Rezeptur
Praxiswissen
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Sotalolhydrochlorid und Enalaprilmaleat: Identitätsprüfung verbessert

PTA tropft dunkle Flüssigkeit in Glas
Für die beiden Wirkstoffe Sotalolhydrochlorid und Enalaprilmaleat sieht das DAV nun alternative Methoden zur Identitätsprüfung vor. | Bild: Freedomz / AdobeStock

Zur Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke dürfen nach § 11 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) nur Ausgangsstoffe zum Einsatz kommen, deren ordnungsgemäße Qualität festgestellt wurde. Dazu sind Prüfungen auf Identität, Reinheit und Gehalt nach der jeweils gültigen Arzneibuchmonographie nötig. Substanzen zur Rezepturherstellung werden vom pharmazeutischen Hersteller normalerweise mit einem Prüfzertifikat nach § 6 ApBetrO geliefert, dieses Zertifikat muss in der Apotheke zunächst auf Vollständigkeit geprüft werden. Eine Hilfestellung, welche einzelnen Punkte dabei zu beachten sind, findet man in den NRF-Tabellen für die Rezeptur im Abschnitt Eingangsprüfung der Ausgangsstoffe. Nur wenn alle nötigen Kriterien dazu erfüllt sind, kann auf die vollumfängliche Prüfung der Substanz verzichtet werden. Bei der Eingangskontrolle in der Apotheke muss aber auf jeden Fall die Identität des Stoffs festgestellt werden.

Alternative Prüfvorschriften aus dem DAC

Zur Identitätsprüfung eines Wirk- oder Hilfsstoffs können auch andere als im Arzneibuch beschriebene Methoden und Geräte angewendet werden. Die DAC-Kommission hat für mehr als 950 Ausgangsstoffe praktikable Prüfvorschriften zur Eingangskontrolle in der Apotheke veröffentlicht. Mithilfe dieser Prüfungen kann die Identität durch einfache instrumentelle Verfahren ermittelt werden. Diese Methoden zur alternativen Identifizierung nach DAC/NRF dürfen aber nur dann zum Einsatz kommen, wenn die ordnungsgemäße Qualität der Substanz bereits in einem gültigen Prüfzertifikat bestätigt wurde.

Prüfverfahren für Sotalolhydrochlorid

Der Beta-Blocker Sotalolhydrochlorid wird in der Kinderheilkunde zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen verwendet, im NRF ist dazu unter der Vorschrift 10.4. „Sotalolhydrochlorid-Lösung 20 mg/ml“ auch eine standardisierte Rezepturformel zu finden. In der Monographie des Europäischen Arzneibuchs ist zur Identitätsprüfung neben dem Nachweis des Chlorid-Gegenions eine Prüfung mittels IR-Spektroskopie aufgeführt. Im DAC/NRF ist nun eine Möglichkeit beschrieben, den Arzneistoff mittels Dünnschichtchromatographie nach DAC-Probe 10 oder 11 und Chlorid-Nachweis zu identifizieren.

DAC Probe 10 oder 11

Die Dünnschichtchromatographie wird in der Apotheke häufig zur Identifizierung von Wirkstoffen eingesetzt. Das Prinzip dieser analytischen Methode beruht bekanntermaßen darauf, dass die Untersuchungslösung gegen eine Vergleichslösung auf die DC-Platte aufgetragen wird und die erhaltenen Rf-Werte verglichen werden. Unter dem Rf-Wert (Retentionsfaktor) versteht man den Quotienten aus der Entfernung zwischen Auftragepunkt und der Mitte des Substanzflecks und der Entfernung zwischen Auftragepunkt und Fließmittelfront. Bei identischer Laufhöhe von Ausgangsstoff und Vergleichssubstanz gilt die Identität als bestätigt, zur weiteren Prüfung können die Substanzen noch mit einem Sprühreagenz behandelt werden. Sotalolhydrochlorid kann entweder nach Probe 10 oder 11 geprüft werden. Die gängigere Methode dürfte dabei die DAC-Probe 11 „Vertikale Dünnschichtchromatographie auf kleinen Platten“ sein. Grundsätzlich kann aber auch DAC-Probe 10 eingesetzt werden, auf speziellen HPTLC (High performance thin layer chromatography)-Platten erfolgt hier eine horizontale Entwicklung. Im Vergleich zu den normalen DC-Platten sind HPTLC-Platten mit Kieselgel feinerer Korngröße beschichtet und weisen dadurch eine bessere Trennleistung auf.

Nasschemischer Nachweis auf das Chlorid-Ion

Neben der Methode der Dünnschichtchromatographie kommt bei der Identitätsprüfung auf Sotalolhydrochlorid auch ganz klassisch ein Nachweis des Chlorid-Ions im Reagenzglas zum Einsatz. Dazu wird der Wirkstoff zunächst in Wasser gelöst und mit verdünnter Salpetersäure versetzt. Nach Zugabe von Silbernitrat-Lösung reagieren die Ag+-Kationen mit den Cl--Anionen und es kann ein weißer Niederschlag aus Silberchlorid erhalten werden.

Auch Enalaprilmaleat kann nach DAC-Probe 10 oder 11 geprüft werden

Auch die Prüfung auf Identität des ACE-Hemmers Enalaprilmaleat wurde im DAC angepasst, die Substanz kann ebenfalls mit Hilfe der Dünnschichtchromatographie nach Probe 10 oder 11 apothekengerecht geprüft werden. Der Wirkstoff ist als Rezeptursubstanz mit Prüfzertifikat erhältlich, im Europäischen Arzneibuch ist als Prüfung auf Identität wieder die IR-Spektroskopie beschrieben. Enalaprilmaleat wird zur Therapie bei Hypertonie und Herzinsuffizienz eingesetzt, meist als Fertigarzneimittel in verschiedenen Dosierungen. Bedarf für individuelle Zubereitungen besteht für niedrig dosierte Kapseln und flüssige Darreichungsformen für Kinder, standardisierte Vorschriften sind bisher allerdings nicht bekannt. 

Bei der dünnschichtchromatographischen Prüfung von Enalaprilmaleat kann auf der DC-Platte jeweils ein Fleck für Enalapril und Maleat detektiert werden, Untersuchungslösung und Vergleichslösung weisen jeweils die gleichen Rf-Werte auf. Nach dem Besprühen färben sich die Flecke des Enalapril und Maleat gelb. Eine Prüfung des Gegenions ist laut neuer Vorschrift nicht mehr nötig, da Maleat nun direkt auf der DC-Platte detektiert werden kann.

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