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Sonnenbrand durch Arzneimittel – was kann die Apotheke bei fototoxischen Arzneimitteln raten?

Bild: GlobalStock - iStockphoto.com

Nimmt man es genau, unterscheidet man bei lichtempfindlich machenden Arzneimitteln zwei Reaktionen – die fototoxische von der fotoallergischen. Letztere tritt deutlich seltener auf, und im Gegensatz zu fototoxischen Reaktionen liegt fotoallergischen Reaktionen ein immunologisches Geschehen zugrunde. Für die Beratung in der Apotheke ist diese Unterscheidung zweitrangig – denn sowohl Prophylaxe als auch Therapie von Reaktionen durch fotosensibilisierende Arzneimittel sind identisch.

Wie sehen fotosensibilisierende Arzneimittelreaktionen aus?

Arzneimittelbedingte Lichtdermatosen können durch topische und durch systemisch verabreichte Wirkstoffe ausgelöst werden. Beispielsweise wurden lokale ketoprofenhaltige Zubereitungen vor Jahren vom Markt genommen, weil sie eben diese fototoxischen Hautreaktionen bei den Patienten verursachten. UV-bedingte Dermatosen durch Medikamente treten bereits bei Sonnendosen auf, die die Patienten normalerweise gut vertragen, also ohne Arzneimitteltherapie. Das klinische Bild, das sie bei den Patienten auslösen, ähnelt dem eines Sonnenbrandes: Brennen, Stechen, Erythem, eventuell ausgedehnte Blasenbildung und Juckreiz. Zwar tritt die akute Phase Stunden bis Tage nach Sonnenexposition auf, eine Überempfindlichkeit der geschädigten Haut auf UV-Licht – unter Umständen einhergehend mit einer überschießenden Pigmentierung (Hyperpigmentierung) – kann aber auch für Monate erhalten bleiben.
Gerade die ersten Frühlingssonnenstrahlen sind meist besonders tückisch – die Haut ist noch im „Winterschlaf“ und wenig an UV-Dosen gewöhnt. Mit welchen Tipps können PTA ihren Patienten helfen, arzneimittelinduzierte Lichtdermatosen zu vermeiden? Die übergeordnete Empfehlung lautet wohl: Ein verantwortungsbewusstes Verhalten in der Sonne.

Auf ausreichenden Sonnenschutz achten

So sollte der Patient die intensive Mittagssonne von 11 Uhr bis 15 Uhr meiden und seine Aktivitäten im Freien eher in die Morgen- oder Abendstunden legen. Die Apotheke sollte zu einem adäquaten Lichtschutz raten – ein textiler durch geeignete Kleidung, eine Kopfbedeckung und Sonnenbrille. Zusätzlichen Schutz bieten Sonnenschutzprodukte mit einem ausreichenden Lichtschutzfaktor – mindestens 30. Häufig sparen die Anwender allerdings an der Dosis des Sonnenpräparates: Die offiziellen Empfehlungen liegen bei 2 mg Creme/Gel/Lotion pro cm2 Haut. Das schafft wohl kaum jemand – für einen erwachsenen Menschen mit 2 m2 Körperoberfläche entspricht das 40 ml, also fast die Größe einer normalen 50-ml-Tube fürs Gesicht. Und das für nur eine Anwendung. Der Sonnenschutz sollte darüber hinaus regelmäßig, nach zwei Stunden etwa, erneuert werden, da durch Schwitzen die Effektivität leidet. Welche Körperstellen werden beim Sonnencremen leicht vergessen? Ohrläppchen, Haaransatz, Nacken und Hals, Fuß- und Handrücken. 
Die empfohlenen Sonnenschutzprodukte sollten für eine gute Verträglichkeit frei von Duftstoffen und Emulgatoren sein, zum Beispiel Ladival® Allergische Haut, Eucerin® Sonnencreme für Allergiker, La Roche-Posay Anthelios Sonnenpflege.

UV-A für arzneimittelbedingte Lichtdermatosen verantwortlich

Der hauptsächliche Übeltäter fototoxischer und -allergischer Hautreaktionen unter Arzneimitteltherapie sind UV-A-Strahlen. Diese lassen auch die Haut früher altern, während UV-B-Licht sich normalerweise für Sonnenbrand und Hautkrebs verantwortlich zeichnet. Für den Patienten wichtig zu wissen: UV-A-Licht wird von Fenstern und dünner Kleidung nicht abgehalten. Eine dünne Tunika oder Autoscheiben schützen somit nicht vor lichtbedingten Reaktionen durch Arzneimittel. Das bedeutet: Auch bei längeren Autofahrten benötigen Patienten unter HCT, Doxycyclin oder Ciprofloxacin einen ausreichenden Schutz durch Sonnencreme, spezielle UV-Kleidung oder UV-undurchlässige Folien an den seitlichen Autofenstern. Die Windschutzscheibe hingegen hält einen Großteil der UV-Strahlen zurück. Wer nicht in Spezialkleidung investieren möchte, sollte zumindest auf dicht gewebte und dunkle Stoffe bei der morgendlichen Auswahl vor dem Kleiderschrank achten.

Behandlung fototoxischer und -allergischer Reaktionen

Patienten mit arzneimittelbedingten Lichtdermatosen erhalten eine symptomatische Therapie mit topischen Glucocorticoiden. Diese werden teilweise auch nach Abheilung des akuten Geschehens verabreicht, um Hyperpigmentierungen vorzubeugen. Bei stärkeren Verbrennungen, die mit starker Blasenbildung einhergehen, und Verbrennungen zweiten Grades entsprechen, sollten die Patienten zum Arzt. Die geschädigte Haut sollten die Patienten für die nächsten Monate mit hohen Lichtschutzpräparaten schützen.
Ein sinnvoller Umgang mit der Sonne, siehe oben, ist anzuraten. Teilweise kann – nach Rücksprache mit dem Arzt – auch das Arzneimittel abgesetzt werden. Oder dieser stellt auf ein vergleichbares Arzneimittel mit geringerem fotosensibilisierenden Potenzial um. Manchmal genügt auch eine Dosisreduktion, um arzneimittelbedingte Lichtdermatosen zu vermeiden.

Welche Arzneimittel wirken fototoxisch oder fotoallergisch?

Sind Johanniskraut und Isotretinoin für fototoxische Effekte bekannt, gibt es auch zahlreiche Arzneimittel, die man nicht sofort mit dieser potenziellen Nebenwirkung verbindet. So zum Beispiel die NSAR Diclofenac, Ibuprofen, Ketoprofen und Naproxen. Auch zahlreiche Antibiotika (Doxycylin, Tetracyclin, Minocyclin, Trimethoprim/Sulfamethoxazol, Fluorchinolone) können unter UV-Einwirkung Lichtdermatosen auslösen. Klassisch ist die unerwünschte Arzneimittelwirkung bei Diuretika, unter anderem HCT, Furosemid, Spironolacton, Xipamid, Triamteren. Aber auch Antidepressiva wie Amitriptylin, Trimipramin, Nortriptylin, Imipramin, Doxepin und Clomipramin bergen diese Gefahr. Eine vollständigere Liste finden Sie auf hier auf DAZ.online.