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Konservierung von Rezepturen

Zur Konservierung von Dermatika und Lösungen zur Einnahme gilt Sorbinsäure bei pädiatrischen Rezepturen als Mittel der Wahl. | Bild: Kzenon / AdobeStock

Konservierung von Kinderrezepturen

Nicht alle Konservierungsmittel sind für Kinder unbedenklich. Dies muss bei der Plausibilitätsprüfung einer Rezeptur vor ihrer Herstellung berücksichtigt werden. 

Mittel der Wahl: Sorbinsäure

Zur Konservierung von Dermatika sowie Lösungen zur Einnahme gilt Sorbinsäure bei pädiatrischen Rezepturen als Mittel der Wahl. Bei höheren pH-Werten kann auch Methyl-4-hydroxybenzoat eingesetzt werden. Der Propylester der Parabene, also Propyl-4-hydroxybenzoat, sollte aufgrund einer möglichen estrogenen Aktivität allerdings nicht verwendet werden.

Vorsicht bei Propylenglycol 

Auch Propylenglycol gilt in der Pädiatrie als kritischer Hilfsstoff. Kinder können diesen Alkohol nur unzureichend verstoffwechseln und es besteht die Gefahr einer Kumulation, die zu Krampfanfällen und Leberschäden führen kann. Dies betrifft zwar vor allem Neugeborene und Kinder in den ersten Lebensmonaten, genaue Angaben zu den einzelnen Altersgruppen liegen jedoch nicht vor. Aus diesem Grund sollte bei Kindern unter fünf Jahren eine tägliche Applikation von 50 mg Propylenglycol pro Kilogramm Körpergewicht nicht überschritten werden. Dieser Grenzwert gilt sowohl für die orale als auch für die dermale Anwendung, da die Hautbarriere bei kleinen Kindern noch nicht genügend entwickelt ist.

Benzoesäure und Benzylalkohol bis zwei Jahre tabu

Zubereitungen zum Einnehmen für Kinder sollten auch nicht mit Benzoesäure konserviert werden. Kinder bis zwei Jahre können aufgrund einer unreifen Enzymaktivität in der Leber Benzoesäure noch nicht vollständig abbauen. Die Säure kann sich anreichern und schwere Schäden im Zentralnervensystem verursachen. 

Manche fertig erhältliche Suspensionsgrundlagen zur Herstellung von Suspensionen in der Rezeptur sind mit Natriumbenzoat konserviert. Bei Zubereitungen für Kinder unter zwei Jahren sollen diese daher nicht verwendet werden. Stattdessen kann aber auf das entsprechende Pulver ausgewichen werden. 

Da der Alkohol Benzylalkohol im Körper zu Benzoesäure oxidiert wird, ist auch dieses Konservierungsmittel für jüngere Kinder ungeeignet. 

Regeln zur Konservierung von Rezepturen im Überblick

  • Mikrobiell stabile Zubereitungen brauchen nicht konserviert werden.
  • Bei mikrobiell anfälligen Rezepturen möglichst nur ein Konservierungsmittel in ausreichend hoher Konzentration verwenden.
  • Dermatika vorzugsweise mit Sorbinsäure bzw. Kaliumsorbat konservieren.
  • Werden vorkonservierte Grundlagen mit Wasser verdünnt, so muss das bereits enthaltene Konservierungsmittel in ausreichend hoher Konzentration ergänzt werden.
  • Rezepturen mit einem pH-Wert über 5,5 können durch Zusatz von Propylenglycol konserviert werden.
  • Da es bei niedrigen Temperaturen zu Löslichkeitsproblemen kommen kann, sollten konservierte Zubereitungen vom Patienten nicht generell im Kühlschrank gelagert werden.

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