Retax-Fragen
Praxiswissen
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Ist eine Verordnung oberhalb von N3 erlaubt?

Apotheker vergleicht Arzneimittel mit Rezept
Darf ein Arzt mehrere Packungsgrößen desselben Medikaments verordnen? | Bild: pixelstock / AdobeStock

Aus einer Apotheke erreichte uns folgende Frage:

Wir haben ein Kassenrezept über insgesamt 30 Oekolp Ovula erhalten, auf dem zulasten der Siemens Betriebskrankenkasse Folgendes verordnet war:

  • Oekolp Ovula 0,03 mg VSU 20 St. N3 PZN 10067092
  • Oekolp Ovula 0,03 mg VSU 10 St. N1 PZN 10067086

Der Arzt hat packungsmäßig eindeutig die Gesamtmenge verordnet, dennoch geht er ja eindeutig über die N3 hinaus. Ist dies erlaubt?

Antwort

Ihnen liegt eine eindeutig bestimmte Verordnung zweier regulär im Handel befindlicher Packungen vor.

Im Handel befindliche Packungsgrößen zu Oekolp Ovula. Screenshot: DAP

Nach neuem Rahmenvertrag (2019) ist jede Zeile einer Verordnung einzeln zu betrachten und wie verordnet zu beliefern:

In diesem Paragrafen findet sich in Absatz 2 auch direkt der Hinweis, dass Jumbopackungen mit einem Packungsinhalt, der den größten definierten Normbereich überschreitet, nicht zulasten der GKV abgegeben werden dürfen. Es gibt aber kein Verbot für den Arzt, mit mehreren erstattungsfähigen Packungen den Nmax-Bereich zu überschreiten.

Fazit

Der Arzt hat eindeutig zwei bestimmte Packungsgrößen (N3 und N1) verordnet. Nach dem neuen Rahmenvertrag dürfen Sie beide Packungen wie verordnet abgeben.

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