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Verordnung tritt in Kraft: Auch andere Grippeimpfstoffe werden erstattet

Nicht nur Efluelda darf an über 60-Jährige geimpft werden. | Bild: Melinda Nagy / Adobe Stock

Nach großer Freude, dass ab 60-Jährige in der nächsten Grippesaison mit hochdosiertem Influenzaimpfstoff vor Grippe geschützt werden können, folgte rasch ernüchternde Sorge. Durch die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie, die am 1. April 2021 in Kraft tritt, dürfen in der GKV versicherte Senioren fortan ausschließlich mit Hochdosisgrippeimpfstoffen geimpft werden. Andere Grippeimpfstoffe sind laut G-BA unterlegen und nicht zumutbar – auch wenn der bislang einzige Hochdosis-Grippeimpfstoff Efluelda® nicht lieferbar sein sollte. Die Frage stand im Raum, ob Senioren sodann bei Efluelda-Engpässen leer ausgehen müssten? 

BMG erlaubt andere Grippeimpfstoffe bei möglichem Efluelda®-Engpass

Nun hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Problem mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern gelöst, sodass bei möglichem Efluelda®-Engpass ältere Menschen auch andere Grippeimpfstoffe zulasten der GKV erhalten dürfen. Die Verordnung vom 10. März wurde am 11. März im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 8. März 2021 in Kraft. Sie gilt bis 31. März 2022.

Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen Influenza mit einem inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff mit aktueller von der Weltgesundheitsorganisation empfohlener Antigenkombination. Der Anspruch auf einen Influenza-Hochdosis-Impfstoff nach § 20i Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt; eine Verordnung des Influenza-Hochdosis-Impfstoffs gilt als wirtschaftlich.

§ 1 der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“

KBV begrüßt, dass auch andere Impfstoffe geimpft werden können

Die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) begrüßt die Initiative des BMG. Eigenen Angaben zufolge hatte die KBV „gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit mehrfach auf die mit der Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie verbundenen Umsetzungsschwierigkeiten hingewiesen“: Viele Ärzte hätten bereits frühzeitig – vor Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie – Influenzaimpfstoff für die Saison 2021/2022 bestellt, die laut KBV meist nicht storniert werden konnten. Nun hätten Ärzte zusätzlich den Hochdosis-Grippeimpfstoff bestellen müssen, und es hätte ein „Regress gedroht“, weil sie eventuell deutlich mehr Impfstoff vorrätig gehabt hätten, als sie hätten verimpfen können, bedenkt die KBV. Die Rechtsverordnung stelle nun klar, dass „Versicherte ab 60 Jahren einen hochdosierten oder einen herkömmlichen inaktivierten, quadrivalenten Influenzaimpfstoff erhalten können“ und dass „Ärzte ab Herbst beide Vakzinen verimpfen können“, teilt die KBV mit. Und weiter: „Es wurde auch geregelt, dass der Hochdosis-Impfstoff Efluelda® – trotz der deutlich höheren Kosten – als wirtschaftlich gilt.“

Verordnungssicherheit für Ärzte, Versorgungssicherheit für ab 60-Jährige

„Für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte besteht durch die Klarstellung eine höhere Verordnungssicherheit und für die Bürger eine höhere Versorgungssicherheit“, erklärte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister. Zur Erinnerung, bislang ist die einzige zugelassene Hochdosis-Grippevakzine Efluelda® von Sanofi Pasteur. Engpässe bei Efluelda® hätten sich somit direkt auf die Grippeimpfstoffversorgung der Senioren ausgewirkt. 

Sanofi Pasteur: Efluelda® bleibt neuer medizinischer Standard für Ältere

Auch Efluelda®-Hersteller Sanofi Pasteur hat sich zu der neuen Verordnung und der Öffnung der Senioren-Grippeimpfung auch für andere Influenzavakzinen als Efluelda geäußert. Das Unternehmen betont, dass Efluelda® in Deutschland nach wie vor „neuer medizinischer Standard für die aktive Immunisierung von Erwachsenen ab 60 Jahren“ ist. Der Anspruch der Versicherten ab 60 Jahren auf den besseren Influenza-Schutz bleibe bestehen und Efluelda® sei bei älteren Menschen ab 60 Jahren einzusetzen. Die Sorge bei Sanofi-Pasteur könnte nun sein, dass durch die Möglichkeit des Ausweichens auf konventionelle Vakzinen Ärzte nun eher Grippeimpfstoffe bestellen könnten, die sie breiter verimpfen können – bei Kindern, jungen Erwachsenen und Senioren – wie Flucelvax Tetra, Influsplit Tetra oder Vaxigrip Tetra. Dagegen darf Efluelda® nur ab 60-Jährigen appliziert werden, für jüngere Grippeimpfungsempfänger muss die Praxis somit zusätzlich andere Grippevakzinen vorrätig halten.