbasierte Angebote.  

Bei der Nutzung solcher Apps müssen ein paar Dinge berücksichtigt werden. Man sollte sicher gehen, dass die Rezeptur in der App, mit der des zu prüfenden Produktes übereinstimmt. In den Apps sind manchmal veraltete Rezepturen hinterlegt oder durch andere Nutzer falsch abgespeichert.  

Kritisch bewertete Inhaltsstoffe sollten noch einmal mit einem differenzierten Blick betrachtet werden, denn manche Apps bewerten stark nach Umweltaspekten. So erhalten Inhaltsstoffe eine negative Bewertung, weil sie für die Umwelt problematisch sind, für den Verbraucher können sie aber einen relevanten Nutzen haben.  

Für PTA: INCI-Liste bewerten in der Beratung

Um schnell einen Überblick im Beratungsgespräch zu erhalten, kann es sinnvoll sein, sich als Erstes das obere Drittel der Zusammensetzung, dann das untere Drittel und zum Schluss den mittleren Teil der Inhaltsstoffliste anzuschauen. Denn die relevantesten Informationen findet man am Anfang und am Ende der INCI-Liste.  

Die Inhaltsstoffe im oberen Teil geben Aufschluss darüber, ob es sich um eine Creme, Lotion oder ein Shampoo handelt. Es lässt sich ablesen, ob die Konsistenz reichhaltig (wenn z. B. viele Öle aufeinanderfolgen) oder leicht ist. 

An der Position lässt sich abschätzen, ob die beworbenen Wirkstoffe auch in einer wirksamen Konzentration enthalten sind. Befindet sich Hyaluronsäure z. B. mittig oder am Ende der Inhaltsstoffliste, deutet es darauf hin, dass sie für einen Anti-Aging-Effekt nicht in ausreichender Menge enthalten ist. Je weiter am Anfang ein Wirkstoff steht, desto eher kann er die versprochene Wirkung erfüllen.

Andersherum können Personen, die auf bestimmte Inhaltsstoffe allergisch oder empfindlich reagieren, anhand der Position des Wirkstoffes besser einschätzen, wie hoch das Allergiepotenzial ausfällt. 

Für Allergiker ist auch das Ende der INCI-Liste wichtig: Hier stehen Allergene, Duftstoffe und Farbstoffe, die diese Personengruppe in der Regel eher meiden sollte. Da viele Hersteller, auch wenn es die EU-Kosmetikverordnung nicht vorschreibt, alle Inhaltsstoffe in absteigender Konzentration deklarieren, stehen am Ende der INCI-Liste sehr häufig auch Konservierungsstoffe und andere Inhaltsstoffe, die als kritisch gelten. 

Gut zu wissen: Phenoxyethanol als Orientierungspunkt 

In der EU ist die Verwendung von Phenoxyethanol als Konservierungsstoff bis zu einer Höchstkonzentration von 1 Prozent zugelassen. Dadurch eignet sich der Stoff als Orientierungspunkt in der INCI-Liste: Alles links (vor) von Phenoxyethanol in der Inhaltsstoffliste hat eine höhere Konzentration, alles rechts (nach) dem Wirkstoff ist in einer Konzentration von weniger als 1 Prozent enthalten. /mg

Die Beratung in der Apotheke kann zu einer reflektierten Kaufentscheidung beitragen und ein Bewusstsein dafür schaffen, wie bestimmte Inhaltsstoffe in Produkten zu erkennen sind, wozu sie im Produkt dienen und welche Alternativen es gibt. 

Die bewusste, informierte Entscheidung macht den Unterschied und kann beim Kunden echtes Vertrauen schaffen, wenn er selbst Nutzen und Notwendigkeit gegeneinander abwägen kann. Quellen:

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