Hygiene im Apothekenalltag
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Apothekenräume und Geräte richtig reinigen

Frau mit Wischmopp und Wischeimer
Grundsätzlich wird vom reinen zum unreinen Bereich sauber gemacht. Diese Regel sollten Apothekenmitarbeitende bei der Säuberung der Betriebsräume beachten. | Bild: IMAGO / Panthermedia

Apotheken sind Orte mit hoher Kundenfrequenz. Durch geöffnete Türen und die Bewegungen der Kunden sowie Mitarbeitenden kommt es unweigerlich zur Verwirbelung von Staubpartikeln. Da Mikroorganismen hauptsächlich über solche Partikel übertragen werden, spielt eine sachgemäße Reinigung der Apothekenräume eine wichtige Rolle. Doch worauf ist dabei zu achten?

Apothekenräume: Vom Reinen zum Unreinen

Wände und Fußböden müssen regelmäßig sauber gemacht werden. Dabei wird grundsätzlich vom reinen zum unreinen Bereich sauber gemacht. Zunächst sollte also der Fußboden in der Rezeptur gewischt werden und erst danach der übrige Bereich der Offizin. 

Die verwendeten Wischbezüge selbst stellen aufgrund ihrer Feuchtigkeit eine Kontaminationsquelle dar. Diese Tücher sollten daher regelmäßig gereinigt und trocken gelagert werden. 

Rezeptur als abgetrennter Bereich vorgeschrieben

Aufgrund der möglichen Übertragung von Keimen durch Partikel schreibt die Apothekenbetriebsordnung vor, dass die Rezeptur an mindestens drei Seiten raumhoch von anderen Bereichen der Offizin abgetrennt sein muss und Wände sowie Oberflächen leicht zu reinigen sind. 

Idealerweise ist der Bereich zur Herstellung von Arzneimitteln natürlich in einem eigenen Raum untergebracht. Die Verarbeitung von Teedrogen muss zudem an einem eigenen Platz erfolgen, da pflanzliche Drogen eine wesentlich höhere Keimzahl aufweisen als andere Ausgangsstoffe.

Für den Rezepturbereich in der Apotheke gibt es übrigens keine Obergrenze für die erlaubte Partikelzahl in der Luft. Um alle mikrobiologischen Anforderungen des Arzneibuchs an die hergestellten Arzneimittel einhalten zu können, ist es dennoch wichtig, die Anzahl an Partikeln möglichst gering zu halten. 

Im Herstellungsbereich nur benötigte Gefäße und Materialien lagern

Durch Gefäße können in den Bereich der Rezeptur leicht Keime eingeschleppt werden. Aus diesem Grund sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass im Herstellungsbereich nur die unmittelbar benötigten Gefäße und Materialien aufbewahrt werden. 

Auch Originalrezepte sollten nicht in diesen Bereich gelangen. Idealerweise wird die Verschreibung kopiert und in einer desinfizierten Klarsichtfolie aufbewahrt. Dies gilt ebenso für benötigte Herstellungsanweisungen und Herstellungsprotokolle. Weiteres Papier sollte im Bereich der Herstellung nicht zu finden sein. 

Reinigung von Vorratsgefäßen, Wasserbädern und Co.

Alle Geräte zur Herstellung von Arzneimitteln müssen in einem sauberen Zustand sein. Direkt vor der eigentlichen Verwendung sollten diese mit einem Alkohol-Wasser-Gemisch desinfiziert werden. Dazu können Einmaltücher mit 2-Propanol 70 % (V/V) getränkt werden und anschließend eine Wischdesinfektion erfolgen. 

Um einem Keimwachstum vorzubeugen, sollten Wasserbäder täglich gereinigt und das enthaltene Wasser ersetzt werden. Wird das Wasserbad längere Zeit nicht genutzt, sollte es entleert, anschließend getrocknet und erst bei erneuter Nutzung wieder frisch befüllt werden. 

Vorratsgefäße müssen vor einer erneuten Befüllung gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Das Desinfektionsmittel verdunstet zwar normalerweise rückstandsfrei, trotzdem muss vor dem Befüllen kontrolliert werden, ob die Gefäße tatsächlich trocken sind. 

