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In der Apotheke werden PTA mit den unterschiedlichsten Themen konfrontiert. Lesen Sie hier die tagesaktuellen News aus den Bereichen Pharmazie, Forschung, Ernährung, Gesundheit und vielem mehr. Bleiben Sie informiert, um Ihre Kunden stets kompetent zu beraten.

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PTAheute-Pinnwand KW 39/2026: Grippeimpfung, AMK-Melde­bögen & Gehaltsstudie

Pinnwand-Titelbild KW 39, Bildercollage
Bilder: Pormezz / AdobeStock, Brothers91 / iStock, Dara-Sro / AdobeStock; Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche:

Erstmals Grippe- und Corona-Impfung auf der Wiesn

Erstmals bietet die Stadt München auf dem Oktoberfest Impfungen gegen Influenza und COVID-19 an. In der Wiesn-Sanitätswache können sich Besucher, Beschäftigte und weitere Impfwillige ohne Termin impfen lassen. Impfpass und Krankenkassenkarte sollten mitgebracht werden.

Die Aktion ist Teil der Initiative „München impft“ von Stadt München, LMU Klinikum und TUM Klinikum. Ziel ist es, die Impfquoten entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu erhöhen und schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden. Der vollständige Impfschutz entwickelt sich innerhalb von etwa ein bis zwei Wochen.

Das Angebot gilt montags bis freitags von 10:00 bis 14:00 Uhr sowie am Wochenende von 9:00 bis 14:00 Uhr. Experten weisen zudem auf die Bedeutung der RSV-Impfung für besonders gefährdete Gruppen hin. Quelle: dpa / vs 

AMK aktualisiert Berichtsbögen für UAW und Qualitätsmängel

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat ihre Berichtsbögen für Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) und Qualitätsmängel technisch und inhaltlich überarbeitet. Für Meldungen empfiehlt die AMK bevorzugt die neuen Webformulare. Dort können auch Fotos, Arztbriefe und weitere relevante Unterlagen direkt hochgeladen werden.

Für eine aussagekräftige UAW-Meldung sind möglichst genaue Angaben zu Patient, Symptomen und Verlauf sowie zum verdächtigen Arzneimittel wichtig. Dazu zählen unter anderem Initialen, Geburtsdatum und Geschlecht, Zeitpunkt und Dauer der Beschwerden sowie Arzneimittelname, PZN, Charge, Dosierung, Anwendungszeitraum und Indikation. Auch Begleitmedikation, relevante Vorerkrankungen, ergriffene Maßnahmen und deren Erfolg sollten dokumentiert werden.

Bei Qualitätsmängeln sind insbesondere Arzneimittelname, PZN und Chargenbezeichnung erforderlich. Die Beanstandung sollte möglichst detailliert beschrieben und gegebenenfalls durch Untersuchungsergebnisse und Fotos ergänzt werden.

Führt ein Qualitätsmangel zu einer unerwünschten Arzneimittelwirkung, sollte der UAW-Berichtsbogen verwendet werden. Bei einem begründeten Verdacht auf einen durch den pharmazeutischen Unternehmer verursachten Qualitätsmangel besteht zudem weiterhin die Pflicht, die zuständige Behörde gemäß § 21 Abs. 3 ApBetrO unverzüglich zu informieren. Für Rückfragen benötigt die AMK vollständige Kontaktdaten der meldenden Apotheke. Quelle: Gelbe Liste / vs 

Chargenrückruf: Yimmugo 100 ml Infusionslösung

Die Biotest Pharma GmbH ruft die Charge C795316P01 von Yimmugo 100 mg/ml Infusionslösung, 100 ml zurück. Grund ist eine erhöhte Zahl gemeldeter schwerer Überempfindlichkeitsreaktionen, überwiegend mit beginnender Anaphylaxie. Nach Angaben der AMK liegen bislang sieben Meldungen zu allergischen beziehungsweise anaphylaktischen Reaktionen nach der Infusion dieser Charge vor.

Yimmugo enthält normales Immunglobulin vom Menschen und wird unter anderem zur Substitution bei Antikörpermangel sowie zur Immunmodulation eingesetzt. Überempfindlichkeits- und infusionsbedingte Reaktionen sind bei Immunglobulinpräparaten grundsätzlich bekannt.

