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Hydrocortison 1 Prozent – nur mit Rezept

1-prozentige Hydrocortisoncremes fallen auch zukünftig unter die Verschreibungspflicht. Ein Antrag für einen entsprechenden OTC-Switch wurde vom SAVV abgewiesen. | Bild: triocean / Adobe Stock

In der Selbstmedikation genügen Hydrocortisonzubereitungen zum äußeren Gebrauch mit 0,5 Prozent Wirkstoff. Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht (SAVV) beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) traf sich zu seiner ersten Sitzung in 2019 am 22. Januar und hat „Hydrocortison 1 % zum äußeren Gebrauch: Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht“ eine Absage erteilt. Somit dürfen PTA und Apotheker auch künftig bei entzündlichen, allergischen oder juckenden Dermatosen (Hautentzündungen, Ekzemen) maximal hydrocortisonhaltige Zubereitungen mit 0,5 Prozent abgeben, während Ebenol® 1 Prozent Creme oder Hydrocutan® Salbe 1 Prozent verschreibungspflichtig bleiben. Unter anderem sind derzeit Soventol Hydrocort 0,5 Prozent, Ebenol 0,5 Prozent oder Fenihydrocort 0,5 Prozent als verschreibungsfreie Corticoidzubereitungen in der Apotheke erhältlich. Bereits 2007 schaffte Hydrocortison den OTC-Switch und somit den Weg aus der reinen Rezeptpflicht in die Selbstmedikation und Sichtwahl der Apothekenregale.

Keine Ibuprofen-Phenylephrin-Erkältungskombi

Eine Absage des SAVV musste auch eine neue ibuprofenhaltige Erkältungskombi hinnehmen. So stand auf der Tagesordnung der Verschreibungspflicht-Experten auch der Antrag, dass künftig eine Fixkombination aus Ibuprofen plus Phenylephrin die Apotheken und Patienten bereichern sollte. Tatsächlich wäre diese Kombination die erste und einzige dieser Art im Arzneimittelmarkt – auch als verschreibungspflichtiges Präparat gibt es Ibuprofen-Phenylephrin derzeit nicht. Somit wäre dies auch kein klassischer OTC-Switch heraus aus der Verschreibungspflicht gewesen sondern eher eine komplette Neueinführung.

Doch offenbar sieht der SAVV keinen Bedarf an weiteren und neuen Erkältungskombis beziehungsweise trägt er sich zumindest mit Sorge, diese sofort im Rahmen der Selbstmedikation freizugeben. Zusätzlichen Bedarf an Erkältungskombinationen dürfte wohl keine Apotheke anmelden. So gibt es derzeit zahlreiche Ibuprofen-Pseudoephedrin-Kombinationen: BoxaGrippal® Filmtablette (200 mg Ibuprofen und 30 mg Pseudoephedrin) und IbuHexal®Grippal, RatioGrippal®, SpaltGrippal® oder Wick® DuoGrippal. Auch Phenylephrin findet sich bereits in prominenten Erkältungskombinationen – kombiniert mit Paracetamol zum Beispiel in Doregrippin® Filmtabletten oder Geloprosed® Pulver zum Einnehmen.

Grippostad® Complex kommt

Erst jüngst hatte Grippostad-Hersteller Stada veröffentlicht, ein Generikum zum Erkältungskombi-Klassiker Aspirin® Complex zu bringen. Der Name des generischen Aspirin® Complex dürfte einprägsam und nicht allzu herausfordernd sein: Grippostad® Complex. Die Markteinführung plant Stada im Juni dieses Jahres.

Was macht der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht?

Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht tagt zweimal jährlich und ist beim BfArM angesiedelt. Er spricht Empfehlungen aus, ob Arzneimittel in bestimmten Dosierungen oder Darreichungsformen und bestimmte Anwendungen von der Verschreibungspflicht ausgenommen werden oder auch dieser unterstellt werden. Dies mündet letztendlich in eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Allerdings ändert oder entscheidet der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nicht, ob und wie die Verschreibungsverordnung geändert wird. Seine Empfehlung wird lediglich an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weitergegeben. In der Regel folgt der Gesetzgeber jedoch den SAVV-Empfehlungen. Stimmt das BMG dieser Empfehlung folglich zu, wird ein Entwurf einer Verordnung zur Änderung der AMVV dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. Bei dessen „Ok“ treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger die Änderungen in Kraft.