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Gehaltsplus für alle Apothekenmitarbeiter

Angestellte in öffentlichen Apotheken erhalten künftig 1,5 Prozent mehr Gehalt. Bild: BillionPhotos.com / AdobeStock

Im neuen Jahr steigt das Gehalt von Apothekenangestellten aufgrund eines bereits Ende 2019 abgeschlossenen Gehaltstarifvertrags an. Demnach erhalten alle Beschäftigten in den Apotheken sowie Auszubildende ein Gehaltsplus von 3,4 Prozent, aufgeteilt auf zwei Jahre. Zum 1. Januar 2020 haben alle Beschäftigten 1,9 Prozent mehr Gehalt bekommen, ab dem 1. Januar 2021 werden die Gehälter und Ausbildungsvergütungen von Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern um weitere 1,5 Prozent erhöht.

Die Tariferhöhung in Zahlen

Im ersten und zweiten Berufsjahr erhalten PTA seit dem 1. Januar 2020 rund 2.118 Euro brutto im Monat. Ab dem 1. Januar 2021 liegt das Bruttogehalt für Berufseinsteiger dann bei circa 2.149 Euro. Bei PTA ab dem 15. Berufsjahr steigt der Tariflohn von 2.742 Euro auf 2.783 Euro brutto. Bei PKA steigt das Gehalt im ersten Berufsjahr von 1.840 Euro brutto pro Monat auf etwa 1.868 Euro. Erfahrene PKA ab dem 14. Berufsjahr bekommen künftig 2.211 Euro brutto.

Auszug aus der neuen Gehaltstabelle für PTA

 Gehaltstarif ab 1. Januar 2020Gehaltstarif ab 1. Januar 2021
1.–2. Berufsjahr2.118 Euro2.149 Euro
3.–5. Berufsjahr2.230 Euro2.263 Euro
6.–8. Berufsjahr2.421 Euro2.457 Euro
9.–14. Berufsjahr2.629 Euro2.668 Euro
ab 15. Berufsjahr2.742 Euro2.783 Euro

PTA-Praktikanten erhalten während ihrer sechsmonatigen Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken eine Ausbildungsvergütung von 721 Euro (vor der Tariferhöhung 2020: 708 Euro).

Für wen gilt die Tarifbindung?

Der neue Tarifvertrag ist für den Arbeitgeber nur dann verpflichtend, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind. Als Angestellter einer öffentlichen Apotheke muss man also Mitglied bei der Apothekengewerkschaft Adexa, der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) sein. Letztere Bedingung erfüllen fast 90 Prozent der Apothekenleiter, weil sie durch ihre Mitgliedschaft im Landesapothekerverband automatisch auch Mitglied im Arbeitgeberverband sind.

Sonderfälle Sachsen und Nordrhein

Wie immer sind die Steigerungen bei den Tariflöhnen nicht für Sachsen und die Region Nordrhein gültig. In Sachsen gelten derzeit noch keine Adexa-Tarife, weil der Sächsische Apothekerverband nicht Mitglied im ADA ist. Die Tarifkommission des Sächsischen Apothekerverbandes e.V. (SAV) und die Apothekengewerkschaft Adexa haben 2019 jedoch Verhandlungen zu einem möglichen Tarifvertrag aufgenommen. In einem Sondierungsgespräch Mitte Juni zeigten sich die Vertreter beider Parteien offen für ein innovatives Vergütungsmodell. Und in Nordrhein werden eigene Tarifverträge zwischen der Adexa und der TGL Nordrhein verhandelt.