Aktuelles
4 min merken gemerkt Artikel drucken

BMG erlaubt auch andere Grippeimpfstoffe in der nächsten Saison: Senioren dürfen nicht nur mit Efluelda geimpft werden

Die Richtlinie zur Grippeimpfung für ab 60-Jährige wurde angepasst. | Bild: David Pereiras / Adobe Stock

Am 1. April tritt die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie in Kraft. Sie besiegelt, dass fortan für Ab-60-Jährige die Hochdosis-Grippeimpfung zur Standardimpfung wird und von der GKV erstattet wird. Krux daran ist, dass ältere Menschen damit nur noch hochdosiert vor Grippe geschützt werden können – oder leer ausgehen, sollte die einzige Hochdosis-Influenzavakzine, Efluelda® von Sanofi Pasteur, nicht verfügbar sein. Das will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun verhindern.

Am 1. März verfasste das BMG einen Verordnungsentwurf, der PTAheute vorliegt und der genau dieses Problem angeht. Die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ sieht vor, dass Versicherte ab 60 Jahren auch „Anspruch auf die inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoffe“ haben, „um während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Verfügbarkeit und die Versorgungssicherheit mit Influenza-Impfstoffen auf jeden Fall sicherzustellen“, begründet das BMG.

Hintergrund: Hochdosis-Grippeimpfung wird zum Standard

Im November empfahl die STIKO (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut), dass Menschen ab 60 Jahren künftig einen Hochdosis-Grippeimpfstoff zum Schutz vor saisonaler Influenza erhalten sollten. Der Hochdosis-Grippeimpfstoff sei mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ den konventionellen Influenza-Impfstoffen überlegen, schütze Personen im Alter von ≥ 60 Jahren besser und senke die Grippe-bedingte Krankheitslast (Morbidität) und Sterblichkeit (Mortalität), erklärte die STIKO im Epidemiologischen Bulletin 1|2021.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzte die aktualisierte STIKO-Empfehlung sodann in einer geänderten Schutzimpfungs-Richtlinie um, dem stimmte das BMG im Februar 2021 zu. Damit wird die Hochdosis-Grippeimpfung zur Standardimpfung für alle ab 60 Jahren und Leistung der GKV, das heißt: Die Krankenkassen erstatten die Hochdosisimpfung – und nur noch diese. Bislang gibt es jedoch nur eine einzige zugelassene Hochdosis-Vakzine (Efluelda® von Sanofi-Pasteur). Erst im Februar 2021 wurde die Indikation erweitert, sodass Efluelda® nun bereits ab 60 Jahren geimpft werden darf. Zuvor hatte die Zulassung nur die Altersgruppe ab 65 Jahren umfasst.

Somit dürfen ältere Menschen auch mit allen anderen Vierfachgrippeimpfstoffen geschützt werden – bis auf die nasale Lebendvakzine Fluenz® Tetra (Zulassung umfasst Zwei- bis 17-Jährige). Eine weitere Priorisierung findet nicht statt. Neben konventionellen standarddosierten Grippeimpfstoffen gibt es auch weiterentwickelte, wie

  • die zellkulturbasierte Vakzine Flucelvax® Tetra (Seqirus),
  • die rekombinante Vakzine Supemtek® (Sanofi Pasteur) und
  • eine weitere speziell für ältere Menschen entwickelte wirkstoffverstärkte Vakzine Fluad® Tetra (Seqirus). Fluad® Tetra darf ab 65 Jahren verabreicht werden.

Hochdosis-Grippeimpfung soll Impfquote beflügeln

Das BMG schätzt, dass – bei einer Grippeimpfquote von 50 Prozent – die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie etwa zehn Millionen Senioren betrifft. Bislang liegen zur Impfquote in der aktuellen Grippesaison keine Daten vor, laut Robert Koch-Institut lag jedoch diese in den letzten Jahren für Ab-60-Jährige deutlich darunter. Die jüngsten Daten stammen aus der Grippesaison 2019/20, damals ließen sich 38,8 Prozent der älteren Menschen gegen Grippe impfen. Angestrebt wird ein Impfziel von 75 Prozent. Allerdings hofft die STIKO, dass die hochdosierte Grippeimpfung der Impfmotivation Auftrieb verleiht: „Die verbesserte Wirksamkeit des Hochdosisimpfstoffes könnte möglicherweise zu einer verbesserten Impfakzeptanz bei Personen (…) im Alter ab 60 Jahren (…) führen.“

Alle Impfstoffe werden erstattet

Die Hochdosis-Grippeimpfung kostet etwa das Dreifache von konventionellen Grippevakzinen. Müssen Arztpraxen und Apotheken nun fürchten, dass Krankenkassen wirtschaftlich denken und bevorzugt die konventionellen Grippeimpfstoffe verimpft sehen möchten? Auch hier hat das BMG vorgesorgt: „Der Anspruch auf einen Influenza-Hochdosis-Impfstoff (…) bleibt unberührt; eine Verordnung des Influenza-Hochdosis-Impfstoffs gilt als wirtschaftlich“, erklärt das BMG im Verordnungsentwurf.

Verordnung gilt nur bis 31. März 2022

Nun soll es schnell gehen. Ab 8. März 2021 soll die Verordnung in Kraft treten, der Bundesrat muss nicht zustimmen. Die Verordnung gilt jedoch auch nur etwas über ein Jahr. Geplant ist, dass sie am 31. März 2022 bereits wieder außer Kraft tritt.