Die Firma teilt der AMK mit, dass alle belieferten Apotheken bereits über den Rückruf informiert wurden. Quelle: AMK / vs 

THC-Vape-Kartuschen: Zulassungspflicht als Fertigarzneimittel

Der Vertrieb vorgefertigter THC-Kartuschen für Verdampfer über das Internet ist nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf unzulässig. Auf Antrag der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) erließ das Gericht am 4. September eine einstweilige Verfügung. Demnach sind die Kartuschen als zulassungspflichtige Fertigarzneimittel einzustufen. 

Da die betroffenen Online-Anbieter keine entsprechende arzneimittelrechtliche Zulassung vorweisen konnten, wurde ihnen das Angebot untersagt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Für Apotheken ist der Beschluss besonders relevant: Der Verkauf nicht zugelassener Fertigarzneimittel stellt laut AKNR einen erheblichen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorgaben dar. Die Kammer beobachtet zudem eine zunehmende Verlagerung von Online-Cannabisangeboten auf alternative Darreichungsformen wie hochkonzentrierte THC-Vape-Kartuschen.

Der Fall könnte damit auch für die weitere Regulierung von Medizinalcannabis Bedeutung haben – insbesondere vor dem Hintergrund geplanter Änderungen beim Versand von Cannabisblüten. Quelle: daz.online / mz 

Gehaltsstudie 2026: Umfrage unter Apothekenpersonal

Der Deutsche Apotheker Service führt derzeit eine anonyme Gehaltsstudie für den Apothekenbereich durch. Untersucht werden die Gehaltsstrukturen von Apothekern, PTA und PKA sowie mögliche Einflussfaktoren wie Berufserfahrung, Weiterbildungen, Standort und Größe der Apotheke.

Die Teilnahme an der Online-Umfrage dauert nach Angaben des Veranstalters etwa fünf bis sieben Minuten und ist noch bis 31. Oktober 2026 möglich. Die Ergebnisse sollen einen Überblick über die aktuelle Gehaltssituation in deutschen Apotheken geben.

Interessierte Beschäftigte aus Apotheken können sich anonym an der Erhebung beteiligen. Hier geht es direkt zur Umfrage: https://deutscher-apotheker-service.typeform.com/gehaltsstudie26 Quelle: Pressemitteilung Deutscher Apotheker Service / vs 

Wörwag Pharma erweitert B12-Ankermann®-Portfolio

Verpackung von B12 Ankermann Komplex auf dem HV-Tisch
Neues apothekenexklusives Nahrungsergänzungsmittel: B12 Ankermann® Komplex | Bild: Wörwag Pharma, Schelbert / PTAheute

Wörwag Pharma bringt mit B12 Ankermann® Komplex ein neues apothekenexklusives Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt. Es enthält alle acht B-Vitamine in einer Tablette, darunter 500 µg Vitamin B12. Als Folat ist 5-MTHF (Calcium-L-Methylfolat) enthalten.

Das Produkt ist vegan sowie frei von Gluten, Zucker und Laktose und wird in Packungsgrößen mit 60 und 100 Tabletten angeboten. Nach Herstellerangaben tragen mehrere B-Vitamine unter anderem zu einem normalen Energiestoffwechsel und zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.

Mit der Neueinführung erweitert Wörwag Pharma das bestehende B12-Ankermann®-Sortiment um ein Kombinationspräparat mit allen B-Vitaminen. Der Hersteller plant zur Markteinführung zudem eine TV-Kampagne. Quelle: Pressemitteilung Wörwag Pharma / vs 

Susvimo®: EU-Zulassung für Augenimplantat

Die Europäische Kommission hat Susvimo® (Ranibizumab) zur Behandlung der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration (nAMD) zugelassen. Neu ist vor allem die Applikationsform: Der VEGF-A-Hemmer wird nicht wie bisher direkt in den Glaskörper injiziert, sondern über das wiederbefüllbare Implantat Contivue® kontinuierlich ins Auge abgegeben.

Das etwa reiskorngroße Implantat wird unter dem Oberlid in der Lederhaut verankert und kann laut Hersteller alle sechs Monate ärztlich nachgefüllt werden. Dadurch sollen die bislang erforderlichen regelmäßigen intravitrealen Injektionen reduziert beziehungsweise ersetzt werden.

