Rezeptur
Praxiswissen
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Frage aus der Rezeptur: Steinkohlenteerlösung zur Rezepturherstellung?

PTA hält Pistill und Fantaschale in Händen
Steinkohlenteerlösung ist auch unter dem Namen Liquor carbonis detergens (LCD) bekannt. Doch darf diese Substanz in der Rezeptur noch verwendet werden? | Bild: benicoma / AdobeStock

Aus einer Apotheke erreichte uns folgende Anfrage:

Wir haben in unserer Apotheke eine Verordnung über eine Rezeptur mit Steinkohlenteerlösung bekommen. Darf diese Lösung überhaupt noch zur Herstellung von Zubereitungen verwendet werden oder gibt es besser verträgliche Alternativen dazu?

Steinkohlenteerlösung ist auch unter dem Namen Liquor carbonis detergens (LCD) bekannt. Es handelt sich dabei um eine dunkelbraune bis rötlich braune Flüssigkeit, die intensiv nach Teer riecht. Die Lösung wird durch Extraktion von Steinkohlenteer mit ethanolischer Seifenrindentinktur erhalten und enthält unter anderem polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.

Anwendung

Bei dermaler Applikation weisen Steinkohlenteer-Extrakte eine antientzündliche und antiseptische Wirkung auf. Sie kommen in Form von Fertigarzneimitteln und auch als Rezepturen bei chronischen Ekzemen, Neurodermitis und Psoriasis vulgaris zum Einsatz. Trotz der langjährigen Verwendung von steinkohlenteerhaltigen Zubereitungen, ist der genaue Wirkmechanismus allerdings immer noch unklar. Steinkohlenteer und seine Extrakte sind verschreibungspflichtig und dürfen daher in kosmetischen Mitteln nicht enthalten sein. 

Nutzen-Risiko-Beurteilung

Steinkohlenteer gilt als mutagen (erbgutverändernd). Die enthaltenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe und vor allem deren Abbauprodukte wirken zudem kanzerogen. Bei langjähriger Anwendung kann eine Entstehung von Krebs nicht ausgeschlossen werden. Während der Schwangerschaft und bei Kindern unter einem Jahr sind Zubereitungen mit Steinkohlenteer kontraindiziert. Trotzdem gelten Steinkohlenteer und seine Extrakte nicht als bedenklich im Sinne des §5 Arzneimittelgesetz. Dort steht unter anderem geschrieben, dass Arzneimittel mit bedenklichen Stoffen nicht abgegeben oder angewendet werden dürfen. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat eine Liste mit bedenklichen Rezepturgrundstoffen erstellt. Diese Zusammenstellung kann beispielsweise im NRF im Kapitel I.5.2.1 nachgelesen werden. 

Sorgfältige Abwägung des therapeutischen Nutzens

Auf eine ärztliche Verordnung hin können Sie also Zubereitungen mit Steinkohlenteerlösung herstellen und abgeben. In der aktuellen Leitlinie zur Therapie der Psoriasis wird eine topische Initialbehandlung mit Steinkohlenteer und seinen Extrakten befürwortet, nicht aber eine Langzeit- beziehungsweise Erhaltungstherapie. Auf Grund der kanzerogen wirkenden Inhaltsstoffe von Steinkohlenteer soll eine Behandlung nur nach sorgfältiger Abwägung des therapeutischen Nutzens und unter Berücksichtigung risikoärmerer Alternativen erfolgen. Die Dauer der Behandlung ist in der Regel auf 4 Wochen zu begrenzen. 

Geprüfte Vorschrift

Steinkohlenteerlösung kann unter anderem zu einer hydrophilen Creme verarbeitet werden: 

Hydrophile LCD-Creme 5% (NRF 11.86.)

  • Steinkohlenteerlösung 5,0 g
  • Anionische hydrophile Creme DAB zu 100,0 g

Zur Herstellung wird die Steinkohlenteerlösung in einer mit Pistill tarierten Fantaschale in Anteilen mit der Grundlage bis zur gleichmäßigen Beschaffenheit verrührt. Bei der Kennzeichnung des Rezepturarzneimittels empfiehlt das NRF den Hinweis „Ohne ärztliche Kontrolle nicht länger als 4 Wochen anwenden“ aufzubringen. Auf Grund einer möglichen Photosensibilisierung sollte der Patient zudem darauf hingewiesen werden, nach Anwendung der Creme intensive Sonnenlichtexposition sowie den Besuch von Solarien zu meiden. 

Keine Verwechslung mit Ichthyol®

Steinkohlenteerlösung darf nicht mit der ebenfalls braunen Flüssigkeit Ammoniumbituminosulfonat verwechselt werden. Diese gehört zu den sulfonierten Schieferölen. Diese Schieferöle sind frei von den bei Teeren problematischen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und sind auch bezüglich der Indikation nicht mit Steinkohlenteerlösung zu vergleichen.

Frage aus der Rezeptur?

Sie hatten eine schwer oder gar nicht herstellbare Rezeptur? Die Inhaltsstoffe waren beispielsweise nicht kompatibel? Die Phasen haben sich getrennt oder Ähnliches? Dann schicken Sie uns gerne eine Kopie des Rezepts. Wir greifen interessante Rezepturthemen in unserer Rubrik „Fragen aus der Rezeptur“ auf. Die Anfragen werden von unserer erfahrenen Rezeptur-Expertin Dr. Annina Bergner oder einem anderen kompetenten Ansprechpartner bearbeitet. Hierfür wird Ihre Anfrage per E-Mail weitergeleitet. Ihre persönlichen Daten werden nach der Bearbeitung gelöscht. Bitte beachten Sie, dass wir keine akute Hilfestellung vor der Abgabe leisten können.

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