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Alkoholfreier Wein missver­ständlich gekennzeichnet

Frau hält zwei Flaschen alkoholfreien Wein in die Kamera
Vielen als alkoholfrei deklarierten Weinen fehlt ein Hinweis über den Restalkoholgehalt. | Bild: IMAGO / Rolf Kremming

Immer mehr Menschen möchten gesundheitsorientiert leben und weniger Alkohol konsumieren. Dem trägt die Weinbranche Rechnung, indem sie auch alkoholfreie Weine anbietet.  

Obwohl sich die Weine „entalkoholisiert“ und „alkoholfrei“ nennen und vielfach sogar mit „0“ oder „0 % vol.“ auf dem Etikett werben, ist in minimaler Menge Alkohol enthalten, denn die Herstellung von komplett alkoholfreien Weinen ist laut Deutschem Weinbauverband nicht möglich.  

Wie hoch der noch vorhandene Alkoholgehalt ist, offenbart sich oft erst auf der Flaschenrückseite.

In einem Marktcheck hat das von der Verbraucherzentrale initiierte Projekt Lebensmittelklarheit alkoholfreie Weine unter die Lupe genommen und ist auf ein großes Durcheinander an verschiedenen Kennzeichnungsformen gestoßen, das die Verbraucher oft im Zweifel lässt.  

Wie muss alkoholfreier Wein gekennzeichnet werden?

Als alkoholfrei definiert das EU-Weinrecht Weine, die durch das Entfernen von Alkohol einen Alkoholgehalt bis maximal 0,5 Volumenprozent aufweisen. Solche Weine werden rechtsverbindlich mit dem Begriff „entalkoholisierter Wein“ gekennzeichnet.

Den verbleibenden Alkoholgehalt anzugeben, ist Pflicht, aber nur in 0,5er-Schritten. Auf entalkoholisiertem Wein steht also entweder:  

• „0 % vol.“ oder  

• „0,5 % vol.“

Wenn Hersteller ihren entalkoholisierten Wein zusätzlich als „alkoholfrei“ bewerben wollen, ist das grundsätzlich erlaubt. Liegt der Alkoholgehalt allerdings bei mindestens 0,05 Volumenprozent, muss zusätzlich die Angabe „< 0,5 % vol.““ ergänzt werden.  

Im Umkehrschluss bedeutet das: Ein ausdrücklich „alkoholfreier“ Wein ohne diesen Hinweis liegt unterhalb von 0,05 Volumenprozent Alkohol.

Kennzeichnung entalkoholisierter Weine im Test

Das Projekt Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentrale untersuchte im April 2026 den Markt an entalkoholisierten Weinen. Neben formal widersprüchlichen Angaben sollte geprüft werden, wie auf der Flasche mit der Information zur relativen Alkoholfreiheit des Weins umgegangen wird.

Mitarbeiter von Lebensmittelklarheit suchten dazu die jeweils größte Berliner Filiale der folgenden beliebten und umsatzstarken Handelsunternehmen aus verschiedenen Sparten auf:  

  • Aldi (Discounter)  
  • Kaufland (Verbrauchermarkt)  
  • Edeka (Supermarkt)  
  • Jaques‘ Weindepot (Fachhandel)  
  • Getränke Hoffmann (Getränkehandel)

Für die Untersuchung wurden in jedem Markt alle Weine erfasst, die die rechtsverbindliche Bezeichnung „entalkoholisierter Wein“ trugen. Das waren insgesamt 42 Produkte, wobei Aldi-Nord im Erfassungszeitraum keine alkoholfreien Weine (sondern nur verwandte Weinerzeugnisse wie Schaumwein) anbot.  

Entalkoholisierte Weine oft unzureichend gekennzeichnet

Nur auf 14 von 42 Weinflaschen stand als einzige zahlenmäßige Information zum verbleibenden Alkoholgehalt, dass der Wein „< 0,5 % vol.“ enthält. Sie kennzeichnen aus Sicht des Projekts Lebensmittelklarheit transparent und eindeutig den Bereich des Alkoholgehalts.

Bei sechs von 42 Weinen wurde „0 % vol.“ und „< 0,5 % vol.“ gleichzeitig auf der Flasche ausgezeichnet. Diese Kennzeichnung entspricht der aktuellen rechtskonformen Kennzeichnung. Die doppelte Kennzeichnung erfolgte jedoch nur in zwei Fällen auf der Sichtseite der Flasche. Die anderen vier Weine schränkten die 0-Prozent-Angabe erst auf der Rückseite ein, was das Projekt Lebensmittelklarheit kritisch sieht.  

