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Warten auf UPD-Gesetz: Austausch bei Lieferengpässen: Kassen verzichten auf Retax

Leere Schublade im Apothekenschrank
Viele Apotheken sind derzeit wegen des noch immer nicht veröffentlichten UPD-Gesetzes verunsichert: Was gilt nun beim Austausch von Medikamenten im Fall eines Lieferengpasses? | Bild: IMAGO / Eibner Europa

Bei Lieferengpässen von rezeptpflichtigen Medikamenten können die Apotheken die erleichterten Abgaberegelungen für Ersatzpräparate ab sofort anwenden und müssen keine Retaxationen von Krankenkassen befürchten – obwohl das zu Ostern erwartete UPD-Gesetz („Unabhängige Patientenberatung Deutschland“) noch immer nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. 

Wie aus einer Pressemitteilung der ABDA von gestern hervorgeht, hat das der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dem Deutschen Apothekerverband (DAV) bei einem Jour fixe am 13. April 2023 zugesagt. Der DAV hatte sich zuvor „intensiv“ um dieses Thema gekümmert, heißt es in der Pressemitteilung.

Hintergrund: Ende der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Durch das UPD-Gesetz sollten Apotheken auch nach Karfreitag die aus der Pandemie gewohnte „Beinfreiheit“ vorerst bis Ende Juli dieses Jahres beibehalten. Doch um nahtlos an die ausgelaufene SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung anzuschließen, hätte das Gesetz bis Gründonnerstag im Bundesgesetzblatt verkündet werden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen.

Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vergangene Woche, dass die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt „für April 2023 vorgesehen“ sei. Der Sprecher versicherte, dass das BMG „auf die für die Umsetzung der Regelungen zuständigen Stellen zugehen und für eine Lösung im Sinne des vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelungsziels eintreten“ werde.

Auch die ABDA ließ wissen, dass sie mit dem BMG in engem Austausch stehe. „Wir erwarten, dass das BMG die nahtlose Abrechnung der Apotheken gemäß den bisherigen Austauschregelungen der SARS-CoV-2-AMVV unterstützt und dafür Sorge trägt, dass die Krankenkassen die Abrechnungen in vorgenanntem Sinne einschränkungslos akzeptieren“, sagte ein Sprecher.

Krankenkassen wollen Bitte des BMG nachkommen

Für den Zeitraum bis zur Veröffentlichung des UPD-Gesetzes hatte das Bundesgesundheitsministerium nun die Krankenkassen über den GKV-Spitzenverband aufgefordert, die lückenlose Anwendung der Übergangsregelungen im SGB V trotz des verspäteten Inkrafttretens des UPD-Gesetzes zu akzeptieren und von Retaxationen abzusehen. „Dieser ministeriellen Bitte wollen die Krankenkassen laut eigener Aussage nun nachkommen“, heißt es seitens der ABDA.  

Der Landesapothekerverband Niedersachsen hatte sich zuvor beklagt, dass die Apotheken sich wegen der gegenwärtigen Situation in einem „rechtsunsicheren Raum beim Austausch von Medikamenten bei Lieferengpässen“ befänden.