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Beschluss des G-BA zur Brustkrebsvorsorge: Mammographie künftig auch für Frauen über 70 

MTA betrachtet Aufnahmen einer Mammographie
Künftig sollen auch ältere Frauen ein Mammographie-Screening erhalten. | Bild: Peakstock / AdobeStock

Jährlich werden etwa 70.000 Neuerkrankungen in Deutschland diagnostiziert. Damit ist Brustkrebs (Mammakarzinom) nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) die mit Abstand häufigste Krebserkrankung bei Frauen. 

Um im Ernstfall eine rasche Diagnose zu ermöglichen, sind Brustkrebsvorsorgeuntersuchungen hilfreich. Bislang zahlten die gesetzlichen Krankenkassen eine Röntgenuntersuchungen der Brust (Mammographie) in bestimmten medizinischen Fällen sowie bei 50- bis 69-Jährigen im Rahmen des Screenings alle zwei Jahre. 

Wie aus einer aktuellen Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hervorgeht, haben künftig nun auch Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammographie-Screening zur Brustkrebsvorsorge. Der G-BA habe gestern die entsprechende Altersgrenze nach oben ausgeweitet, wodurch nun bis zu drei zusätzliche Röntgen-Mammographien möglich seien.

Durch diese Änderung hätten zusätzlich circa 2,5 Millionen Frauen Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchung, so Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung. Die Ausweitung der Altersgrenze kommt dabei nicht überraschend, bereits im August 2023 wurde das Vorhaben durch den G-BA angekündigt. 

Frauen sollen gezielt angeschrieben werden

Das erklärte Ziel ist, dass anspruchsberechtigte Frauen in Zukunft angeschrieben und persönlich eingeladen werden. Doch eine solche Umstellung ist komplex und ließe sich nicht von heute auf morgen umsetzen, so Dr. Monika Lelgemann. 

Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, ist daher zunächst eine Übergangslösung vorgesehen. Demnach erhalten Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren vorerst keine individuelle Einladung, können sich aber voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 bei sogenannten Zentralen Stellen des Mammographie-Screenings für einen Termin anmelden. 

Dr. Monika Lelgemann erklärt dazu: „Uns war es wichtig, dass die interessierten Frauen die Untersuchungen wahrnehmen können, auch wenn es anfangs eventuell etwas ruckelt. Möglicherweise kann nicht immer sofort und zudem in Wohnortnähe ein Termin in einer der Screening-Einheiten vermittelt werden – hier hoffen wir auf Verständnis.“

Gut zu wissen: Warum steht der Starttermin unter Vorbehalt?

Der Beschluss muss noch durch das Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft werden. Findet keine Beanstandung statt, tritt er zum 1. Juli 2024 in Kraft. Laut Pressemitteilung wird die Zeit bis dahin benötigt, um die erforderlichen softwaregestützten Prozesse aufzubauen.

Voraussetzung für den Start am 1. Juli 2024 sei zudem die strahlenschutzrechtliche Zulassung des Mammographie-Screenings für die neue Altersgruppe. Diese Zulassung stehe derzeit noch aus. Eine positive Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), als Grundlage dieser Zulassung, liege jedoch vor.

Hintergrund: Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie

Der G-BA hatte im März 2021 beschlossen, das Alter für das Mammographie-Screening zu überprüfen. Hintergrund war eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie, in welcher empfohlen wird, auch Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren sowie zwischen 70 und 74 Jahren in das Früherkennungsprogramm einzubeziehen.

Nähere Informationen zur Screening-Anmeldung stellt der G-BA in einer Informationsbroschüre zur Verfügung. Überdies wird die derzeit geltende Entscheidungshilfe überarbeitet. Quelle: G-BA / dpa / mia / sn