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Im Notfall immer die 112 wählen!: Wenn jede Minute zählt

Bild: no_limit_pictures – iStockphoto.com

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (116 117) bei Bagatellerkrankungen

Immer noch wissen viele Menschen nicht, dass die bundesweite Rufnummer 116 117 („Notdienstnummer“) zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst führt. Sie ist kein Ersatz für den Notruf 112, sondern nur dann zu wählen, wenn es sich um eine nicht lebensbedrohende Erkrankung handelt, mit der man dennoch nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Beispiele sind eine akute Magenverstimmung während der Feiertage oder unerwartet hohes Fieber am Wochenende. Leider kommt es immer häufiger vor, dass Personen bei Bagatellerkrankungen den Notarzt (112) alarmieren statt den Bereitschaftsdienst (116 117), beklagt die Herzstiftung. Damit wird die Versorgung von tatsächlichen Notfällen, etwa Herznotfall, starke Atemnot oder Vergiftung, blockiert.

Bei Herzinfarkt und Schlaganfall: 112

Auf der anderen Seite zögern viele Menschen, die von einem Notfall betroffen sind, zu lange mit der Notrufnummer 112. Häufig wird dann zunächst der Ärztliche Bereitschaftsdienst 116 117 gewählt. Doch dieser Umweg und die damit verbundene Zeitverzögerung können fatale Folgen für die Betroffenen haben. Bei Herzinfarkt oder Schlaganfall drohen plötzlicher Herztod, schwere Herzschwäche oder schwere Hirnschädigung. Bei Verdacht auf Infarkt oder Schlaganfall und in anderen schweren Notsituationen wie Unfällen ist unbedingt die 112 zu wählen. Nur der damit herbeigerufene Notarzt kann die Patienten ausreichend schnell behandeln und weitere Komplikationen abwenden. Quelle: Deutsche Herzstiftung e.V./Deutsche Stiftung für Herzforschung