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PTAheute-Pinnwand KW 42/2023: Apothekennotruf und KI in der Medizin

Pinnwand für KW 42/2023
Bilder: Nata Bene, wideeyes, andreysafonov, Jamrooferpix / AdobeStock; Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.

Bundesärztekammer: Apotheken sind keine „Arztpraxen to go“

Die Bundesärztekammer hat sich gegen den Plan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ausgesprochen, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen auch in Apotheken durchführen zu lassen. „Apotheken sind von großer Bedeutung für die qualifizierte Versorgung mit Arzneimitteln. Sie sind aber keine ‚Arztpraxen to go‘“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt. Die Verlagerungen medizinischer Leistungen in die Apotheken seien in seinen Augen jedoch bloß „teure Parallelangebote, die einen Besuch beim Arzt und die ärztliche Präventionsberatung niemals ersetzen können“.  

Ärztinnen und Ärzte hätten „immer einen ganzheitlichen Blick“ auf einen Menschen, meinte Reinhardt. Außerdem könnten die knapp 19.000 Apotheken im Vergleich zu rund 150.000 Haus- und Facharztpraxen schon zahlenmäßig nur einen geringen Beitrag zur Vorsorge leisten.  

Lauterbach plant, dass Vorsorgeuntersuchungen zu Bluthochdruck, Cholesterin und Diabetes künftig auch in Apotheken gemacht werden können und diese dafür honoriert werden. Sind die dort gemessenen Werte dann auffällig, soll der Patient zum Hausarzt gehen. Gerade für jüngere Menschen würde dadurch die Hemmschwelle sinken, sich durchchecken zu lassen, begründete er den Vorstoß. Quelle: dpa / mia 

Grippeimpfung: Bei diesen Kassen nur mit Indikation

Eine Reihe von Krankenkassen hat mit dem DAV Ergänzungsvereinbarungen zur Grippeschutzimpfung in der Apotheke abgeschlossen. Und zwar mit Barmer, DAK, Techniker Krankenkasse, Kaufmännischer Krankenkasse, IKK Südwest sowie seit Mitte Oktober auch der Mobil Krankenkasse sowie der BIG direkt gesund. Dazu kommen noch landesspezifische Verträge von Landesapothekerverbänden mit regionalen Krankenkassen, wie zum Beispiel mit der AOK Bayern, der AOK Bremen und der AOK Rheinland-Pfalz/Saar.

Für Versicherte dieser sechs Kassen gilt: Sie können sich, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind, kostenfrei in der Apotheke impfen lassen. Eine besondere Indikation gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie müssen sie nicht nachweisen.

Bei allen anderen Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, HEK usw.) besteht der Anspruch nur bei entsprechender Indikation. Eine übersichtliche Tabelle hierzu sowie Informationen zu den Sonderkennzeichen finden Sie bei daz.online.

Ärzte, Zahnärzte und Apotheken richten „Notruf“ an Kanzler

Die Verbände von Ärzten, Zahnärzten und Apotheken haben der Bundesregierung eine Gefährdung der Vor-Ort-Versorgung vorgeworfen und fordern dringend bessere Bedingungen. Die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Gabriele Regina Overwiening, sprach von einem „Notruf“ der freien Heilberufe. Diese seien fester Bestandteil lokaler Infrastruktur und Garant für den sozialen Frieden.

Die Liste nicht lieferbarer Arzneimittel werde immer länger, sagte Overwiening. Die Apothekenzahl gehe zurück, die Honorierung sei nicht angepasst worden. Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur erleichterten Zulassung von Filialapotheken drohten ein Zwei-Klassen-System mit „Scheinapotheken“ zu schaffen.

Overwiening sowie die Chefs der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, , Andreas Gassen und Martin Hendges, riefen Kanzler Olaf Scholz (SPD) zum Eingreifen auf. In den Praxen gebe es ein Ausmaß an Frust, das man so noch nicht erlebt habe, sagte Gassen. Viele Praxen könnten gestiegene Kosten nicht auffangen, hinzu kämen bürokratische Anforderungen und eine Digitalisierung, die viel Geld koste und Arbeitsabläufe verlangsame. Hendges warnte vor Beeinträchtigungen bei Therapien von Parodontitis durch Maßnahmen zur Finanzstabilisierung der gesetzlichen Kassen.