Gut zu wissen: Hygienemonitoring im Apothekenlabor

In der Apotheke hergestellte Rezepturen werden vor ihrer Abgabe an den Patienten nicht auf ihre mikrobiologische Qualität hin untersucht. Hygienisches Arbeiten bei der Herstellung ist daher unerlässlich. 

Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) bietet die Möglichkeit, am sogenannten „ZL-Hygienemonitoring“ teilzunehmen. In der Apotheke können dabei unter Routinebedingungen Hände, Kittel, Arbeitsflächen, Waagen, Regal, Wand und Boden geprüft werden. 

Die Ermittlung der jeweiligen Keimzahlen erfolgt dabei mithilfe sogenannter Abklatschtests: Über leicht gewölbte Agarplatten können durch Andrücken auf die zu untersuchende Fläche Proben gewonnen werden. Die zurückgesendeten Platten werden dann bebrütet und ausgewertet. Die Apotheke erhält bei der Mitteilung der Ergebnisse auch Vorschläge zur Verbesserung. 

Hygienischer Umgang mit Primärpackmitteln

Primärpackmittel müssen gewährleisten, dass die entsprechenden Arzneimittel neben chemischen und physikalischen auch vor mikrobiologischen Veränderungen ausreichend geschützt sind. Bei der Eingangskontrolle in der Apotheke werden die Primärpackmittel daher visuell auf Sauberkeit und Unversehrtheit geprüft. 

Diese Prüfung sollte unmittelbar vor der Verwendung wiederholt werden. Ansonsten empfiehlt es sich, die Packmittel in geschlossenen Umverpackungen zu lagern und diese bei der Einbringung in den Rezepturbereich zu reinigen. 

Aus hygienischen Gründen dürfen Primärpackmittel grundsätzlich nicht wiederverwendet werden. Ausnahmen gelten dabei für bestimmte Glasgefäße für den Praxisbedarf. Diese dürfen mehrfach befüllt werden. Vor einer erneuten Verwendung müssen die Gefäße allerdings vorschriftsmäßig gereinigt und desinfiziert werden. 

Kühlschrank und Waschbecken: Wo Keime lauern können

Auch der richtige Umgang mit Kühlschränken oder Waschbecken spielt unter hygienischen Gesichtspunkten eine wichtige Rolle. Um Verwechslungen zu vermeiden sowie aus hygienischen Gründen, dürfen Arzneimittel und Lebensmittel nicht im selben Kühlschrank aufbewahrt werden. Das Keimwachstum ist in Kühlschränken aufgrund der niedrigen Temperaturen zwar verlangsamt, um einer Kontamination vorzubeugen, müssen diese trotzdem regelmäßig gereinigt werden. 

Waschbecken sollten nach Möglichkeit nicht im Bereich der Herstellung von Arzneimitteln untergebracht sein, denn die Feuchtigkeit im Becken begünstigt naturgemäß die Vermehrung von Keimen. Das Waschen der Hände sollte konsequent unter fließendem Wasser erfolgen, weshalb auf einen Ablaufverschluss bei Waschbecken in der Apotheke verzichtet werden sollte. 

Entsorgung des Abfalls möglichst berührungsarm

In der Apotheke sind zur Abfallentsorgung geschlossene Behälter mit Pedal ideal. Aus hygienischen Gründen sollten Einhängebeutel verwendet und diese täglich entsorgt werden. 

Die Abfallbehälter sollten möglichst wenig berührt werden. Kommt es dennoch zu einer (versehentlichen) Berührung, müssen die Hände vor der Fortsetzung der Arbeit im Herstellungsbereich erneut desinfiziert werdenQuellen:
- Leitlinien der Bundesapothekerkammer: Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel
- Leitlinie der Bundesapothekerkammer: Hygienemanagement
- Hygieneleitfaden der Gesellschaft für Dermopharmazie
- Bergner A: Praxishilfe Rezeptur, Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Apotheke, Deutscher Apotheker-Verlag, 2. Auflage, Stuttgart 2021
- https://www.zentrallabor.com/pdf/Ablauf_Hygienemonitoring.pdf
- https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2016/daz-4-2016/immer-schoen-sauber-bleiben
 

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