Retax-Fragen
Praxiswissen
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Retax trotz genehmigtem Kostenvoranschlag?

geschwärztes Rezept
Bild: DAP

Aus einer Apotheke erreichte uns folgende Anfrage:

Wir haben für die Abrechnung eines Einzelimportes (Brintellix 20 mg 98 St.) zuvor bei der Krankenkasse eine Kostenübernahme erwirkt. Zu dem genehmigten Preis von 295,75 Euro wurde das Arzneimittel auch abgerechnet und das Rezept entsprechend bedruckt. 

Jetzt haben wir von der Prüfstelle aber eine Retaxierung erhalten mit der Begründung, dass der genehmigte und taxierte Preis nicht nachvollziehbar sei. Das ist für uns völlig unverständlich, zumal wir auch zusätzlich auf der Vorderseite des Rezeptes den Sachbearbeiter und das Datum der Genehmigung genannt haben: ,KVA genehmigt Hr. ____7.8.17'. Wie sollen wir jetzt verfahren?“

Bild: DAP

Antwort

Legen Sie auf jeden Fall Einspruch ein und legen Sie diesem Schreiben sowohl die Einkaufsrechnung als auch die Genehmigung der Krankenkasse bei. Diesem Einspruch sollte dann auch stattgegeben werden. Möglicherweise lag hier ein Kommunikationsproblem zwischen Rezeptprüfstelle und Krankenkasse vor – in jedem Fall ärgerlich und ein zusätzlicher Aufwand für Sie. Aber die Rücknahme der Retaxation sollte wirklich nur eine Formsache sein.

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