Corona-News des Tages
Corona-Pandemie
27 min merken gemerkt Artikel drucken

Meldungen vom 06. bis 10.12.2021

Aufgestelltes Schild vor Geschäft mit Text: Zugang nach 2G-Regel
Die Vorsichtsmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verschärfen sich. In einigen Bereichen gilt bereits 2G oder 2G-Plus. | Bild: Bihlmayerfotografie / AdobeStock

Freitag, 10.12.2021

LiveSortierung chronologisch
14:47

Coronavirus befällt das menschliche Stresssystem

Das Coronavirus greift einer Studie zufolge die Nebennieren und damit das Stresssystem des menschlichen Körpers an. Die Nebennieren produzieren die Stresshormone Cortisol und Adrenalin. Für das Überleben von stressvollen Situationen, wie sie jetzt in der Pandemie mit der Corona-Erkrankung aufträten, seien sie unentbehrlich, teilte das Universitätsklinikum Dresden mit. Dresdner Forscher hatten das gemeinsam mit Forschern aus London, Regensburg und Zürich herausgefunden. 

Ob diese Veränderungen direkt zur Nebenniereninsuffizienz beitragen oder gar zu Long COVID – den Langzeitfolgen einer COVID-Erkrankung – führen, sei noch unklar. Dieser Frage müsse man in weiteren klinischen Studien nachgehen. 

Für die Analyse seien in Dresden die Daten von 40 Patienten ausgewertet worden, die am oder mit dem Coronavirus verstorben sind, hieß es. Die pathologische Untersuchung der Gewebeproben habe eindeutige Anzeichen von Nebennierenentzündungen aufgewiesen. Die Studie ist im Journal „The Lancet Diabetes und Endocrinology“ veröffentlicht. Quelle: dpa/mia 

14:31

Weitere Corona-Maßnahmen beschlossen

Ein Überblick über die Maßnahmen: 

  • Spezial-Impfpflicht: Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen bis 15. März 2022 Nachweise über vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen – oder eine Arzt-Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen das ab 16. März von vornherein. 
  • Mehr Impfungen: Über Ärzte hinaus dürfen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte Menschen ab zwölf Jahren impfen. Voraussetzungen sind eine Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder die Einbindung in mobile Impfteams. 
  • Regionale Maßnahmen: Bei sehr kritischer Lage können die Länder ohnehin schon härtere Vorgaben für Freizeit oder Sport anordnen. Nun wird präzisiert, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind – besonders im Sport mit größerem Publikum. Schließungen etwa in der Gastronomie sind möglich, aber nicht von Fitnesscentern und Schwimmhallen. Und: Einzelne Länder hatten kurz vor Auslaufen der „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können nun bis zum 19. März verlängert werden. 
     
  • Testpflichten: Für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen wurden schon Testpflichten festgelegt. Nun wird präzisiert, dass Patienten und „Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten“ nicht als Besucher gelten. Das gilt zum Beispiel für Eltern beim Kinderarzt oder Helfer bei Menschen mit Behinderung. 
     
  • Kliniken: Kliniken erhalten wieder Ausgleichszahlungen – etwa für frei gehaltene Betten oder Belastungen durch Patientenverlegung. 
     
  • Kurzarbeitergeld: Es wird ermöglicht, das schon bis Ende März verlängerte Kurzarbeitergeld aufzustocken. Ab dem vierten Bezugsmonat werden 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt – wenn ein Kind im Haushalt lebt, 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies gilt für Beschäftigte, die bis Ende März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. 
     
  • Masern-Impfpflicht: Teil des Gesetzes ist auch eine Änderung bei der Masern-Impfpflicht, die seit März 2020 für Neuaufnahmen in Kitas und Schulen gilt. Die Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder, die davor schon in den Einrichtungen waren, wird nun bis Ende Juli 2022 verlängert.  
12:25

Bundestag beschließt erste begrenzte Corona-Impfpflicht

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundestag eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal und weitere Krisenregelungen beschlossen. Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. 

Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen. Quelle: dpa/mia 

08:22

Vorerst keine zusätzlichen Corona-Auflagen für Weihnachten

Bund und Länder planen vorerst keine zusätzlichen Corona-Beschränkungen über die Weihnachtsfeiertage, wollen die Lage aber weiter beobachten. In der nächsten Woche soll ein vorgesehener Expertenrat auch für genauere Einschätzungen zur neuen Virusvariante Omikron zusammenkommen. Wenn nötig, solle mit diesem Erkenntnisgewinn dann auch agiert werden. 

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) machte deutlich, man wolle zunächst wissenschaftliche Expertise einholen und schauen, ob die Maßnahmen ausreichten. Notfalls würden kurzfristig auch weitere Entscheidungen auf die Tagesordnung kommen. Er betonte, dass die beschlossenen, sehr weitreichenden Beschränkungen vor allem für Ungeimpfte auch über die Weihnachtstage und das neue Jahr gelten. Quelle: dpa/mia 

08:21

Umfrage: 70 Prozent wollen Kontakte zu Weihnachten einschränken

Während der Weihnachtsfeiertage wollen einer Umfrage zufolge 70 Prozent der befragten Wahlberechtigten ihre privaten Kontakte wegen der angespannten Corona-Lage einschränken. Dies zeigt der ARD-Deutschlandtrend von Infratest-dimap. 12 Prozent wollen demnach ihre Kontakte sehr stark einschränken, 27 Prozent stark und 31 Prozent weniger stark. Jeder vierte Befragte (26 Prozent) will hingegen auf Besuche und Kontakte nicht verzichten. 

Als im Dezember 2020 während der Feiertage sehr strenge Corona-Maßnahmen galten, hatten den Angaben zufolge 83 Prozent angekündigt, weniger Menschen zu treffen. Quelle: dpa/mia 

08:18

Booster-Impfung laut EMA schon nach drei Monaten möglich

Booster-Impfungen könnten nach Einschätzung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) auch schon nach drei Monaten erfolgen. Ungeachtet der geltenden Empfehlungen, die Auffrischung nach sechs Monaten zu verabreichen, wäre ein so kurzer Abstand möglich, wenn dies „unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Gesundheit wünschenswert ist“. 

Die STIKO empfiehlt, dass eine Auffrischimpfung in der Regel im Abstand von sechs Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen soll. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate kann laut Stiko „im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden“. Quelle: dpa/mia 

08:15

Zu wenig Daten für generelle Kinder-Impfempfehlung

Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (STIKO) hat die eingeschränkte Impfempfehlung für Fünf- bis Elfjährige mit fehlenden Daten begründet. „Die Datengrundlage für eine generelle Empfehlung ist im Augenblick aus Sicht der STIKO nicht gegeben“, sagte der Virologe Thomas Mertens. „Es gibt zwar keinen direkten Hinweis auf ein Risiko der Impfung in dieser Altersgruppe, aber es gibt eben auch keine ausreichend sichere Datenbasis, um die Sicherheit abschließend zu bewerten.“

Die Zulassungsstudie für den geringer dosierten Kinder-Impfstoff sei viel zu klein gewesen, um sehr seltene Nebenwirkungen auszuschließen. An der Wirksamkeit des Kinder-Impfstoffs vom Hersteller Biontech/Pfizer gebe es keine Zweifel. 

Die STIKO hat am Donnerstag eine Impfempfehlung für Fünf- bis Elfjährige mit Vorerkrankungen und Kontakt zu Risikopatienten angekündigt. Aber auch gesunde Kinder sollen demnach auf Wunsch und nach ärztlicher Aufklärung geimpft werden können. Der spezielle Impfstoff soll in Deutschland ab 13. Dezember ausgeliefert werden. Qeuelle: dpa/mia 


Zurück