Nach Angaben der drei Verbände kümmern sich in den Praxen 731.000 Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie medizinische Fachangestellte um 580 Millionen Behandlungsfälle im Jahr. In den 17.800 Apotheken mit 160.000 Beschäftigten würden täglich mehr als drei Millionen Menschen bedient und beraten. Quelle: dpa / mia 

Neues Packungsdesign für Femalac® Bakterien-Blocker

Neue Packung Femalac
Bild: Femalac

Mit einem neuen Schmetterlingselement auf der Packung sowie geschwungenen Farbelementen soll der Zweifach-aktiv-Ansatz des Femalac® Bakterien-Blockers hervorgehoben werden.

Das Produkt kann zur unterstützenden Behandlung bei einer Blasenentzündung angewendet werden. Die enthaltene D-Mannose soll die bakterielle Anhaftung der auslösenden E.-coli-Bakterien an die Urothelzellen der Blase hemmen und die Laktobazillen L. rhamnosus und L. reuteri sollen das Gleichgewicht der urogenitalen Mikroflora fördern. Quelle: PM Femalac / mia 

Nachfrage nach COVID-19-Impfung bislang zögerlich

Die Nachfrage nach einer COVID-Impfung ist seit dem Start der Impfsaison vor etwa einem Monat noch zögerlich. Grundsätzlich bestehe der Eindruck, dass Patientinnen und Patienten Interesse an einer Auffrischungsimpfung hätten, teilte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Nachfrage sei aber nicht mit den vergangenen Jahren vergleichbar und regional sehr unterschiedlich.

„Viele Patientinnen und Patienten sind auch schlichtweg verunsichert“, sagte die Bundesvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth. Der Beratungsaufwand sei nach wie vor sehr groß. „Es ist immer wieder schwer zu vermitteln, dass die Pandemie zwar vorbei ist, das Impfen aber weitergeht.“

Dem RKI-Impfquotenmonitoring zufolge wurden seit Beginn der diesjährigen Corona-Impfsaison (18.09.) bisher rund 746.000 Impfdosen verabreicht (Stand 17.10.). Die überwiegende Mehrheit davon waren Auffrischungsimpfungen. Quelle: dpa / daz.online 

Zyto-E-Rezept erfolgreich direkt zugewiesen

Die E-Rezept-Roadmap der Gematik sieht neben den verpflichtenden Terminen für die E-Rezept-Nutzung, zum Beispiel 2024 für Rx auf GKV-Kosten oder 2025 für T-Rezepte und BtM, für bestimmte Anwendungsfälle auch eine freiwillige Nutzung vor. Dazu zählen Selbstzahler-Rezepte für GKV-Versicherte, Privatrezepte zulasten der PKV sowie die Direktzuweisung von Zytostatika-Verordnungen. 

Bei diesen ist ja ausnahmsweise zulässig, dass Praxen die Verordnungen direkt an die Apotheke zuweisen, ohne dass der Versicherte sie jemals in den Händen gehabt hätte. Der Ablauf ist im Workflow 169 der Gematik definiert.

Laut einer Mitteilung des Rechenzentrums Dr. Güldener hat nun erstmals ein Rezept für eine Direktzuweisung nach eben diesem Gematik-Workflow den vollständigen Prozess von der Erstellung bis zur Verarbeitung im Abrechnungszentrum erfolgreich durchlaufen. Neben dem Rechenzentrum waren das Uniklinikum Münster und der Softwareanbieter RedMedical an dem Pilotversuch beteiligt. Quelle: daz.online / jb 

Riopan® veranstaltet Quiz für Spendenaktion

Mit einem Quiz zu seinem Sodbrennen-Präparat Riopan® will das Unternehmen Dr. Kade Spenden für die Tafel Deutschland sammeln. Das Besondere daran: Nehmen Apotheker, PTA und PKA erfolgreich am Riopan®-Quiz teil, werden 5 Euro in den virtuellen Spendentopf geworfen. So können Teilnehmer ihr Wissen rund um das Thema Sodbrennen testen und gleichzeitig einen wohltätigen Beitrag leisten. 