Susvimo® enthält mit Ranibizumab einen bereits bekannten Wirkstoff, stellt durch das Implantat jedoch eine neue Applikationsform dar. Der genaue Zeitpunkt der Markteinführung in Deutschland steht noch nicht fest, der Hersteller rechnet jedoch mit einer baldigen Verfügbarkeit. Quelle: daz.online / gg 

Hämorrhoiden: Online-Angebot und Gewinnspiel für Apothekenteams

Vom 1. bis 31. Oktober 2026 bietet die aKADEmie von DR. KADE ein Online-Gewinnspiel mit fachlichen Inhalten zu Hämorrhoidalbeschwerden an. Im Mittelpunkt stehen typische Beratungsfragen aus der Apotheke, unter anderem zu Bewegung, Sitzverhalten, Toilettengewohnheiten und Stuhlregulierung.

Die Wissensbeiträge behandeln außerdem die unterschiedlichen Schweregrade eines Hämorrhoidalleidens und geben einen Überblick über Möglichkeiten der Selbstmedikation bei Beschwerden wie Schmerzen, Juckreiz, Brennen und Nässen. Dabei werden unter anderem die Präparate Posterisan® akut und protect, FAKTU® lind sowie der Postericare® Hämorrhoidenstick vorgestellt.

Das Angebot richtet sich an Apothekenmitarbeitende und ist über die Online-Plattform der aKADEmie verfügbar. Ergänzend können die Teilnehmenden an einem Gewinnspiel teilnehmen.  

DAV investiert in KI-Start-up für Tiervergiftungen

Der Deutsche Apotheker Verlag (DAV) beteiligt sich als Investor am Berliner Start-up Tox-help, das eine spezialisierte Vergiftungsberatung für Tiere in der DACH-Region entwickelt hat. Im Mittelpunkt steht ein KI-gestütztes Assistenzsystem, das bei Vergiftungsverdachtsfällen eine schnelle Risikoeinschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen liefern soll.

Die Kooperation verbindet die veterinärpharmazeutischen Datenbestände und Fachpublikationen des DAV, darunter die „Lila Liste“ für Tierarzneimittel, mit der KI-Technologie von Tox-help. Berücksichtigt werden unter anderem Vergiftungen durch Pflanzen, Haushaltschemikalien und Arzneimittel.

Das Angebot richtet sich mit Tox-help Vet Professional an tiermedizinisches Fachpersonal und bietet unter anderem toxikologische Fachinformationen, Therapieempfehlungen und Rechentools. Tox-help Vet Home soll Tierhalter im Vergiftungsfall mit einer Ersteinschätzung und Informationen zu Sofortmaßnahmen unterstützen. Quelle: daz.online 

Neues ABDA-Apothekenverzeichnis sorgt für Kritik

Die ABDA hat mit „die-apotheken.de“ ein neues Portal gestartet, das die Leistungen der Vor-Ort-Apotheken digital sichtbar machen und einen Apothekenfinder anbieten soll. Aktuell werden dort allerdings nur Apotheken angezeigt, die mindestens das Basispaket von Gedisa nutzen. Bei diesen Apotheken ist die Darstellung abhängig vom gebuchten Paket unterschiedlich umfangreich.

Das sorgt bei einzelnen ABDA-Mitgliedsorganisationen für Kritik. Die Landesapothekerkammer Thüringen bemängelt insbesondere, dass ein zentrales Portal der deutschen Apothekerschaft nicht alle Apotheken abbildet. Zudem wird auf bereits bestehende Strukturen wie aponet.de verwiesen, über die vollständige Apothekendaten einschließlich Notdienstinformationen verfügbar sind.

Kritisiert werden außerdem mögliche Doppelstrukturen und zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Die Thüringer Kammer fordert, dass auf einem gemeinsamen Portal künftig die gesamte Apothekenlandschaft vertreten ist.

Nach Informationen der Deutschen Apotheker Zeitung arbeitet die ABDA offenbar bereits an einer Lösung, auch Apotheken ohne Gedisa-Vertrag einzubinden. Eine offizielle Stellungnahme der ABDA lag zunächst nicht vor. Quelle: daz.online / jb 

Apotheker wegen mutmaßlich illegaler Arzneimittelverkäufe vor Gericht

Vor dem Landgericht Mönchengladbach muss sich derzeit ein 45-jähriger Apotheker wegen des Verdachts umfangreicher Verstöße gegen das Arzneimittel- und Medizinal-Cannabisgesetz verantworten. Laut Staatsanwaltschaft soll er zwischen November 2023 und Dezember 2024 mehr als 31.000 Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel rechtswidrig abgegeben haben. Darunter sollen Betäubungs-, Beruhigungs-, Schmerz- und Schlafmittel gewesen sein.

