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Megastreiktag – müssen PTA pünktlich sein?

Seit 0:00 Uhr in der Nacht geht gar nichts mehr im öffentlichen Verkehr. Müssen Apothekenangestellte trotzdem pünktlich bei der Arbeit sein? 

Seit 0:00 Uhr in der Nacht auf Montag steht nahezu der gesamte öffentliche Verkehr aufgrund eines Warnstreiks der Gewerkschaften Verdi und EVG still. Der Fern- und Regionalverkehr auf der Schiene ist ebenso betroffen wie der öffentliche Nahverkehr in mehreren Bundesländern sowie der Betrieb an fast allen Flughäfen. Der Ausstand der Mitglieder der DGB-Mobilitätsgewerkschaften ver.di und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) soll 24 Stunden andauern. Folge des heutigen Megastreiktags werden bundesweit erhebliche Einschränkungen in der Verkehrsinfrastruktur sein.

Großhändler kündigen Lieferverspätungen an   

Auch Apotheken werden von diesem Megastreik betroffen sein. Großhändler Sanacorp hat beispielsweise bereits am Freitag die Apotheken über mögliche Lieferverzögerungen informiert – auch wenn die Folgen der Streikankündigung im Moment nicht vollends absehbar seien.

Dennoch seien aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen am Megastreiktag im gesamten Liefergebiet der Sanacorp-Niederlassungen Verspätungen beziehungsweise Unregelmäßigkeiten in der Belieferung möglich. Dies sollten Apotheken bei den Kundenbestellungen bedenken. Details über Verzögerungen folgen per Fax.

Müssen PTA pünktlich in der Apotheke sein? 

Egal, wie widrig die Verkehrssituation ist: Wer zu spät in der Apotheke eintrifft, muss die fehlende Zeit entweder nacharbeiten oder sich als Minusstunden anrechnen lassen. Alternativ sind Gehaltskürzungen denkbar. Die Verantwortung dafür, den Arbeitsplatz pünktlich zu erreichen, liegt ausschließlich beim Arbeitnehmer (Wegerisiko). „Anders ist dies nur, wenn die Verzögerung kurzfristig und unerwartet eintritt, so dass Arbeitnehmer sich nicht auf die eintretenden Verzögerungen einstellen konnten“, informiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Da der Bahnstreik in diesem Fall jedoch einen Tag vorher angekündigt wurde, handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis.

Alternativen finden: Fahrrad, Auto, Übernachtungsmöglichkeit 

Statt zu spät in der Apotheke einzutreffen und sich auf den Bahnstreik zu berufen, sollten PTA sich also um Alternativen bemühen, beispielsweise mit dem Rad zur Arbeit fahren, sich mit dem Auto mitnehmen lassen etc. „Eine Grenze des Zumutbaren besteht bei streikbedingten Verzögerungen grundsätzlich nicht“, informiert der DGB. Das bedeutet, selbst zu Fuß zur Arbeit zu gehen oder die Nacht in einem nahegelegenen Hotel zu verbringen, um am nächsten Morgen pünktlich zu sein, sind mögliche Optionen. Und die Mehrkosten, die hierbei entstehen, müssen Apothekenangestellte zudem selbst tragen. Der DGB rät daher dazu, möglichst mit dem Chef oder der Chefin zu sprechen, um eventuell eine Alternative zu finden. Vielleicht lässt sich zum Beispiel die Schicht kurzfristig noch mit Kollegen tauschen, die nicht auf Bahn und Co. angewiesen sind. Nicht erscheinen ist heute trotz widriger Umstände keine Option.