In der Apotheke werden PTA mit den unterschiedlichsten Themen konfrontiert. Lesen Sie hier die tagesaktuellen News aus den Bereichen Pharmazie, Forschung, Ernährung, Gesundheit und vielem mehr. Bleiben Sie informiert, um Ihre Kunden stets kompetent zu beraten.
Vertretungsbefugnis für PTA – Gesundheitsministerin stellt Reformpläne vor

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf die Eckpunkte ihrer geplanten Apothekenreform vorgestellt. Sie kündigte an, diese rasch in ein Gesetz zu gießen – und stellte dabei ein ganzes Bündel an Maßnahmen in Aussicht.
Gleichzeitig machte sie aber auch klar: Nicht alles könne sofort kommen – die angespannte Haushaltslage setze Grenzen. So wird etwa die Anhebung des sogenannten Fixums auf 9,50 Euro erst dann erneut geprüft, wenn sich die Einnahmesituation verbessert hat.
Zur Erinnerung: Was ist das „Fixum“?
Das Apothekenfixum ist eine gesetzlich festgelegte feste Vergütung, die Apotheken pro abgegebener verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung von den Krankenkassen erhalten. Es handelt sich also um den Grundbetrag, den die Apotheke unabhängig vom Preis des Medikaments bekommt. Aktuell beträgt dieses Fixhonorar 8,35 Euro pro Packung. Dazu kommt ein prozentualer Zuschlag von 3 % auf den Apothekeneinkaufspreis.
Mit dem Fixum sollen die Dienstleistungen der Apotheke vergütet werden – also Beratung, Prüfung der Verordnung, Abgabe, Dokumentation etc. Das Fixum ist seit Jahren ein Streitpunkt, weil Apotheken steigende Kosten (Personal, Energie, Miete) haben, das Honorar aber seit 2013 nur einmal geringfügig angepasst wurde.
Warken: pDL-Topf für Honorarfinanzierung vorgesehen
Bei anderen Punkten kündigte sie jedoch konkrete Schritte an: Apotheken sollen künftig flexiblere Öffnungszeiten bekommen, beim Umgang mit Lieferengpässen soll es Vereinfachungen geben, Filialverbünde sollen zentrale Rezepturen nutzen dürfen.
Auch Skonti sollen möglich sein, Teilnotdienste vergütet werden und insgesamt soll es ein Plus bei den Honoraren geben – besonders im ländlichen Raum. Kritik gibt es allerdings daran, dass die Finanzierung aus dem Topf für pharmazeutische Dienstleistungen kommen soll, der eigentlich für deren Ausbau vorgesehen war.
Adexa-Vorstand Andreas May betonte in diesem Zusammenhang: „Die Forderung nach einer dynamisierten Personalzulage von mindestens 80 Cent im Fixum wird also auch ‚auf Wiedervorlage‘ kommen – in diesem Punkt bleibe ich gegenüber dem Ministerium, der Regierung und der Gesundheitspolitik insgesamt hartnäckig!“
Nach Weiterbildung: PTA dürfen Apothekenleitung vertreten
Auch die Rolle der PTA soll sich verändern. Künftig sollen diese nach einer mindestens zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung die Apothekenleitung in Ausnahmefällen begrenzt vertreten dürfen. Damit rückt die Weiterqualifikation der PTA noch stärker in den Fokus – und eröffnet neue Perspektiven für den Berufsstand und ebnet den Weg für einen neuen pharmazeutischen (Bachelor-)Beruf.
Anders als in den Plänen ihres Vorgängers Lauterbach sollen PTA die Apothekenleitung nur dann vertreten dürfen, wenn sie diese Weiterqualifikation absolviert haben. Eine „normale“ PTA darf und soll die Leitung auch künftig nicht übernehmen.
Apotheker sehen PTA-Vertretung kritisch
Wie schon bei Lauterbach gibt es Gegenwind aus der Apothekerschaft. ABDA-Präsident Thomas Preis machte zwar deutlich, dass PTA für den Betrieb einer Apotheke unverzichtbar seien – aber sie seien eben keine Apotheker.
Er erinnerte außerdem daran, dass PTA laut Befragungen gar kein Interesse daran hätten, Apotheken zu führen, und auch nicht die Ausbildung dafür besäßen. Arzneimittel seien hochsensible Produkte, deren Abgabe stets unter Verantwortung eines studierten Apothekers stehen müsse.
Das Bundesgesundheitsministerium verteidigte hingegen die Reformidee: Anders als frühere Vorschläge solle die Vertretung durch PTA nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich sein – und ausschließlich nach der vorgesehenen mindestens zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung.
Es gehe nicht darum, PTA dauerhaft die Apothekenleitung zu übertragen, sondern etwa kurzfristige Engpässe in kleinen Betrieben abzufangen, wenn die einzige Apothekerin oder der einzige Apotheker verhindert ist – etwa für wenige Stunden oder Tage. Ziel sei es, die Attraktivität des Apothekenstandorts zu sichern, nicht die Apotheke zu schwächen.
Adexa und BVpta wollen Gesetzgebungsprozess unterstützen
Wie genau die neue Weiterbildung für PTA umgesetzt werden soll und welche Inhalte eine solche Weiterbildung umfassen soll, ließ Warken noch offen. Hier will sich Adexa in den Gesetzgebungsprozess einbringen, um die Interessen der Berufsgruppe PTA zu vertreten.
Adexa-Bundesvorstand Andreas May sagte: „Wir werden das im Dialog mit den anderen Berufsgruppen in der Apotheke und deren Gremien innerhalb der Gewerkschaft konstruktiv begleiten und mitgestalten.“
Auch der BVpta zeigt sich aufgeschlossen gegenüber den neuen Reformplänen. In einer Pressemitteilung betont der Vorstand: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Frau Warken (...) PTA (...) als ‚wichtige Berufsgruppe in der Apotheke‘ anerkennt.“ Weiterqualifizierung sei seit Jahren eine Forderung des Berufsverbandes und eine Chance, den PTA-Beruf aufzuwerten und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Quellen: https://www.adexa-online.de/aktuelles/detailansicht/news/gesundheitsministerin-nina-warken-cdu-auf-dem-deutschen-apothekertag-2025-offen-fuer-den-dialog
https://www.bvpta.de/aktuelle-meldungen/wir-freuen-uns-sehr-dass-frau-warken-persoenlich-auf-dem-dat-vor-ort-war-und-sogar-den-pta-beruf-mit-im-gepaeck-hatte/