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Verbraucherzentralen warnen vor Tiefkühlbeeren

tiefgefrorene Beeren in einer blau gemusterten Schale
Tiefgefrorene Beeren vor dem Verzehr erhitzen. | Bild: Angela Staenicke / AdobeStock

Wie die Verbraucherzentralen in einer aktuellen Veröffentlichung erklären, gab es schon seit Mai 2026 immer wieder Rückrufe verschiedener Tiefkühlbeeren, darunter auch Bio-Beerenmischungen.  

Zunächst betrafen die Rückrufe Produkte, die mit Hepatitis-A-Viren kontaminiert waren. In letzter Zeit kommen vermehrt Rückrufe wegen Noroviren hinzu.  

Welche Produkte sind betroffen, und wie reagiert der Lebensmittelhandel auf die Situation?

Hepatitis A und Norovirus: Folgende Tiefkühlware ist betroffen

Die folgenden Tiefkühlbeerenmischungen werden wegen einer möglichen Noroviren-Belastung zurückgerufen:

  • K Classic Erntefrische Erdbeeren tiefgefroren von Kaufland: 300-Gramm-Packung mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 10.02.2028, 01.04.2028 und 22.04.2028  
  • Bio Beerenmischung tiefgefroren von Aldi: 300-Gramm-Packung mit den Chargennummern L220326B3, L230326N3, L230326P3, L230326B3 und L240326N3 und den Mindesthaltbarkeitsdaten 21.03.2028, 22.03.2028 und 23.03.2028
  • Freshona Bio Beerenmischung von Lidl: 300-Gramm-Packung mit zahlreichen Chargennummern und den Mindesthaltbarkeitsdaten 22.02.2028, 23.02.2028, 02.03.2028, 14.04.2028, 17.04.2028 und 18.04.2028
  • BioBio Beerenmischung von Netto Marken-Discount: 300-Gramm-Packung mit der Chargennummer L270326B3 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 26.03.2026

Die folgenden Produkte werden wegen einer potenziellen Kontamination mit Hepatitis-A-Viren zurückgerufen:

  • Ja! Beerenmischung, tiefgefroren der Rewe Group (zum Beispiel Rewe, Nahkauf und Hit): 750-Gramm-Beutel mit der Chargennummer L26085 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.03.2028
  • Beeren-Mix, tiefgekühlt von Globus: 300-Gramm-Packung mit der Chargennummer 355/25 29.09.2027 E25-1409/10000-001 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 29.09.2027

Aus den Märkten wurden die genannten Produkte bereits entfernt. Wer dennoch eine der betroffenen Beerenmischung zu Hause hat, kann diese in allen Filialen der genannten Lebensmittelhändler auch ohne Kassenbeleg zurückgeben.  

Viren in Tiefkühlbeeren: Welche Symptome können auftreten?

Der unsachgemäße Umgang mit tiefgefrorenen Beerenmischungen verursacht laut Verbraucherzentralen hin und wieder größere Ausbrüche von Magen-Darm-Erkrankungen durch Noro- und Hepatitis-A-Viren in Schulen oder Altenheimen.  

„Unsachgemäß“ bedeutet, dass die Beeren vor dem Verzehr nicht aufgekocht, sondern roh als Zutat für Smoothies, Milchshakes oder Eis genutzt würden. Davor warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seit Jahren.  

In diesem Zusammenhang bemängeln die Verbraucherzentralen, dass viele Hersteller keine klaren Erhitzungshinweise auf die Verpackungen drucken. Gleichzeitig zeigten viele Anbieter auf ihren Internetseiten Rezepte, in denen die Beeren roh verwendet würden.

Diese Praxis würde besonders ältere Menschen, Schwangere, Kinder und Menschen mit geschwächtem Immunsystem gefährden.  

Tiefkühlbeeren: Nur wenige Hersteller planen Anpassungen

Die Verbraucherzentrale Bayern hat verschiedene Unternehmen des Lebensmittelhandels befragt, wie sie mit dem Risiko von Krankheitserregern und ihren Rezeptempfehlungen umgehen und ob sie Verbesserungen planen.

Nur Alnatura und Norma wollten ihre Kommunikation überprüfen beziehungsweise haben bereits Anpassungen vorgenommen. So will Alnatura den Hinweis zur Erhitzung bewusst auf seinen Verpackungen platzieren.

Andere Unternehmen, darunter die an den Rückrufen beteiligten Händler sowie Edeka, reagierten laut Verbraucherzentrale Bayern eher ausweichend und gingen kaum auf die Kritik ein, dass klare Erhitzungshinweise fehlten und/oder Rezepte ohne Erhitzen veröffentlicht würden.  

Besonders kritisch sehen die Verbraucherzentralen den Hersteller Jütro, der die zurückgerufenen Tiefkühlbeeren von Aldi, Lidl und Netto produziert: Das Unternehmen habe nicht auf die Anfrage reagiert und verkaufe weiterhin das Produkt „Früchtemix für Smoothies (Fruit Mix)“, dessen Name nahelegt, man könne die Beeren ohne Erhitzen verwenden. Quelle: Verbraucherzentrale.de