Aktuelles
2 min merken gemerkt Artikel drucken

Für mehr Flexibilität bei Lieferengpässen: UPD-Gesetz tritt in Kraft

Blick von oben in zwei halbleere Apothekenschubladen
Die Regierung arbeitet an einem Gesetz zur Sicherung der Arzneimittelversorgung. | Bild: Diego Cervo / AdobeStock

Das Gesetz zur Umstrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt somit heute in Kraft. Darüber hat die ABDA ihre Mitgliedsorganisationen informiert. 

Das Gesetz war bereits am 16. März vom Bundestag beschlossen und am 31. März vom Bundesrat gebilligt worden. Zwischenzeitlich war die Frage aufgekommen, warum die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt so lange dauert.

Apotheken seit 8. April in der Schwebe

Seit dem 8. April hatten die Apotheken streng rechtlich gesehen beim Austausch von nicht verfügbaren Arzneimitteln – wie sie es in den drei Jahren Pandemie wegen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gewohnt waren – auf unsicherem Boden gestanden. 

Die Verordnung war ausgelaufen und die Übergangsregelung, die mit Blick auf die gegenwärtigen Lieferengpässe bis zum 31. Juli dieses Jahres den flexiblen Austausch ermöglichen soll, noch nicht in Kraft.

GKV-Spitzenverband sagte Retax-Verzicht zu

Die ABDA ließ bereits zu Beginn der Hängepartie wissen, dass sie in engem Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium stehe. „Wir erwarten, dass das BMG die nahtlose Abrechnung der Apotheken gemäß den bisherigen Austauschregelungen der SARS-CoV-2-AMVV unterstützt und dafür Sorge trägt, dass die Krankenkassen die Abrechnungen in vorgenanntem Sinne einschränkungslos akzeptieren“, sagte damals ein Sprecher. 

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatte den Verzicht auf Retaxationen zugesagt. Die ABDA erwartet, wie sie nun schreibt, „dass sich die Krankenkassen auch entsprechend verhalten“.

Anschlussregel durch ALBVVG geplant

Die Übergangsregelung gilt von heute an bis zum 31. Juli. „Eine dauerhafte Anschlussregelung zu erweiterten Austauschmöglichkeiten im Fall von Lieferengpässen soll durch das jüngst begonnene Gesetzgebungsverfahren zum ALBVVG [Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz] etabliert werden“, heißt es von der ABDA. 

Nach aktuellem Stand würden die Anschlussregeln hinter den derzeit geltenden Vorschriften deutlich zurückbleiben – auch einen Retax-Ausschluss wie bisher sucht man im Entwurf des Lieferengpass-Gesetzes vergeblich. 

Der Bundesrat hatte sich am vergangenen Freitag hinter die Apotheken gestellt und fordert, ihnen weiterhin weitreichende Freiheiten beim Austausch zu gewähren, ohne dass sie Kürzungen fürchten müssen.