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Das ist los beim Deutschen Apothekertag 2022

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schaltete sich aus Berlin zu. Er richtete ein Grußwort an die Apothekerinnen und Apotheker und dankte ihnen für die erbrachten Leistungen. | Bild: Alex Schelbert / PTAheute

Gabriele Overwiening hat den Deutschen Apothekertag 2022 eröffnet. Durch die Pandemie seien jede Menge neue Aufgaben auf die Apotheken zugekommen, berichtet sie in ihrer Einführungsrede. Ungerecht findet sie den Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes mit seiner beabsichtigten Erhöhung des Apothekenabschlages. „Der Dank für die Leistungen in der Pandemiebekämpfung darf nicht die Kürzung des Honorars sein und die richtige Antwort auf die reibungslose Versorgung der Arztpraxen mit Impfstoffen ist nicht die Einräumung von Dispensierrechten“, so Overwiening weiter. Hintergrund sind eine geplante Erhöhung des Kassenabschlages für zwei Jahre und die Einräumung des Dispensierrechtes für Paxlovid an COVID-19-Patienten. Seit August dieses Jahres können Hausärzte bis zu fünf Therapieeinheiten Paxlovid vorrätig halten und direkt an ihre Patienten aushändigen.  

„Die Vergütung der Apotheken vor Ort befindet sich in einem Sinkflug“, man sollte lieber diese fördern, statt bei der Einrichtung von Gesundheitskiosken Geld zu verbrennen, kritisiert Overwiening.  

Was ist der Kassenabschlag?

Apotheken erhalten für jede abgegebene Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels eine prozentuale Vergütung von drei Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis sowie einen sogenannten Fixzuschlag von 8,51 Euro pro Packung (jeweils zzgl. Umsatzsteuer). An die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Apotheken pro Packung einen Apothekenabschlag in Höhe von 1,77 Euro pro Packung (zzgl. Umsatzsteuer) abführen. Die Ampelkoalition möchte diesen Kassenabschlag für die Dauer von zwei Jahren auf 2,00 Euro anheben. Mit dieser Maßnahme möchte die Bundesregierung 2023 und 2024 170 Millionen Euro einsparen.

E-Rezept als Chance für die Apotheken vor Ort

Zum allgegenwärtigen Thema E-Rezept äußert sich die ABDA-Präsidentin positiv. Overwiening plädiert dafür, das Projekt E-Rezept „zuversichtlich“ anzugehen, dann wachsen ihm vielleicht – in Anlehnung an Worte des Autors von Peter Pan – Flügel. Applaus gab es in diesem Zusammenhang für den Satz von Overwiening: „Börsennotierte Unternehmen haben grundsätzlich nichts auf dem Feld der wohnortnahen Arzneimittelversorgung zu suchen“, angelehnt an die Bemühungen ausländischer Versender, E-Rezepte direkt beim Verordner „abzugreifen“.

Bundesgesundheitsminister digital zur Hauptversammlung zugeschaltet

Karl Lauterbach schaltet sich dem Deutschen Apothekertag digital zu. Zunächst entschuldigt er sich dafür, nicht vor Ort dabei sein zu können. Für Lauterbach sind Apothekerinnen und Apotheker „zentrale Dienstleister in unserem Gesundheitssystem“. Den Ausbau ihrer Aufgaben kann er sich sehr gut vorstellen. Er bedankt sich im Namen der gesamten Bundesregierung für die Leistungen der Apotheker in der Pandemie. Die Leistungen der Pharmazeuten würden gerne einmal übersehen. Lauterbach betont: Durch das E-Rezept dürfe die freie Apothekenwahl nicht angetastet werden. Das E-Rezept solle vielmehr die Zukunft der Apotheken ausdehnen und erweitern.

Wie sein Vorgänger Jens Spahn zuletzt stellte sich auch Lauterbach im Anschluss an sein Grußwort einigen Fragen aus dem Plenum. Ursula Funke, Präsidentin der Apothekerkammer Hessen thematisierte die steigenden Personal- und Energiekosten und die vermeintlichen Effizienzreserven. Der Spargesetz-Entwurf sei für die Apotheken vor Ort eine schallende Ohrfeige. Weitere Fragen an den Minister drehten sich um das E-Rezept und sogenannte Gesundheitskioske. Zuletzt bedankte sich Overwiening für die konstruktive Diskussionsrunde.  

PTA sind heute noch kein großes Thema

PTA kamen in diesem Teil der Hauptversammlung nicht bzw. nur am Rande vor, als Overwiening über neue Aufgaben der Mitgliedsorganisationen informierte. Die Bundesapothekerkammer ist hier als eigenständiger Akteur anerkannt worden, und zwar bei Erstellung der Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zum bzw. zur PTA. Das PTA-Reformgesetz, das am 20. Dezember 2019 beschlossen wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird, weist der Bundesapothekerkammer diese Aufgabe zu.  

Neben einem Antrag zur Finanzierung der PTA-Ausbildung wird beim Deutschen Apothekertag heute auch ein Antrag der Apothekerkammer Saarland diskutiert werden. Konkret sprechen sich die Delegierten dafür aus, die Attraktivität der Ausbildung des Berufs der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten durch Umstellung auf eine dreijährige duale Ausbildung mit entsprechender Ausbildungsvergütung deutlich zu erhöhen.