Bei einer Durchsuchung im Dezember 2024 stellten Ermittler zudem rund 26 Kilogramm Cannabis sicher. Nach Angaben der Anklage war davon nur ein kleiner Teil im Warenwirtschaftssystem der Apotheke erfasst. Auslöser der Ermittlungen war ein anonymer Hinweis. In der Apotheke wurden unter anderem rund 14.000 Packungen eines starken Beruhigungsmittels gefunden, während im Warenwirtschaftssystem für 2024 lediglich 45 Packungen dokumentiert gewesen sein sollen.

Der angeklagte Apotheker bestreitet sämtliche Vorwürfe. Sein Verteidiger beantragte wegen aus seiner Sicht fehlerhafter Ermittlungen eine Aussetzung des Verfahrens. Die Apotheke ist inzwischen geschlossen und der Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß. Quelle: dpa / vs 

Magnesium-Diasporal bringt neue pure-Kapsellinie

Verpackungsdosen der Magnesium-Diasporal Pure-Linie stehen auf dem HV
Neue Produkte der Magnesium-Diasporal®-Linie | Bild: Protina, Schelbert / PTAheute

Protina hat eine neue Magnesium-Diasporal®-Linie in Kapselform auf den Markt gebracht. Die vier Produkte enthalten unterschiedliche organische Magnesiumverbindungen und unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung und Dosierung.

Zum Sortiment gehören 

  • Magnesiumcitrat mit 125 mg Magnesium pro Kapsel (PZN 20581097), 
  • Magnesiumbisglycinat mit 120 mg (PZN 20770378), 
  • Magnesium-L-Threonat mit 48 mg (PZN 20841227) sowie 
  • ein Magnesium-Komplex aus Citrat, Bisglycinat, Lactat, Taurat und Malat mit 100 mg Magnesium pro Kapsel (PZN 20581080).

Nach Herstellerangaben kommen die Produkte ohne Farbstoffe, Aromen und Konservierungsstoffe aus. Die Kapseln sind jeweils in Packungen mit 90 Stück erhältlich. Quelle: Pressemitteilung Protina / vs 

Gericht verhandelt über dm-Versandapotheke

Seit dem 23. September 2026 beschäftigt sich das Landgericht Karlsruhe mit der Online-Apotheke dm-med der Drogeriemarktkette dm. Die Wettbewerbszentrale will den Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel durch dm-med grundsätzlich untersagen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob dm-med ein eigenständiges Angebot ist oder ausreichend vom übrigen dm-Angebot getrennt wird.

Dm hatte Ende 2025 mit dem Online-Verkauf von apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln begonnen. Betreiber ist eine in Tschechien ansässige Tochtergesellschaft. Der Shop ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet. Seit Anfang September können Kunden zudem Drogerieartikel von dm und Apothekenprodukte von dm-med in einem gemeinsamen Bestellvorgang kaufen.

Die Wettbewerbszentrale beruft sich in dem Verfahren unter anderem auf Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und der Apothekenbetriebsordnung und fordert, dm-med den Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel an Endverbraucher zu untersagen. Dm sieht sein Geschäftsmodell als rechtskonform an und strebt nach eigenen Angaben Rechtssicherheit an. Ein Urteil des Landgerichts war zunächst noch offen. Ein Verfahren durch weitere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ist möglich. Quelle: dpa / vs 

Impfquoten bei Kindern in der EU rückläufig

Die Impfquoten bei Kindern sind in zahlreichen EU-Ländern zuletzt stagniert oder zurückgegangen. Das zeigt eine im Fachjournal The Lancet Regional Health – Europe veröffentlichte Studie, die Impfdaten aus den 27 EU-Staaten für den Zeitraum 1980 bis 2024 analysierte. Der Rückgang setzte in vielen Ländern zwischen 2019 und 2022 ein.

Auch Deutschland ist betroffen: Bei fünf von sieben untersuchten Kinderimpfungen wurden rückläufige Trends festgestellt. Leicht gestiegen sind dagegen die Impfquoten bei Hepatitis B und bei der ersten Masernimpfung. 

Die Studie untersucht nicht die Ursachen des Rückgangs. Als mögliche Einflussfaktoren werden unter anderem Fehlinformationen und Veränderungen des Impfvertrauens genannt. Die Forschenden warnen vor einem erhöhten Risiko für das Wiederauftreten vermeidbarer Infektionskrankheiten. Quelle: Tagesschau.de / vs