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G-BA ändert Schutzimpfungs-Richtlinie: Hochdosisgrippeimpfung ab 60 Jahre wird Kassenleistung

Zukünftig sollen über 60-Jährige mit einem Hochdosisgrippeimpfstoff geimpft werden können. | Bild: Konstantin Yuganov / Adobe Stock

Da das Immunsystem älterer Menschen meist weniger gut auf eine Grippeimpfung anspricht als das jüngerer Menschen, gibt es Bestrebungen seitens der Impfstoffhersteller, spezielle Influenzaimpfstoffe für Senioren zu entwickeln. Dies kann durch unterschiedliche Ansätze erfolgen:

  • Sanofi setzt für eine bessere Wirksamkeit mit Efluelda® auf einen Hochdosisgrippeimpfstoff. Er enthält jeweils die vierfache Antigenmenge (60 µg) im Vergleich zu den standarddosierten (15 µg).
  • Seqirus hingegen verstärkt die Impfwirkung von Fluad® Tetra durch ein Adjuvans.
  • Ein weiterer neuer Grippeimpfstoff aus dem Hause Sanofi, Supemtek®, wird rekombinant hergestellt. Er enthält nicht wie andere Grippeimpfstoffe Spaltpartikel, sondern ein definiertes Antigen – das Oberflächenprotein Hämagglutinin. Durch die rekombinante Herstellung vermeidet man die Adaption der Viren bei der Herstellung, was zu einer besseren Passgenauigkeit der Impfstoffe auf die zirkulierenden Grippeviren führen soll.

STIKO empfiehlt Hochdosisimpfung ab 60 Jahren

Mit welcher Vakzine sich Senioren nun impfen lassen sollen, diese Entscheidung hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) den Älteren abgenommen: Sie empfahl im November 2020, dass sich fortan Personen ab 60 Jahren mit einem Hochdosisimpfstoff gegen Influenza impfen lassen sollen. Wissenschaftlich begründet hat die STIKO ihren aktualisierten Rat im Epidemiologischen Bulletin 1|2021. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bestimmt, diese Empfehlung im Januar dieses Jahres umgesetzt und die Schutzimpfungs-Richtlinie dahingehend für Hochdosisgrippeimpfungen bei Senioren geändert. Allerdings spricht der G-BA auf den ersten Blick von Personen ab 65 Jahren, nicht wie die STIKO von Personen ab 60 Jahren. „Alle Personen ab dem Alter von 65 Jahren sollen in der Grippesaison 2021/22 mit einem Hochdosis-Impfstoff geimpft werden“, schreibt der G-BA.

Efluelda® aktuell erst ab 65 Jahren zugelassen

Dies lässt sich jedoch leicht erklären, denn bislang ist Efluelda® –  der einzig zugelassene Hochdosisgrippeimpfstoff in der EU – erst ab einem Alter von 65 Jahren zugelassen. Doch die Zulassungserweiterung für Personen ab 60 Jahren läuft bereits. Schon im letzten Jahr hat sich Sanofi darum bemüht. Der Hersteller hofft, dass die Europäische Arzneimittelagentur diese in Bälde genehmigt, sodass ab der Grippesaison 2021/22 alle Personen ab 60 Jahren mit Efluelda® geschützt werden können, erklärte eine Sprecherin auf Nachfrage von PTAheute.

Dieses Szenario preist auch der G-BA mit ein – gebe es künftig einen zugelassenen Hochdosisimpfstoff ab 60 Jahren, „gilt dieser Anspruch bereits ab dem Alter von 60 Jahren“. Bis dahin müssen jedoch die 60- bis 64-Jährigen mit einer „konventionellen“ Influenzavakzine geimpft werden.

Geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie noch nicht in Kraft

Noch ist die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie nicht in Kraft – diese wird dem Bundesgesundheitsministerium zunächst zur Prüfung vorgelegt. Beanstandet das BMG nichts, tritt die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. April 2021 in Kraft. Dann haben 65- bzw. 60-Jährige einen Anspruch auf einen Hochdosisgrippeimpfstoff, den ihre gesetzliche Krankenkasse auch erstattet.

Bei Vorbestellungen an Efluelda® denken

Wichtig bei Grippeimpfstoffen ist immer eine bestmögliche Planbarkeit durch Vorbestellungen seitens der Ärzte. Diese sollten sodann für ältere Patienten – zumindest ab 65 Jahren – Efluelda® in ihrer Bestellung berücksichtigen, damit diese in der nächsten Grippesaison hochdosiert geimpft werden können. Bis die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie Ende April in Kraft tritt, dürfte die Vorbestellungsfrist bei Sanofi ausgereizt sein – laut Sanofi läuft die Frist bis Ende Februar.