Fünf von 42 Weinen trugen keine zahlenmäßige Angabe zum Alkohol auf dem Flaschenetikett, obwohl dies Pflicht ist.  

Insgesamt bewertet das Projekt Lebensmittelklarheit die Kennzeichnung zum noch vorhandenen Alkoholgehalt somit als uneinheitlich und zum Teil widersprüchlich oder unvollständig.

Verbraucherzentrale fordert strengere Kennzeichnung entalkoholisierter Weine

Das Projekt Lebensmittelklarheit fordert die Europäische Kommission und die deutsche Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die rechtsverbindliche Bezeichnung „entalkoholisierter Wein“ zusammen mit dem Alkoholgehalt (< 0,05 oder < 0,5 % vol.) auf der Schauseite der Weinflasche angegeben wird.  

Zum Teil werden Begriffe auf den Etiketten entalkoholisierter Weine mehrfach genannt oder umschrieben, zum Beispiel „alkoholfreier Wein“, eine grafische 0, ein „Zero“ im Namen oder Phrasen wie „ohne Kater“ oder „Genuss ohne Reue“.  

Damit in dieser Fülle von Begriffen die entscheidenden Informationen nicht untergehen, fordert Lebensmittelklarheit, dass die Anbieter sich freiwillig verpflichten, Pflichtangaben deutlich sichtbar, immer auf dieselbe Weise (per Wort, numerisch) und an denselben Stellen auf dem Etikett zu platzieren.

„Steht die Null prominent auf der Flaschenvorderseite, kann der Eindruck entstehen, der Wein sei vollständig alkoholfrei. Die relativierende Angabe ‚bis zu 0,5 Volumenprozent‘ auf der Rückseite mag zwar rechtskonform sein, dass man diese Information erst auf der Rückseite erhält, ist aber aus unserer Sicht nicht verbraucherfreundlich. Die Kennzeichnung darf keinem Versteckspiel gleichen", sagt Stephanie Wetzel, Projektkoordinatorin Lebensmittelklarheit beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Wie stark wirkt entalkoholisierter Wein?

In einer 0,75-l-Flasche entalkoholisiertem Wein mit 0,5 % vol. Alkohol sind laut Verbraucherzentrale etwa drei Gramm Alkohol enthalten. Nimmt eine 60 Kilogramm schwere Frau drei Gramm Alkohol zu sich, wird sie voraussichtlich einen Promillewert im Blut von 0,083 Promille erreichen.

Das heißt, die drei Gramm Alkohol aus einer ganzen Flasche entalkoholisierten Weins führen bei Erwachsenen erwartbar nicht zu einem Promillewert, der geistige und körperliche Beeinträchtigungen hervorruft.

Solche Beeinträchtigungen sind bei Personen ohne besondere Empfindlichkeit gegenüber Alkohol ab 0,2 Promille Alkohol im Blut zu erwarten: Die Reaktionen sind verlangsamt, die Aufmerksamkeit ist verringert. Die Koordination von Bewegungen erfolgt schlechter.

Für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Schwangere, Kinder, Jugendliche und trockene Alkoholiker gibt es jedoch keine Alkoholmenge, bei der gesundheitliche Schäden oder ein Rückfall ausgeschlossen sind.

Auch für Menschen, die bestimmte Arzneimittel einnehmen, stellt die Kombination mit Alkohol eine besondere Gefahr dar. Dazu gehören

  • Antidiabetika, 
  • Neuroleptika und 
  • Hypnotika.

Patienten, die Arzneimittel aus diesen Klassen einnehmen, sollten vorsichtshalber auch auf geringe Dosen von Alkohol verzichten. Auch für sie würde eine deutlichere Kennzeichnung entalkoholisierter Weine mehr Sicherheit bringen. Quellen:
https://www.lebensmittelklarheit.de/sites/default/files/2026-09/26-09-14_Bericht_Marktcheck_Alkoholfreier_Wein.pdf
https://www.oekotest.de/essen-trinken/alkoholfreier-wein-enthaelt-alkohol-missverstaendliche-kennzeichnungen_601931_1.html
https://zepra.info/files/content/05_themen/suchtpaevention/alkohol-medikamente/wechselwirkungen-von-alkohol-mit-medikamenten-medikamente.pdf
https://schutzverband-deutscher-wein.de/downloads/Rundschreiben%202-2024%20entalkoholiserter%20Wein%20UPDATE.pdf