Die Aktion für den guten Zweck läuft bis zum 17. Dezember 2023. Unter allen Teilnehmern verlost Dr. Kade drei Feinkostkisten. Unter diesem Link können Sie an dem Quiz teilnehmen. Quelle: PM Dr. Kade / mia 

Lauterbach: KI kann medizinische Behandlung spürbar verbessern

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im deutschen Gesundheitswesen wird nach Einschätzung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu einer spürbaren Verbesserung der medizinischen Behandlung führen. 

Wenn Anfang 2025 dann die E-Patientenakte für alle Versicherten komme, verfüge Deutschland über ein System, das quasi die gesamte Bevölkerung abdecke. Damit sei man, was den Datenpool angehe, sogar besser aufgestellt als die USA, weil dort das Gesundheitswesen so zerklüftet sei.

Als Beispiel für einen potenziell erfolgreichen KI-Einsatz im Gesundheitswesen nannte Lauterbach das Zusammenbringen von Krebspatienten, die eine bestimmte genetische Variante der Krankheit haben, mit passenden wissenschaftlichen Studien. Bislang wisse kein Forscher, der an einer Studie arbeite, wo genau er geeignete Patienten finden könne. Und die Patienten wüssten nicht, welche passenden Studien gerade laufen. Mithilfe von KI könne man ähnlich wie bei einer Dating-App beide Seiten zusammenführen. Quelle: dpa / mia 

Neu: Tussamag® concent Hustensaft von ratiopharm

Packung Tussamag concent
Bild: ratiopharm

Die Produktpalette von ratiopharm wird um eine hochkonzentrierte Variante des Tussamag® Hustensafts ergänzt. Das pflanzliche Arzneimittel enthält 30,2 g Thymiankraut-Fluidextrakt pro 100 ml Sirup, ist zuckerfrei und schmeckt intensiv nach Thymian. Er ist für Erwachsene und Kinder ab 4 Jahren geeignet.

Weiterhin im Programm sind auch der Tussamag® Hustensaft N für Kinder ab 1 Jahr und Erwachsene sowie der Tussamag® Hustensaft N zuckerfrei, ebenfalls geeignet für Kinder ab 1 Jahr und Erwachsene. Quelle: PM ratiopharm / mia 

Salus ist nominiert für den Umweltmanagementpreis 2023

Salus ist neben vier weiteren Unternehmen in der Kategorie „Beste Strategie für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung“ für den Umweltmanagementpreis 2023 nominiert. Dieser wird von dem deutschen und österreichischen Bundesumweltministerium vergeben. 

Welche Maßnahmen Salus im Hinblick auf Nachhaltigkeit bereits umsetzt, können Sie in unserer neuen Serie „Wie nachhaltig ist...“ nachlesen. Quelle: PM Salus / mia 

10-Millionen-Strafe für Pharmakonzern Boehringer

Der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim muss wegen illegaler Preisabsprachen eine Strafe von etwas mehr als zehn Millionen Euro zahlen. Eine Untersuchung habe ergeben, dass sechs Unternehmen – darunter Boehringer – vereinbart hätten, Mindestverkaufspreise für ein wichtiges Ausgangsmaterial krampflösender Medikamente wie Buscopan festzulegen und Quoten zuzuteilen, teilte die EU-Kommission mit. „Darüber hinaus tauschten die Unternehmen sensible Geschäftsinformationen aus.“ Insgesamt sei zwischen dem 1. November 2005 und dem 17. September 2019 gegen Wettbewerbsrecht verstoßen worden.

Im Zusammenhang mit den Vorwürfen wird auch gegen eine siebte Firma ermittelt, die sich nicht auf einen Vergleich eingelassen habe. Die Ermittlungen gegen Alchem würden fortgesetzt, so die Kommission. Quelle: dpa / mia