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Barmer Arzneimittelreport 2021: Medikationsplan für alle Frauen im gebärfähigen Alter

Erhalten Schwangere Arzneimittel, die potenziell auch teratogen wirksam sind, kann das fatale Folgen für das Ungeborene haben. Die Barmer fordert nun die Einführung eines Medikationsplans für Frauen im gebärfähigen Alter. | Bild: pressmaster / AdobeStock

Teratogene Arzneimittel bereits vor Eintritt der Schwangerschaft absetzen

Im ersten Trimenon der Schwangerschaft werden die kindlichen Organe gebildet. In dieser Phase ist das wachsende Kind besonders anfällig für schädigende Einflüsse von außen. Die Analyse und eventuelle Umstellung einer bestehenden Medikation darf deshalb nicht erst zu Beginn einer Schwangerschaft in Angriff genommen werden, sondern muss bereits vorher erfolgen. Dabei ist zu bedenken, dass ein nicht unerheblicher Teil der Schwangerschaften überraschend eintritt. Es muss deshalb jede Frau im gebärfähigen Alter darüber informiert sein, ob ihre aktuelle Medikation während einer Schwangerschaft fortgeführt werden könnte – auch wenn sie aktuell keinen Kinderwunsch äußert.

Hauptsächlich Weiterverordnungen sind problematisch

Die im Barmer Arzneimittelreport 2021 negativ aufgefallenen Medikationen betrafen weniger Neuverordnungen, die während des ersten Trimenons getätigt wurden, sondern in erster Linie Weiterverordnungen von Therapien, die bereits vor der Schwangerschaft bestanden. Hier sind vor allem Wirkstoffe aus dem neurologischen Bereich wie Valproinsäure als starkes Teratogen sowie Fingolimod, Teriflunomid, Topiramat und Carbamezepin als gesicherte Teratogene zu erwähnen.

Zur Erinnerung: Was ist ein Teratogen? 

Teratogene sind fruchtschädigende Substanzen. Dazu gehören z. B. Medikamente, die beim Embryo mehr oder weniger stark ausgeprägte Fehlbildungen verursachen können, wenn die werdende Mutter sie während der Schwangerschaft einnimmt.

Medikationsplan schon ab dem 1. Medikament

Im Gegensatz zum üblichen und bereits etablierten Medikationsplan „für alle“, ist es bei einem Medikationsplan für Frauen im gebärfähigen Alter wichtig, diesen bereits ab dem ersten dauerhaft verordneten Medikament zu erstellen. Dieser Plan ist sowohl für die reibungslose Zusammenarbeit von Ärzten aus verschiedenen Therapierichtungen als auch zur Information der jeweiligen Frau selbst gedacht. Der Plan muss aufzeigen, ob die Medikation für die Fortsetzung während einer Schwangerschaft geeignet ist oder nicht. Dies ist nicht nur wichtig, um auf möglicherweise teratogene Wirkstoffe hinzuweisen, sondern auch, um Dauertherapien von Grunderkrankungen sicherzustellen. Denn aus dem Barmer Arzneimittelreport geht auch hervor, dass eine nicht unerhebliche Zahl der Schwangeren ihre Medikamente aufgrund unnötiger Sorge eigenmächtig abgesetzt hatten.

Pharmazeutisches Personal gefragt

Den von der Barmer geforderten Medikationsplan gibt es noch nicht. Doch schon jetzt können PTA und Apotheker unter Beweis stellen, wie wichtig eine persönliche Beratung vor Ort bei der Abgabe von Medikamenten ist: Mit dem nötigen Fingerspitzengefühl sollten Frauen, die entsprechende Wirkstoffe einnehmen, darauf hingewiesen werden, rechtzeitig das Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu suchen, sobald ein Kinderwunsch besteht.

Zur Erinnerung: Der Contergan-Skandal

Contergan® war der Handelsname eines freiverkäuflichen Schlafmittels mit dem Wirkstoff Thalidomid, das von 1957 bis 1961 in Deutschland auf dem Markt war. Es galt als besonders gut verträglich und wurde deshalb auch an Schwangere, die unter Schlafstörungen oder Morgenübelkeit litten, abgegeben. Erst als eine deutliche Häufung von Totgeburten, Organfehlbildungen und fehlenden Extremitäten, wie z. B. der Arme, auffiel, wurde das Medikament zuerst verschreibungspflichtig und dann komplett vom Markt genommen.